Hallo Silvi,
vom Grundsatz her ist es rechtlich so, dass nur der Eigentümer/vermieter für verkelbtes Parkett zuständig ist. Mieter haben da keinesfalls „Hand anzulegen“!
Falls Du die Eigentümerin des Wohnobjektes bist:
Sicher ist es so, dass eine kleinflächige Wasserbeaufschlagung keine übliche Nutzung, aber auch kein Drama für ein Parkett darstellt.
Nun allerdings ist es aber so, dass ein 40 Jahre altes Parkett zwischendurch sicherlich auch ein- oder mehrmalig renoviert (abgeschliffen und neu versiegelt) wurde.
Falls NEIN: diese Renovierung ist (je nach Beanspruchung) alle 10 bis 15 Jahre üblich. Damit würden auch die Kratzer entfernt (heraus geschliffen) werden.
Aber Vorsicht!
Meistens sind die alten Parkettklebstoffe nach so langer Zeit versprödet. Bedeutet: noch liegen alle Parkettstäbe fest, doch wenn die Schleifmaschiene erst einmal ihre Energie auf den Boden (und damit auf die Verbundzone) gebracht hat, KANN es durchaus sein, dass die gesamte Parkettfläche raus muss. Weil sich eben alle Parkettstäbe lockerten.
Das ist die „Gefahr“ bei altem Parkett.
Neu verkleben ginge zwar, doch es entsteht ein „Domino-Effekt“. Stäbe, welche soeben noch fest lagen, werden beim Aufnehmen der Nachbarstäbe locker usw.
Ob sich Nikotin in Parkettoberflächen festsetzen kann, das ist in der einschlägigen Fachliteratur nicht übermittelt.
Mein Vorschlag angesichts der vorherigen Ausführungen:
Wenn Du Dich bereits innerlich auf eine Neuverlegung eingestellt hast, dann kann zumindest der Versuch, das alte Parkett abzuschleifen, nicht schädlich sein.
-.-.-.-
Gruß: Klaus
[Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen]