Von einer Patientenverfügung sollte man nicht abraten. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollten sich vielmehr ergänzen. D.h. die Patientenverfügung sollte auch für den im Rahmen einer Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten Richtschnur und Bekräftigung sein, im Sinne des Vertretenen zu handeln. Zugleich schützt man sich so auch gegen Missbrauch der Vollmacht.
Zudem sollte man sich von teilweise verwendeten Vordrucken und Ratgebern machen, die eine pseudo-Perfektion durch seitenlange Fragebögen zu Details bei diversen Krankheiten und Behandlungsformen, sowie Abhängigkeiten vorspiegeln, die selbst gestandene Mediziner überfordern (hatte hier mehr als einen sitzen, der dies offen einräumte).
Wichtig sind mE einige grundsätzliche Festlegungen zu auslösenden Momenten, die dazu führen sollen, dass die nachfolgenden Anordnungen befolgt werden sollen. Und bei denen kann man es dann - solange man nicht bereits in einer konkreten Krankheitssituation ist, in der man bestimmte Dinge absehen kann - bei Dingen wie Regelungen zu Beatmung, künstliche Ernährung/PEG-Magensonde, Gabe von Flüssigkeit, Abbruch der kurativen Behandlung, Aufnahme palliativer Maßnahmen und ggf. Zustimmung zu indirekter Sterbehilfe belassen, wenn es nicht Dinge gibt, die einem persönlich noch zusätzlich ganz besonders wichtig erscheinen.
Sollte man später dann in eine Situation kommen, in der ein bestimmter Krankheitsverlauf absehbar ist, macht es dann auch mehr Sinn, mit dem behandelnden Arzt eine Behandlungsvereinbarung zu schließen, in der man wenn-dann-Festlegungen für konkret zu erwartende Entwicklungen und Ereignisse trifft.
Kommt man nicht in diese Situation, bietet eine eher generelle Patientenverfügung dem Bevollmächtigten hinreichend Raum, der anhand der konkreten Entwicklung im Einzelfall mit der „rückenstärkenden Patientenverfügung“ im Hintergrund gefüllt werden muss.