grundsätzlich reden wir hier nicht von HESSEN oder einem Bundesland.
Grundsätzlich ist das ganze im Personenbeförderungsgesetz (bundesgesetz) geregelt.
Die Kommunen können jedoch bestimmte abweichungen zulassen, sofern sie nicht das Bundesrecht KOMPLETT aushebeln. BSp Taxifarbe. Wenn das PersBefGes die farbe freigibt, kann die Kommune die FArbe festschreiben. Die werbung auf taxis wird auch hier geregelt.
ausserdem legen die Kommunen die Tarife fest.
Eine besonderheit sind Mietwagen. Diese haben keine beförderungspflicht, dafür eine rückkehrpflicht. sie dürfen auch unterwegs keine Passagiere mitnehmen.
Ebenso sonderregelungen gibt es bei Anruf-Sammeltaxis und Mietwagen/Taxis, die es allerdings nur sehr selten gibt.
Pflichtfahrgebiet: Alle fahrten innerhalb dieses gebietes MÜSSEN durchgeführt werden.
Alle fahrten ausserhalb dieses Gebeietes dürfen nur unter bestimmten vorraussetzungen ausgeführt werden.
Ablehnen darf der fahrer nur fahrten, bei denen die Person
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eine besondere, ansteckende oder ekelerregende Krankheit hat.
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die Person den betrieb gefährden würde (agressives verhalten)
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eine zahlung des Fahrpreises nicht gegeben ist (bei bekannten zechprellern)
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Fahrten, bei denen das fahrzeug überladen wäre (zuviele Personen und oder gepäck)
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Tiere zu transportieren sind (ausnahme:Blindenhunde!)
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Gefährliche Ladung zu transportieren ist. (Campinggasflaschen ohne Ventilkappe z.B.)
Pflichtfahrgebiet. Alle fahrten aus dem PFG heraus gehen bis zur grenze des PFG, bis zur grenze ist der Taxameter PFLICHT!
Für den Fahrtanteil ausserhalb des PFG ist der Preis zu verhandeln. (bei Fahrtantritt) ab grenze des PFG muss der fahrer nicht mehr.
Innerhalb grundsätzlich mit taxameter
Ausserhalb des PFG darf der Fahrer nur Fahrtaufträge annehmen, zu denen er per funk oder telefon bestellt wurde annehmen.Er MUSS dort keinen mitnehmen.