Personenbeförderungspflicht für Taxis in Hessen

Hallo Wissende,

vor paar Wochen fand ich eine Webseite wo ich das lesen konnte,
ich glaube es war §2 o.ä., da ging es um Fahrten die der Fahrer
ablehnen darf.

Aus gegebenem Anlass würde ich die Seite gerne noch mal sehen.
Leider habe ich sie nicht gebookmarkt :frowning:
Eben habe ich nach Personenbeförderungspflicht Hessen bzw.
Beförderungspflicht hessen im Internet gesucht, wurde aber nicht fündig.

Kennt ihren einen Link dazu? Dankeschön.

Gruß
Reinhard

Hallo,

vielleicht 22?

http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__22.html

VG
EK

vielleicht 22?
http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__22.html

Hallo EK,

danke für deine Mühe, aber leider nein.
Das was ich sah war nicht sehr lang aber so kurz dann doch nicht.
Da stand was von Pflichtfahrbezirk. Ziele dahin muß er annehmen.
Dann waren noch Ausnahmen aufgelistet wo er trotzdem die Fahrt
verweigern darf.

Gruß
Reinhard

nabend,

vor paar Wochen fand ich eine Webseite wo ich das lesen
konnte,

Strg + H und nach ‚Pflichtfahrbereich‘ oder ähnlichem suchen könnte helfen.

grüße
lipi

Hallo,

das findest du in der Taxi-Verordnung der jeweiligen Kommune (Stadt oder Kreis).
Dabei handelt es sich um das sogenannte Pflichtfahrgebiet
das in der Regel mit dem jeweiligen Gebiet der Stadt identisch ist.

Hallo Reinhard,

vielleicht hilft die Taxenordnung der Landeshauptstadt von Hessen weiter:

http://www.wiesbaden.de/medien/dokumente/rathaus/sta…

Gruß Merger

vielleicht hilft die Taxenordnung der Landeshauptstadt von
Hessen weiter:
http://www.wiesbaden.de/medien/dokumente/rathaus/sta…

Hallo Merger,

leider nein. Ich hatte bevor ich hier anfragte etwas im Hinterkopf
was mir sagte, du hast doch deshalb schon mal angefragt.
Deshalb habe ich mit diversen Suchwörtern in diesem Brettarchiv
gesucht, nix.

Jetzt habe ich größer gesucht.
Naja, ich hatte im August im allg. Rechtsbrett angefragt:
**/t/22-personenbefoerderungsgesetz/6948945

Aber da ging es drum wie denn da die Rechtslage wäre bei meinem
erträumten Beispiel :smile:
Die ist für mich geklärt.

Mir geht es einzig um eine Webseite die ich damals gesehen habe.

Gruß
Reinhard**

grundsätzlich reden wir hier nicht von HESSEN oder einem Bundesland.
Grundsätzlich ist das ganze im Personenbeförderungsgesetz (bundesgesetz) geregelt.

Die Kommunen können jedoch bestimmte abweichungen zulassen, sofern sie nicht das Bundesrecht KOMPLETT aushebeln. BSp Taxifarbe. Wenn das PersBefGes die farbe freigibt, kann die Kommune die FArbe festschreiben. Die werbung auf taxis wird auch hier geregelt.
ausserdem legen die Kommunen die Tarife fest.
Eine besonderheit sind Mietwagen. Diese haben keine beförderungspflicht, dafür eine rückkehrpflicht. sie dürfen auch unterwegs keine Passagiere mitnehmen.
Ebenso sonderregelungen gibt es bei Anruf-Sammeltaxis und Mietwagen/Taxis, die es allerdings nur sehr selten gibt.

Pflichtfahrgebiet: Alle fahrten innerhalb dieses gebietes MÜSSEN durchgeführt werden.
Alle fahrten ausserhalb dieses Gebeietes dürfen nur unter bestimmten vorraussetzungen ausgeführt werden.

Ablehnen darf der fahrer nur fahrten, bei denen die Person

  1. eine besondere, ansteckende oder ekelerregende Krankheit hat.

  2. die Person den betrieb gefährden würde (agressives verhalten)

  3. eine zahlung des Fahrpreises nicht gegeben ist (bei bekannten zechprellern)

  4. Fahrten, bei denen das fahrzeug überladen wäre (zuviele Personen und oder gepäck)

  5. Tiere zu transportieren sind (ausnahme:Blindenhunde!)

  6. Gefährliche Ladung zu transportieren ist. (Campinggasflaschen ohne Ventilkappe z.B.)

Pflichtfahrgebiet. Alle fahrten aus dem PFG heraus gehen bis zur grenze des PFG, bis zur grenze ist der Taxameter PFLICHT!
Für den Fahrtanteil ausserhalb des PFG ist der Preis zu verhandeln. (bei Fahrtantritt) ab grenze des PFG muss der fahrer nicht mehr.

Innerhalb grundsätzlich mit taxameter

Ausserhalb des PFG darf der Fahrer nur Fahrtaufträge annehmen, zu denen er per funk oder telefon bestellt wurde annehmen.Er MUSS dort keinen mitnehmen.

Hallo

Kennt ihren einen Link dazu? Dankeschön.

Sowas?
http://www.derinnenspiegel.de/taxitarife/taxitarife.php

Grüße
.L