Hi!
da liegst du aber vollkommen falsch…
Das glaube ich nicht
.
„Pefferspray“ ist extrem gesundtheitschädlich und darf genau
aus diesem
Grunde NICHT gegen Menschen eingesetzt werden…
Das Pfefferspray ist im Verhältnis zum CS-Gas IMO nicht gesundheitsschädlicher.
Und wenn es so extrem gefährlich ist, warum setzt es die Polizei ein?
Oder warum wird es nicht total verboten?
Denn:
1.
Mußt du als Privatperson eine wirkliche „Stichhaltige“
Begründung für das Mitführen von „Pfefferspray“ haben…
(Was dir aber schwerfallen wird,wenn du nicht gerade am
Stadtpark Essen Süd wohnst z.B.)
Warum sollte mir eine Begründung schwerfallen?
Ich trage das Spray zur Abwehr von Tieren!
Ein „scharfer“ Hund kann Dir sowohl in der Stadt als auch im Park begegnen. 
-
Neben einem Strafverfahren gibt es ja immer noch das
Zivilverfahren…
Na und?
Wenn ich aus Notwehr gehandelt habe, besteht kein Grund, mich schuldig zu befinden.
Bei einer gerechtfertigten Notwehr darf ich, unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit, alle zur Verfügung stehenden Mittel benutzen, d.h. Lattenzaun, Schirm, Pfefferspray, Schlüssel, usw.
(z.B §32-35 StGB)
Und falls durch falsche Zeugenaussagen der Tatvorgang verfälscht wird, ist es egal, ob ich Pfefferspray, CS-Spray oder eine Wasserpistole verwende.
Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Falls Du also Gesetzestexte oder am Besten Urteile parat hast, die den Einsatz von Pfefferspray (zur Tierabwehr) in Notwehr verbieten, dann immer her damit.
…Außerdem ist „Pfefferspray“ auch kein „Wundermittel“ …
…Das wichtigste ist immer noch ein gesunder Menschenverstand und das
sorgfältige Beobachten der Umgebung…
Da stimme ich Dir voll zu.
Gruß
Beowolf