Pfefferspray erlaubt oder nicht?

Hallo,
heute habe ich wieder einmal eine Frage an Euch Experten.
Als Taxifahrer lebt man heute längst nicht mehr so gefährlich wie vor zehn Jahren, da sich die Technik auch auf diesem Gebiet verbessert hat (besserer Funk, GPS). Eigentlich kann es nicht mehr passieren, dass ein Taxifahrer es nicht mehr schafft, einen Notruf abzusetzen und sofort geortet zu werden.
Trotzdem haben viele Taxifahrer etwas zu ihrer Selbstverteidigung dabei. Mir riet neulich jemand zu Pfefferspray. Ich halte das für wenig sinnvoll (im Auto?) und habe Zweifel, ob ich es überhaupt mit mir führen darf.
Was sagt Ihr dazu?

Gruß,

Annette.

Hi Anette,

Pfefferspray ist nur zur Verteidigung gegen Tiere (z.B. Hunde) erlaubt.
Letztendlich kann es dir in einer Notsituation aber egal sein, was du gegen deinen Angreifer verwendest.
Ich glaube auch nicht, dass du vor Gericht groß was zu erwarten hast, solltest du das Zeug einsetzen und der Angreifer auf den Gedanken kommen, Anzeige zu erstatten. (Weiß ich aber nicht 100 %-ig)
Der Besitz ist jedenfalls erlaubt.
Gruß.Timo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Annette,

zunächst einmal zum rechtlichen:
Als Privatperson darfst du Pfefferspray gegen Menschen nicht einsetzten,
da dieses als Gesundtheitsschädigend gilt und nach dem Waffengesetz somit nicht erlaubt ist.

Nun zum prakischen:
In einem engen,geschlossenen Raum wie einem Pkw würde sich das Pfefferspray (wie auch andere Gase) natürlich auch auf dich auswirken.
Im schlimmsten Falle wärest du „K.o.“ und dein Angreifer noch „Putzmunter“…

Viel Wirkungsvoller ist eine „Fette WEBcam“ auf dem Armaturenbrett oder oben am Rückspiegel (selbst wenn es nur ein „Blender“ ist).
Wenn dein Fahrzeug ohnehin mit GPS ausgerüstet ist,wirkt das Wunder…
Denn selbst der „dösigste“ Junkie weiß,das bei einer „Filmvorführung“
vor Gericht die „Nummer“ mit der schlechten Kindheit etc. nicht mehr zieht…

mfg

Frank

Hallo,

Denn selbst der „dösigste“ Junkie weiß,das bei einer
„Filmvorführung“
vor Gericht die „Nummer“ mit der schlechten Kindheit etc.
nicht mehr zieht…

… leider ist aber zu befürchten, dass das dem dösigen Junkie ziemlich schnuppe sein wird, wenn er dringend Kohle braucht. Und die „Nummer mit der schlechten Kindheit“ zieht sowieso schon lange nicht mehr!
Gruß
Jens

Hallo Annette!

Falls Du Dich für Pfefferspray entscheidest, achte darauf, dass es keinen Sprühnebel besitzt, denn damit bekommst Du in geschlossenen Räumen selber eine gehörige Portion ab.

Für den Einsatz im Taxi auf kurzer Distanz würde ich Pfeffer"spray" mit Schaum empfehlen, z.B.:
http://www.pfefferspray-versand.de/index.html?d_P700…

Gruß
Beowolf

Hallo Jens,

da muß ich dir widersprechen.
Im ÖPNV haben wir ja nun einmal schon seit eher mit dieser „Klientel“ zu tun…dort wo inzwischen eine Besetzte Vidoüberwachung installiert ist mit „Reaktionen“ (sprich BGS oder LaPo oder Security) wirkt dieses „Wunder“.
Auch bei Taxibetrieben (wie z.B. in Berlin) konnte ein deutlicher
Rückgang der Überfälle bei mit Video ausgerüsteten Fahrzeugen festgestellt werden.Die höchste Sicherheit im Taxi-Gewerbe könntest du nur erreichen,wenn du wie früher einmal in GB Taxis mit abgetrenntem Fahrersitz einsetzt.

mfg

Frank

Hallo Frank,
mein Kommentar bezog sich auf Junkies, also Abhängige von illegalen Drogen. Ich habe tagtäglich mit Drogenabhängigen zu tun und wenn einer richtig druff ist und dringend Geld zur Drogenbeschaffung braucht, realisiert er im Zweifelsfall in dem Moment nicht, was seine Aktion für Folgen hat, wenn sie mit einer Überwachungskamera aufgezeichnet wird. Er hat in dem Moment andere Prioritäten.
Dass eine Überwachungsanlage bei anderem Klientel, insbesondere gewaltbereiten, alkoholisierten Leuten und bei Leuten, die eine geplante Straftat (z.B. Raub) durchführen wollen, ihren Sinn hat, hab ich nicht in Zweifel gezogen, da hast Du mich falsch verstanden.
Viele Grüße
Jens

Hallo,auch:smile:

Wir hatten dieses Thema lange, lange in einem anderen Forum.
Da diskutierten Polizisten wie Laien mit.
Um nicht alles wiedergeben zu müssen:
http://www.kampfkunstforum.de/index.php?showtopic=2315

Grüße,

Marcus
(für Fragen immer ansprechbar)

Hallo Marcus,

naja,das Kampfkunstforum ist aber nicht gerade der passende „Ort“
für Hilfestellung in Rechstfragen…
Ich bin ja auch aus der Security-Branche…und wo sich unser
„Alfred K.“ schon drin rumtreibt,kann nichts Gutes bei rauskommen…
Dieser „Supermann“, der noch zu „alten BRD/DDR-Zeiten“ bei den damaligen US-Streitkräften in Berlin sich vom einfachen „Wachdödel“
„hochgeleckt“ hat…ist ja wohl kaum der richtige „Mann“.
Wenn er denn wirklich „soviel“ auf dem Kasten hätte,wie er im Forum immer tut…frage ich mich ja nur,warum seine „Firma“ immer noch ein
„Hinterhofbetrieb“ in einem Privathaus in der tiefsten Altmark ist…
Einziger Kunde von ihm ist PONDS (die Firma,bei der er für die
US-Army gearbeitet hat…)

Außerdem ist es schon ein großer Unterschied ob du als COP
(der nach dem Gesetz „zuschlagen“ darf) oder als Privatmann
handelst (unsere Branche „schwebt“ ja sozusagen zwischen beidem…).
Von daher halte ich die Äußerungen in dem Forum ohnehin nicht für
„Otto Normalverbraucher“ geeignet…

mfg

Benny

Rückfrage
Hallo,

zunächst einmal zum rechtlichen:
Als Privatperson darfst du Pfefferspray gegen Menschen nicht
einsetzten,
da dieses als Gesundtheitsschädigend gilt und nach dem
Waffengesetz somit nicht erlaubt ist.

Ich dachte, ein Angriff gegen Taxifahrer ist auch nicht erlaubt. Soll auch als Gesundheitsschädigend gelten, so ein Angriff.

Wenn der Besitz des Sprays erlaubt ist, darf ich mich auch bei einem Angriff damit wehren. Darf man doch sogar mit einem Messer, oder ist das auch verboten?

Und der Einsatz einer Schusswaffe, so mir denn eine zur Verfügung steht?

Gruß
Axel

Anmerkung
Hallo,
ich kenne den Herrn nicht, aber was Du hier schreibst, ist schon nahe an einer Beleidigung.
Und das:

Außerdem ist es schon ein großer Unterschied ob du als COP
(der nach dem Gesetz „zuschlagen“ darf) oder als Privatmann
handelst (unsere Branche „schwebt“ ja sozusagen zwischen
beidem…).

ist doppelt Unsinn. Zum einen handelt es sich doch um eine Notwehrsituation, in der dem Angegriffenen ziemlich viel erlaubt ist, um sich zu wehren. Niemand muss sich berauben lassen.
Zum zweiten ist auch der oben genannte Herr kein ‚COP‘, sondern nur Wachmann ohne hoheitliche Gewalt und darf deshalb auch nicht mehr als jeder andere Bürger auch.

Gruß
Axel

Hallo Axel,

ich empfehle dir einmal als Studium das „Gesetz über die Ausübung unmittelbaren Zwanges durch Vollzugsbeamte“…zum einen…

Zum anderen sind Sicherheitsdienste schon seit Jahrzehnten
bei den hier stationierten Streitkräften mit genau dem selben
Befugnissen im Einsatz.
Außerdem sind auch und gerade die Süddeutschen Bundesländer „Vorreiter“ bezüglich der Übergabe von „Dientsgeschäften“
an private Unternehmen.

mfg

Hallo!

zunächst einmal zum rechtlichen:
Als Privatperson darfst du Pfefferspray gegen Menschen nicht
einsetzten,
da dieses als Gesundtheitsschädigend gilt und nach dem
Waffengesetz somit nicht erlaubt ist.

Das ist falsch!
Pfefferspray mit dem Hinweis „nur zur Tierabwehr“ ist in Deutschland erlaubt und es fällt nicht unter das Waffengesetz!

Der Einsatz am Menschen ist in einer Notwehrsituation ebenfalls geregelt.
Ich zitiere kurz, da ich im Augenblick keine Lust habe, es selber zu formulieren :wink: :

Pfefferspray in der Hand von Zivilbürgern wird natürlich zur Tierabwehr angeschafft :wink: . Die dann eventuelle Handhabung gegen Menschen erfolgt ausschließlich im Rahmen der im § 227 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ), §32 Strafgesetzbuch ( StGB ) und im §15 Ordnungswidrigkeitengesetz ( OWiG ) geregelten Notwehr. Diese Paragraphen sagen übereinstimmend aus, dass man sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff, unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erwehren darf. Pfefferspray wird in diesem Zusammenhang als eines der mildesten und effektivsten Mittel der Zurwehrsetzung angesehen.

Da diese Paragraphen nicht nur für Polizisten sondern für alle auf dem Gebiet der BRD lebenden Menschen gelten, kann jeder uneingeschränkt Pfefferspray zur „Tierabwehr“ mit sich führen.

http://www.mkw-security.de/OC-Einsatz.htm

Gruß

Beowolf

Genau: Insider
Hallo Axel,

ich empfehle dir einmal als Studium das „Gesetz über die
Ausübung unmittelbaren Zwanges durch Vollzugsbeamte“…zum
einen…

Und das bezieht sich neuerdings auf private Wachunternehmen? Du solltest kompplett zitieren. Das Ding heißt nämlich:
‚Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher
Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes

Zum anderen sind Sicherheitsdienste schon seit Jahrzehnten
bei den hier stationierten Streitkräften mit genau dem selben
Befugnissen im Einsatz.

Ein Sicherheitsdienst bei den Streitkräften ist ebenfalls was anderes. Der fällt nämlich unter §6.8:
‚andere Personen, die durch die zuständigen Bundesbehörden mit Aufgaben betraut sind, die den unter den Nummern 1 bis 7 aufgeführten Beamten obliegen‘.

Außerdem sind auch und gerade die Süddeutschen Bundesländer
„Vorreiter“ bezüglich der Übergabe von „Dientsgeschäften“
an private Unternehmen.

Und ein ‚Dienstgeschäft‘ ist dann sowas wie ein privater Wachdienst einer Ladenkette?
Sorry, wenn da kein öffentlicher Auftrag gemäß §6.8 vorliegt, kann der Wachmann genau das machen, was jeder andere auch darf. Stichworte ‚Notwehr‘ und ‚Jedermannparagraph‘. Wär’ ja noch schöner, wenn jeder Sonderrechte zum ‚Zuschlagen‘ hätte, nur weil er sich Wachmann nennt.

Gruß
Axel

Hallo Wölfchen,

da liegst du aber vollkommen falsch…
„Pefferspray“ ist extrem gesundtheitschädlich und darf genau aus diesem
Grunde NICHT gegen Menschen eingesetzt werden…
(zumindest von Privatpersonen…„Vater Staat“ ist da mal wieder „fein raus“)…
Denn:
1.
Mußt du als Privatperson eine wirkliche „Stichhaltige“ Begründung für das Mitführen von „Pfefferspray“ haben…
(Was dir aber schwerfallen wird,wenn du nicht gerade am Stadtpark Essen Süd wohnst z.B.)

Neben einem Strafverfahren gibt es ja immer noch das Zivilverfahren…
Wenn du an einem „ausgefuchsten“ Typen geräts,zahlst du dem nämlich
„Lebenslang“ eine Rente…
(und du glaubst gar nicht,wie „wandlungsfähig“ gewisse Leute sind…
ich habe nun einmal durch den ÖPNV mit einer gewissen „Klientel“ zu tun…Du hast die im Zuge und „voll den typischen Junkie“…
und dann vor Gericht erkennst du sie kaum wieder…„Mamas Bester“
im feinsten Zwirn…wenn es nicht mittlerweile auf fast allen größeren Bahnhöfen Video-Anlagen mit Aufzeichnung gäbe,wäre schon so mancher Kollege „anstatt“ des Junkies im Knast gelandet…)

Für „Otto Normalverbraucher“ kann die Devise nur lauten:
Wenn es irgend geht,Situationen vermeiden,wo man in so eine „Bedrängnis“ geraten kann…
Außerdem ist „Pfefferspray“ auch kein „Wundermittel“ …bei bestimmten
Konstellationen wirkt das nämlich auch nicht…

Das wichtigste ist immer noch ein gesunder Menschenverstand und das sorgfältige Beobachten der Umgebung…
(und um auf die Fragestellung zurückzukommen…lieber einmal eine Fahrt „sausen“ lassen…als ein „Toter Held“ zu sein…denn Enge Räume wie zum B. ein Pkw sind zur Selbstverteidigung denkbar ungeeignet…da man nämlich „Verteidigungsmittel“ nicht „offen“ rumliegen lassen kann…(sonst werden sie zu einem Angriffsmittel für den Täter) und damit ist man schon auf der „Looser“-Seite,denn der Täter würde es mitbekommen,wenn man irgendetwas „Ziehen“ will…)

mfg

Frank

1 Like

Hallo Axel,

man merkt,das du „gut behütet“ an einer Schule bist…:smile:

Solange du „Alleine“ unterwegs bist,hast du nämlich die „A-Karte“,wenn der „Angreifer“ mit „Freuden“ unterwegs ist…
Die werden nämlich „Stein-und Bein“ schwören,das der mit dem langen Messer nur seine Fingernägel säubern wollte…DICH UMBRINGEN??? NEVER…der ist doch sooo Harmlos…

Denn es heißt nicht zu Unrecht…„RECHT haben und RECHT bekommen sind zwei Paar Stiefel…“…

Gerade in Bezug auf Notwehr-Situationen ist es immer „Russisches
Roulett“ was dabei hinterher vor Gericht herauskommt…
Schließlich sieht es für die Juristen ja auch ganz anders aus,so nach Monaten und nur auf dem Papier als für dich Real und in „Echtzeit“…

mfg

Frank

RE: Irrtum…:smile:
Hallo Axel,

nein,mein Zitat war schon richtig,weil es das ganze nämlich auch noch einmal als Ländergesetze gibt…

Un du bist wirklich nicht auf der Höhe der Zeit…:smile:

In Bayern z.B. werden von der Stadt München „Private Sicherheitsleute“
jeweils für ein Jahr als „Leiharbeitnehmer“ übernommen,um so
„Hoheitliche Aufgaben“ wahrnehmen zu können…

In NRW sind Private Sicherheitsdienste mittlerweile als „Vollzugsbeamte“ im Knast im Einsatz…

Auf zahlreichen Flughäfen arbeiten „Leiharbeitnehmer“ für den Bundesgrenzschutz mit allen Kompetenzen desselben…

Ebenfalls in Bayern führen Mitarbeiter eines privaten
Sicherheitsdienstes Geschwindigkeitskontrollen für die
Kommunen durch…

mfg

Benny

Hi!

da liegst du aber vollkommen falsch…

Das glaube ich nicht :wink: .

„Pefferspray“ ist extrem gesundtheitschädlich und darf genau
aus diesem
Grunde NICHT gegen Menschen eingesetzt werden…

Das Pfefferspray ist im Verhältnis zum CS-Gas IMO nicht gesundheitsschädlicher.
Und wenn es so extrem gefährlich ist, warum setzt es die Polizei ein?
Oder warum wird es nicht total verboten?

Denn:
1.
Mußt du als Privatperson eine wirkliche „Stichhaltige“
Begründung für das Mitführen von „Pfefferspray“ haben…
(Was dir aber schwerfallen wird,wenn du nicht gerade am
Stadtpark Essen Süd wohnst z.B.)

Warum sollte mir eine Begründung schwerfallen?
Ich trage das Spray zur Abwehr von Tieren!
Ein „scharfer“ Hund kann Dir sowohl in der Stadt als auch im Park begegnen. :smile:

Neben einem Strafverfahren gibt es ja immer noch das
Zivilverfahren…

Na und?
Wenn ich aus Notwehr gehandelt habe, besteht kein Grund, mich schuldig zu befinden.

Bei einer gerechtfertigten Notwehr darf ich, unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit, alle zur Verfügung stehenden Mittel benutzen, d.h. Lattenzaun, Schirm, Pfefferspray, Schlüssel, usw.
(z.B §32-35 StGB)

Und falls durch falsche Zeugenaussagen der Tatvorgang verfälscht wird, ist es egal, ob ich Pfefferspray, CS-Spray oder eine Wasserpistole verwende.

Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Falls Du also Gesetzestexte oder am Besten Urteile parat hast, die den Einsatz von Pfefferspray (zur Tierabwehr) in Notwehr verbieten, dann immer her damit.

…Außerdem ist „Pfefferspray“ auch kein „Wundermittel“ …
…Das wichtigste ist immer noch ein gesunder Menschenverstand und das
sorgfältige Beobachten der Umgebung…

Da stimme ich Dir voll zu.

Gruß
Beowolf

Hallo Frank,

man merkt,das du „gut behütet“ an einer Schule bist…:smile:

und in „Echtzeit“…

was hat das alles mit meiner Rückfrage zu tun? Es ging darum, ob man Pfefferspray einsetzen darf , nicht ob es Sinn hat. Darauf bist Du leider nicht eingegangen.

Gruß
Axel

Hallo Benny,

nein,mein Zitat war schon richtig,weil es das ganze nämlich
auch noch einmal als Ländergesetze gibt…

Deshalb wären sie hier immer noch nicht passender. Oder wo steht da was von Sonderrechten für private Wachdienste, die nicht mit den im Gesetz genannten, speziellen Aufgaben betraut sind?

Btw., kannst Du mir grad nochmal das Landesgesetz verlinken oder wenigstens nennen, in dem das steht? Vielleicht sogar das von Bayern?

Un du bist wirklich nicht auf der Höhe der Zeit…:smile:

Bundesgrenzschutz mit allen Kompetenzen desselben…

Habe ich gar nicht abgestritten. Lies doch nochmal:

Der fällt nämlich unter §6.8
‚andere Personen, die durch die zuständigen Bundesbehörden mit
Aufgaben betraut sind, die den unter den Nummern 1 bis 7
aufgeführten Beamten obliegen‘.

Ebenfalls in Bayern führen Mitarbeiter eines privaten
Sicherheitsdienstes Geschwindigkeitskontrollen für die
Kommunen durch…

Und das berechtigt sie dann aber zum ‚Zuschlagen‘?

Gruß
Axel