Hallo Frank!
So langsam wird es mir wirklich etwas zu albern.
Zunächst behauptest Du, dass der Einsatz von Pfefferspray am Menschen verboten ist (auch in der von mir genannten Ausnahmesituation), kannst dieses aber nicht belegen.
Dafür nennst Du plötzlich Urteile, die mit dem Einsatz von Pfefferspray nichts zu tun haben, sondern Todesfälle durch Erwürgen bzw. durch einen Messerstich.
Jetzt titulierst Du mich als „unverantwortlich“, weil ich bestehende Gesetze als Beispiele nenne. Lächerlich!
Ich habe nur dargelegt, dass man das Recht hat, sich zu verteidigen.
Wenn Du es nicht nutzen möchtest, bitte.
Keineswegs wird der „Notwehr-Paragraph“ von mir als Freibrief angesehen. Wo behaupte ich das bitte?
Ich schrieb:
Bei einer gerechtfertigten Notwehr darf ich, unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit , alle zur Verfügung stehenden Mittel benutzen, d.h. Lattenzaun, Schirm, Pfefferspray, Schlüssel, usw.
(z.B §32-35 StGB)
Vielleicht habe ich nicht explizit darauf hingewiesen, dass man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist.
Asche auch mein Haupt.
In meinem Posting an Ivo schrieb ich deswegen:
Ein Risiko ist immer vorhanden, wenn man sich verteidigt.
Es handelt sich hier immer um Einzelfallentscheidungen, die je nach Ausgangslage unterschiedlich ausfallen können!
Der Beste Weg ist natürlich immer der „taktische“ Rückzug, aber wenn dieses aus div. Gründen nicht möglich ist, hat man das Recht, sich und andere zu verteidigen.
Damit klinke ich mich aus dieser Diskussion aus!
Mögen die Leser dieser Diskussion selber entscheiden, wie sie sich in einer „Notfallsituation“ verhalten.
Gruß
Beowolf