Pfefferspray erlaubt oder nicht?

Hallo Frank,

noch eine Anmerkung, die ich mir grad ergoogelt habe:

‚Bei einem rechtswidrigem Angriff von Menschen darf OC Pepperspray, wenn es das Verteidigungsmittel ist, dem SIE am nächsten sind und von dem SIE sich den sofortigen Erfolg ihrer Verteidigung versprechen, angewendet werden. ( Urteil BGH AZ. VIZR 232/73 )‘

Gruß
Axel

Hallo Axel,

das Urteil aus dem Jahre 1973 paßt ja wohl kaum zum aktuellen
Waffengesetz des Jahres 2005…:smile:
Denn diese Entscheidung fußt noch auf einem Waffenrecht,wo du als
„Otto Normalverbraucher“ ohne weiteres scharfe Schußwaffen erwerben
durftest…

mfg

Frank

Hallo,

lies dir das aktuelle Waffengesetz durch…der Einsatz von „Pfefferspray“ gegen Menschen ist danach verboten…
Wenn DU selber das Risiko eingehen willst,so bleibt es dir umbenommen…
Ich hoffe nur,das du eine Versicherung hast,die auch zahlt…
Du kannst es aber nicht hier so hinstellen,als wenn da „NICHTS“ passieren würde…
Besuche einfach mal in Städten mit einem großen Nahverkehrsangebot wie
z.B. Bremen oder Hannover die örtlichen Amtsgerichte und schau mal auf die Sitzungstermine bezüglich „Schwarzfahren“…
Da kannst du „Lehrreiche“ Stunden nehmen in Punkto „Notwehr“ und wie das ganze dann vor Gericht aussieht…

mfg

Frank

So ist das also.
Hallo,

lies dir das aktuelle Waffengesetz durch…der Einsatz von
„Pfefferspray“ gegen Menschen ist danach verboten…

Soso. Und wahrscheinlich steht da auch, daß der Einsatz von Waffen gegen Menschen erlaubt ist, oder?

Ich hoffe nur,das du eine Versicherung hast,die auch
zahlt…

Schwachsinn. Seit wann zahlt eine Versicherung, wenn Du mit Absicht irgendwas anstellst?

Du kannst es aber nicht hier so hinstellen,als wenn da
„NICHTS“ passieren würde…

Bei evt. Körperverletzung passiert IMMER was. Wird immer vom Staatsanwalt untersucht. Fragt sich nur, was hinten bei rauskommt.

Besuche einfach mal in Städten mit einem großen
Nahverkehrsangebot wie
z.B. Bremen oder Hannover die örtlichen Amtsgerichte und schau
mal auf die Sitzungstermine bezüglich „Schwarzfahren“…
Da kannst du „Lehrreiche“ Stunden nehmen in Punkto „Notwehr“
und wie das ganze dann vor Gericht aussieht…

Genau. Notwehr beim Schwarzfahren. Alles klar. wir haben einen Fachmann unter uns.

Gruß
Axel

Hallo Frank,

das Urteil aus dem Jahre 1973 paßt ja wohl kaum zum aktuellen
Waffengesetz des Jahres 2005…:smile:

Du kennst sicher ein neueres? Link?

Denn diese Entscheidung fußt noch auf einem Waffenrecht,wo du als
„Otto Normalverbraucher“ ohne weiteres scharfe Schußwaffen
erwerben durftest…

Ja. Und damit auch auf alles schießen, was sich bewegt.

Oder vielleicht doch nicht? Kam es evt. gar allein darauf an, daß es in einer Notwehrsituation war?

Gruß
Axel

Hi!

Bei einer gerechtfertigten Notwehr darf ich, unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit, alle zur Verfügung stehenden Mittel benutzen, d.h. Lattenzaun, Schirm, Pfefferspray, Schlüssel, usw.
(z.B §32-35 StGB)

Also auch „Waffen“, die nicht zum Einsatz am Menschen zugelassen sind.

Gruß
Beowolf

P.S.

So daneben kann ich übrigens nicht liegen, wenn selbst in Fachforen bzw. von Polizeibeamten diese Meinung vertreten wird:

http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=v…
http://www.kampfkunstforum.de/index.php?showtopic=36…
http://www.juraforum.de/forum/t1363/s.html
http://www.juraforum.de/forum/t20202/s.html

Gruß
Beowolf

http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=v…
http://www.kampfkunstforum.de/index.php?showtopic=36…
http://www.juraforum.de/forum/t1363/s.html
http://www.juraforum.de/forum/t20202/s.html

Hallo,

es ist schon interessant wer da alles Fachmann in anderen FOREN ist :smile:

Ich habe starke bedenken, dass ein Staatsanwalt dies in einer Notwehrsituation immer als „angemessenes“ Verteidigungsmittel ansieht.

Du musst wenigstens dazu sagen, dass dies auf Folgen für den Anwender haben kann.

Gruß Ivo

Hallo Ivo!

Da hast Du natürlich recht.
Ein Risiko ist immer vorhanden, wenn man sich verteidigt.
Es handelt sich hier immer um Einzelfallentscheidungen, die je nach Ausgangslage unterschiedlich ausfallen können!
Selbst wenn ich ein „rechtlich einwandfreies“ CS-Gas verwende, oder eine Taschenlampe als Kobotan nutze, kann mir daraus ein Strick gedreht werden.

„Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.“

Gruß
Beowolf

Hallo ,

wenn du wirklich etwas in der Materie „Drinstecken“ würdest,so wüßtest du um die zahlreichen Fälle,die sich über die Instanzen hinziehen bezüglich der Notwehr.
Hier nur einmal zwei zur Lektüre:
4 StR 558/99 des Bundesgerichtshofes (das Verfahren zog sich über Jahre hin)
5 StR 432/95 des Bundesgerichtshofes (ebenso)

Wie Du anhand dieser Verfahren sehen kannst,ist das keineswegs so
„Simpel“ wie du es hier darzustellen versuchst…
Ich finde es unverantwortlich von dir,hier einfach so zu Tun,als
wenn der „Notwehr-Paragraph“ des StGB ein „Freibrief“ wäre…

Kannst du dir eigentlich vorstellen,welche Nervlichen und Finanziellen Belastungen die Betroffenen in den oben genannten Verfahren über Jahre hinnehmen mußten???

mfg

Frank

Hallo Axel,

du Disqualifizierst dich selber…:smile:
(oder bist wohl noch nie mit dem ÖPNV gefahren…:smile: )

Was glaubst du wohl,wie oft Schaffner bzw. Kontrolleure oder
Security-Personal bei der Fahrkarten-Kontrolle angegriffen werden
von Schwarzfahrern???..

Diese Personen-Gruppe hat fast Täglich mit dem „Notwehr-Paragraphen“
zu tun (und verbringt auch „Viel Freizeit“ vor Gericht deswegen)

Neben bei bemerkt:
Zu den „Guten Alten Bundesbahn-Zeiten“ waren die Zugführer und Zugschaffner noch „Nebenamtliche Bahnpolizisten“ mit einem Lichtbild-Dienstausweis und brauchten sich keine „Sorgen“ zu machen,da
„Vater Staat“ von Amts wegen wegen „Widerstand gegen die Staatsgewalt“
ein Verafhren eröffnete und sie auch nebenbei gemäß der „Dienstanweisung für Bahnpolizei-Beamte“ als unmittelbare Bundesbeamte
körperlichen Zwang ausüben durften…

mfg

Frank

Hallo Axel,

es gibt eine sehr ausführliche Rechtssprechung bezüglich der
„Notwehr“…
Und zwar neueren Datums…:smile:

Und du verwechselts hier ein Paar Dinge:

  1. Die (zum damaligen Zeitpunkt) rechtmäßige Frage des
    Schußwaffenbesitzes…
    mit

  2. dem Anwenden derselben…

Außerdem ist ein Messer noch weitaus gefährlicher…
Du hast doch Bestimmt ein Brotmesser im Haushalt…
das ist (noch) legal…trotzdem darfst du das aber keinen
in dem Bauch „rammen“…das wäre dennoch verboten…
(Mord-oder Totschlag…)

mfg

Frank

Ein Risiko ist immer vorhanden, wenn man sich verteidigt.
Es handelt sich hier immer um Einzelfallentscheidungen, die je
nach Ausgangslage unterschiedlich ausfallen können!
Selbst wenn ich ein „rechtlich einwandfreies“ CS-Gas verwende,
oder eine Taschenlampe als Kobotan nutze, kann mir daraus ein
Strick gedreht werden.

Richtig, allerdings da Pfefferspray keinen Unbedenklichkeitshinweis in Bezug auf den Menschen trägt, fällt eine entsprechende Strafe weit härter aus als das von dir zitierte „rechtlich einwandfreie“ CS-Gas.

Hallo Frank!

So langsam wird es mir wirklich etwas zu albern.
Zunächst behauptest Du, dass der Einsatz von Pfefferspray am Menschen verboten ist (auch in der von mir genannten Ausnahmesituation), kannst dieses aber nicht belegen.
Dafür nennst Du plötzlich Urteile, die mit dem Einsatz von Pfefferspray nichts zu tun haben, sondern Todesfälle durch Erwürgen bzw. durch einen Messerstich.

Jetzt titulierst Du mich als „unverantwortlich“, weil ich bestehende Gesetze als Beispiele nenne. Lächerlich!
Ich habe nur dargelegt, dass man das Recht hat, sich zu verteidigen.
Wenn Du es nicht nutzen möchtest, bitte.

Keineswegs wird der „Notwehr-Paragraph“ von mir als Freibrief angesehen. Wo behaupte ich das bitte?
Ich schrieb:
Bei einer gerechtfertigten Notwehr darf ich, unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit , alle zur Verfügung stehenden Mittel benutzen, d.h. Lattenzaun, Schirm, Pfefferspray, Schlüssel, usw.
(z.B §32-35 StGB)

Vielleicht habe ich nicht explizit darauf hingewiesen, dass man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist.
Asche auch mein Haupt.

In meinem Posting an Ivo schrieb ich deswegen:
Ein Risiko ist immer vorhanden, wenn man sich verteidigt.
Es handelt sich hier immer um Einzelfallentscheidungen, die je nach Ausgangslage unterschiedlich ausfallen können!

Der Beste Weg ist natürlich immer der „taktische“ Rückzug, aber wenn dieses aus div. Gründen nicht möglich ist, hat man das Recht, sich und andere zu verteidigen.

Damit klinke ich mich aus dieser Diskussion aus!
Mögen die Leser dieser Diskussion selber entscheiden, wie sie sich in einer „Notfallsituation“ verhalten.

Gruß
Beowolf

Hi!

Richtig, allerdings da Pfefferspray keinen
Unbedenklichkeitshinweis in Bezug auf den Menschen trägt,
fällt eine entsprechende Strafe weit härter aus als das von
dir zitierte „rechtlich einwandfreie“ CS-Gas.

Aber nur, wenn die Notwehr nicht gerechtfertigt war.
Wie schrieb jemand so schön in einem der o.g. Foren:

Auf der Flasche mag was anderes stehen, doch es kann nicht strafbar sein, wenn die Körperverletzung durch Notwehr oder sonst einen Erlaubnissatz gerechtfertigt ist; umgekehrt ist eine nicht gerechtfertigte KV auch dann strafbar, wenn sie mit einem Bleistift oder einem Brockhausband zugefügt wird.

Gruß
Beowolf

Hallo,

man merkt es mal wieder…„reiner Stammtischtäter…“
Mein lieber Beowolf,man merkt,das du nicht auf der Straße bist…
Ich arbeite seit jetzt 15 Jahren bei einer der großen deutschen
Security-Firmen und habe daher in dieser schon „reichlich“ Gelegenheit bekommen,am Eigenen Leibe zu „erfahren“,wie es ist in einer Notwehr-Situation zu sein und wie das ganze dann Monate
später vor Gericht auf einmal Aussehen kann.
Insgesamt bis jetzt 46 Verfahren und die sind nur deswegen bisher gut
für mich ausgegangen,weil
a) meine Firma (als eine der Wenigen in der Branche)regelmäßig
alle 3 Monate mit uns „Konfliktkurse“ veranstaltet,wo wir
auch „Notwehr-Situation“ üben inclusive dem Einsatz von
Abwehrtechniken-und Mitteln.
b) ich durch genaue „Umfeld-Beobachtung“ schon sehr viele Situationen
im Vorfeld erkennen konnte.

c) ich persönlich Kampfsport betreibe und daher auch schon was
„einstecken“ kann…

Diese Punkte treffen aber selten für den „normalen“ Bürger auf der
Straße zu.Daher finde es grundfalsch,zu „suggerieren“,
Pfefferspray sei quasi eine „Wunderwaffe“ und du damit „Supermann“.

mfg

…Außerdem ist „Pfefferspray“ auch kein „Wundermittel“ …
…Das wichtigste ist immer noch ein gesunder Menschenverstand und das
sorgfältige Beobachten der Umgebung…

Da stimme ich Dir voll zu.

Auszug aus meinem Post vom 23.6.2005 13:12 Uhr

Gruß
Beowolf

Ich geb’s auf!
Hallo Frank,
Du hast absolut keine Ahnung, was Notwehr ist, erst recht keine Ahnung, was dann wem erlaubt ist, hast keine Ahnung, wann welche Gesetze anwendbar sind, und schmeißt alles durcheinander, was Du irgendwann mal zu irgendwelchen Stichworten gehört hast.
Es hat auch keinen Zweck, Dir irgendwas dazu zu antworten, da Du ohnehin Deinen Standpunkt(*) dazu hast und keinerlei gegensätzliche Tatsachen dazu akzeptierst.
Diskutier alleine weiter.

Gruß
Axel

(*)Ein Standpunkt ist ein geistiger Horizont mit dem Radius Null.

1 Like

Hallo,

das ist aber nicht dein Posting was du da kopiert hast,sondern nur der
eine Satz:

Da stimme ich dir voll zu"…

Das andere ist ja wohl von Elvis…

Was willst du mir denn jetzt damit sagen??..

gruß

Hi!

Himmel, ist das denn so schwer.
Tja, was hat das „Da stimme ich Dir voll zu“ wohl zu bedeuten?
-> Ich stimme damit Frank zu, dass Pfefferspray keine Wunderwaffe ist und dass das wichtigste immer noch ein gesunder Menschenverstand und das sorgfältige Beobachten der Umgebung ist.

Du behauptest jedoch, ich „suggeriere“, das Pfefferspray sei eine „Wunderwaffe“:

Daher finde es grundfalsch,zu „suggerieren“,
Pfefferspray sei quasi eine „Wunderwaffe“ und du damit „Supermann“.

Da Du den gesamten Thread durchgelesen hast (oder wahrscheinlich eher nicht), zeige mir doch bitte auf, wo ich die Funktion des Pfeffersprays „hochjubele“ und es als „Nonplusultra“ ansehe!!!

Fakt ist, dass ich so gut wie garnicht auf die Wirkung des Pfeffersprays eingehe, sondern versuche, den rechtlichen Aspekt darzulegen.

Falls ich mich mit der Interpretation des Gesetzes irre, und jemand mir dieses anhand von Urteilen schlüssig beweisen kann, revidiere ich natürlich meine Meinung!

Derweil ziehe ich mich aus der kompletten Diskussion zurück.

Gruß
Beowolf