Hallo Axel,
nein ich habe ja keine Ahnung…
Ich bin ja nur als Schaffner bei der deutschen Bundesbahn mehrere
Jahre auf den Zügen gefahren und habe ja auch nicht schon 5 mal vor Gericht gestanden,weil mir so ein „Schwarzfahrer“ ein Messer in den Bauch Rammen wollte oder ähnliche „Nettigkeiten“…
Ich habe ja auch keine Ausbildung als „Nebenamtlicher Bahnpolizist“ und auch sonst keine Ahnung …
Wenn du dich wirklich einmal intensiver mit den einschlägigen Gerichtsverfahren bezüglich der Anwendung des „Notwehr-Paragraphen“
beschäftigen würdest,so wäre die aufgefallen,wie der BGH diesen
„interpretiert“…nämlich sehr eng…
Nur mal zur INFO:
bei diesen 5 Fällen hatte ich NIE irgendwelche „Waffen/Sprays“ oder ähnliches dabei/Angewendet…
Nur mein „übliches“ Handwerkszeug…z.B. die Fahrkarten-Drucker-Zange,mit der ich den „Messer-Angreifer“ außer Gefecht setzte…und genau das war auch der Punkt,warum mir die
„Notwehr“ zugebilligt wurde…
Ich hatte nämlich einen „Gegenwärtigen und Rechtswidrigen Angriff auf mein Leben“ mit dem „schonensten Mittel“ abgewehrt…
(Außerdem habe ich dann auch sofort den RTW und die BaPo gerufen…)
Wenn du aber „vorsätzlich“ eine Waffe (wie Pfefferspray) mitführst,wirst du erhebliche Schwierigkeiten haben,das als
„Notwehr“ durchzubringen…
mfg
Frank