Ist das eine Frage? Dann frage ich zurück, was Dich zu dieser Bemerkung bringt:
„Und dass der zitierte Verkehrsminister auch nur ein Lobbyabhängiger ist und populistisch daher quatscht hat er doch mit der Form dieser Aussage schon bewiesen.“
Du neigst sehr dazu, Deine Schlußfolgerung als allgemein gültige Wahrheit darzustellen. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund, daß Du immer nur einen Teil der Realität in Deine Überlegungen einbeziehst, etwas ungeschickt, um es mal so zu formulieren.
Zum Glück ist es in unserer Rechtsordnung immer noch so, daß derjenige, der ein Verbot aussprechen oder ein Recht einschränken will, dies begründen muß. Dennoch: daß eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung im Hinblick auf Energieverbrauch und Schadstoffausstoß einen im Vergleich einen allenfalls mikroskopischen Effekt ausmacht, kam ja bereits zur Sprache.
Und was die Unfallhäufigkeit und die Unfallschwere angeht: Du solltest Dich mal mit der Verkehrsunfallstatistik befassen und dann darüber nachdenken, ob wohl derjenige, der jetzt viel zu schnell und schneller als erlaubt fährt und das ganze auch noch mit zu geringem Sicherheitsabstand bei einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung wohl zu einem verkehrstechnischen Musterschüler wird.
Mal so als Kurzfassung: Der Anteil der Personenschäden auf Autobahnen liegt bei rd. 10% bezogen auf alle Personenschäden in Deutschland, obwohl auf die Autobahnen gut 30% der gefahrenen Kilometer entfallen. Für den Anfang würde es wohl reichen, wenn man Fußgänger effektiv von den Autobahnen fernhalten könnte. Von denen kamen 2017 nämlich 29 zu Tode (was ziemlich genau 10% aller Verkehrstoten auf deutschen Autobahnen entspricht) - und das, obwohl Fußgänger auf Autobahnen auch verboten sind.
Ich meine, ich hätte letztens mal erwähnt, daß ich solche Bemerkungen aus mehreren Gründen nicht schätze - auch wenn ich das damals anders formuliert habe.
Wenn Du davon nicht langsam abkommst, werden wir in Zukunft sehr kurze Unterhaltungen führen.