Hallo
Ich arbeite in einer Behörde. Eines Tages saß ich nichtsahnend in meinem Büro und bekomme einen Anruf von der Polizei. Das sehe ich im Display. Es ist nicht ungewöhnlich ab und an mit der Polizei zu telefonieren in meinem Beruf. Ich gehe also ran und werde mit der Frage begrüßt ob ich Person A kenne. Ja kenne ich sagte ich. Ob ich Person B kenne? Nein sagte ich. Nun verhält es sich so das ich körperliche Kontakte zu Person A hatte und dessen Freundin Person B Polizistin ist.
Diese hat sich an ihren Kollegen gewandt der ,Stalking Beauftragter" seines Reviers ist. Ich war völlig überrumpelt. Die Beziehung zu Person A war schlimm und ich weiß das ich nicht mal die einzige war mit der er sie(die Polizistin) betrogen hat.
Der Polizist fängt an mich zu befragen und sagt das besagte Polizistin einige Anrufe mit unterdrückter Nummer hatte und einen Brief hat ihr Freund bekommen. Und in dem Zusammenhang sei mein Name gefallen. Den letzten Kontakt den ich zu dem Mann hatte war Ende Oktober. Ich habe weder ihn noch sie angerufen oder Angeschrieben. Der Polizist wollte alles mögliche auch intime Dinge wissen! Auf meine Nachfrage warum er mich hier anruft und das ich das nicht gut finde,EMail mit der Bitte um Anruf hat er auch über den Dienstweg geschickt, sagte er er hätte ja auch vorbei kommen können und das ich sicher nicht wolle das mein Mann davon erfährt. Er sagte seine Kollegin war bei ihm und hat ihm von mir erzählt. Ich kenne diese Frau nicht, er hat sich mir gegenüber als Single ausgegeben. Dasiger liiert ist erfuhr ich erst später. Davon mal ab mache,ich seit der ,Affäre" eine Therapie…es sind einige unschöne Dinge passiert. Anzeigen wollte ich ihn damals nicht…weil es eh nix bringt und ich Angst hatte das er sich rächt. Und nun? Darf der Polizist das? Ich habe richtig Angst. Zum einen um meinen Ruf( beruflich) und natürlich um mich und meine Familie. Ich überlege mich zu wehren…und habe furchtbare Angst. Haben sie einen Rat? Darf sie ihren Kollegen einfach bitten so etwas zu tun? Was kann ich tun? Wie ist die Rechtslage?
Liebe Grüsse Barbara
Hallo,
Also was der Kollege gemacht hat, darf er nicht. Das hört sich nämlich nach einer Verbehnubg und davor muss er dich rechtlich belehren! Und das Protokoll der Verbehmubg musst du unterschreiben. Wenn du dagegen angehen willst, ist das dein gutes Recht. Am besten gleich mit Anwalt!!
Gruss
Die Frage ist, gibt es eine offizielle Anzeige gegen den Typ?
Grundsätzlich war die Idee des Polizisten ja nicht so schlecht. Er hat es per Mail und dann per Telefon versucht. Sein offizielles Auftauchen im Amt hätte Sie sicher eher in Erklärungsnot gebracht. Da hat er schon recht.
Schwierig ist es, wenn er seiner Kollegin ohne richtigen Ermittlungsauftrag (eben eine Anzeige) „nur“ einen Gefallen tut und inoffiziell anruft.
Darüber könnte man sich auf dem Dienstweg beschweren.
Gibt es die Anzeige (z.B. wegen Nachstellen), dann wäre es am Telefon und ohne Vernünftige Belehrung zwar keine verwertbare Zeugenvernehmung, aber als informatorische Befragung könnte man das schon tun.
Sie müssen sich zur Sache ja nicht äußern (damit sind wir wieder bei der Belehrung). Im offiziellen Verfahren, bekommen Sie dann ganz sicher noch ne richtige Vorladung. Ob sie den Termin wahrnehmen oder nicht, ist Ihre Sache. Aber wenn die Mühlen einmal mahlen sind sie kaum zu stoppen.
Das beste ist in dem Fall, wenn es zu einem Richtigen Ermittlungsverfahren kommt, sich mit dem ermittelnden Beamten in Verbindung zu setzen und ihm die Situation zu erklären. Unter Umständen gibt es dann Wege Sie weitgehend außen vor zu lassen. Das kommt aber auf die Sach- und Beweislage an. Sind Sie die wichtigste Zeugin und geht es am Ende vor Gericht, dann müssen Sie spätestens dort die „Katze aus dem Sack“ lassen.
Finden Sie also raus, ob es eine offizielle Ermittlung gibt. Die Mailadresse des Beamten haben Sie ja.
Vielen Dank erst einmal für die Antwort
Es gibt keine Anzeige gegen mich!!! ICH werde bzw. wurde wegen angeblichen Stalkings angerufen…
Das ist ja das schlimme.
Ich habe schreckliche Angst wenn ich mich dagegen wehre was noch so alles kommt. Ich habe seit Okt. nichts mehr mit dem Mann zu tun! Und die Frau 8seine Freundin die Polizistin) kenne ich gar nicht.
Warum über den Dienstweg? Was ist mit meinen Kollegen meinem Chef? Der darf einfach so her kommen?Ich weiss das der Mann viele Frauen hatte…wer weiss ob eine davon jemanden belästigt…ich jedenfalls nicht.
Aber wenn sie das behauptet aus Eifersucht und wer weiss was dihr Freund ihr erzählt hat…ich habe furchtbare Angst
Guten Morgen
Da ich nicht weiss,aus welchem Land kommen,kann ich Ihnen auch nicht helfen.Wenn Sie mir verraten,woher Sie kommen,kann ich Ihnen konkrete Auskunft geben.Aber grundsätzlich darf der Kollege nichts unternehmen.Nach meines Erachtens sind das falsche Anschuldigungen und deshalb anzeigbar.
Anonyme Anrufe und Briefe,Emails kann man nicht zurück verfolgen.Ausser die Briefe sind von Hand geschrieben.
Wenn Sie mir sagen,woher Sie kommen,dann kann ich dieser Geschichte nach gehen und Ihnen konkreter weiterhelfen.
Mir kommt das eben ein bisschen komisch vor.
mit freundlichen Grüssen
SinaSinchen
Hallo
Ich komme aus Deutschland. Es soll eine Karte und mehrere Anrufe mit unterdrückter Nummmer gegebn haben.
Nur eben nicht von mir!
Ist es Ihnen recht,wenn ich mit meinen Kollegen der zuständigen Amtstelle mal Kontakt aufnehme?Dazu müsste ich nur Ihr Bundesland wissen.
Einen Rat noch.Ziehen Sie einen Anwalt bei.Dann sind sie ganz sicher auf der sicheren Seite.
Machen Sie sich jetzt bitte einfach keine Sorgen.Wir schaffen das schon.
Gruss
Sina
Hallo
Ich komme aus Deutschland. Es soll eine Karte und mehrere
Anrufe mit unterdrückter Nummmer gegebn haben.
Nur eben nicht von mir!
Ich bin auch nicht davon ausgegangen, dass sich die Anzeige gegen Sie richtet. Eher gegen den Mann oder eben eine unbekannte dritte Person. Möglicherweise eine andere Ex.
Die Gefahr, dass man mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine Lawine lostritt besteht natürlich. Denn dann wird gegen die Beamten ermittelt. Die werden spätestens dann, um ihr Handeln zu rechtfertigen, die Anzeige wegen Stalking (z.B. gegen Unbekannt) machen und dann wird auch das ermittelt. In welchem Maß sie dann beteiligt sind (als mögliche Zeugin) lässt sich so nicht abschätzen.
Möglicherweise ist für Sie die Sache nach dem Anruf auch erledigt. Wenn der Beamte jetzt weiß, was er wissen wollte.
Reden Sie mit dem Polizisten, der Sie angerufen hat. Fragen Sie ihn konkret (und freundlich), was diesbezüglich läuft und ob Sie noch weitere Unannehmlichkeiten zu erwarten haben.
Sollte es tatsächlich bereits ein Ermittlungsverfahren geben, dann bitten Sie ihn, Sie z.B. telefonisch vorzuladen. Damit Sie einen evtl. Brief weder zu Hause noch in der Dienststelle erklären müssen.
So unangenehm dies für Sie auch alles ist, um sich nicht die nächsten Wochen (vielleicht völlig unnötig) fertig zu machen, sollten Sie nachfragen und bei Bedarf in die Offensive gehen.
Das die telefonische Befragung „grenzwertig“ war, ist klar. Aber wie schon richtig erkannt, „schlafende Hunde“ wecken ist auch nicht gut.
Und ja, wenn er im Rahmen eines Strafverfahrens ermittelt, kann er Sie auch auf Arbeit oder zu Hause besuchen. Er muss dies nicht tun, und Sie müssen ihn auch zu hause nicht rein lassen. Aber er könnte zu Ihnen kommen, um Sie offiziell zu vernehmen.
Das passiert im Normalfall allerdings nicht. In der Regel würden Sie erst eine Ladung zur Dienststelle erhalten. Aber „Hausbesuche“ sind möglich.
Darum, mit dem Beamten reden. Das dürfte für Sie noch das kleinste aller möglichen Übel sein.
Übrigens, wenn die Anzeige gegen Unbekannt läuft und eine Frau verdächtigt wird, dann gehören Sie als (eine von vielen) Ex natürlich zum Kreis der Verdächtigen. So lächerlich dies für Sie auch klingt. Aber dann ist jede Frau, die näheren Kontakt zu dem Typ hatte, natürlich ein Stück weit verdächtig.
Darum sicherlich auch der Anruf. Zumal Ihr Name, wo und wie auch immer, mit gefallen ist.
Hallo Barabara,
wenn ich das richtig gelsen habe, dann hat der Polizist doch niemandem einen Gefallen getan. Die Polizeibeamtin, dessen Freund wohl auch Dein freund gewesen war, hat sich an den Stalking Beamten gewandt, weil sie gestalkt wurde. Also wohl irgend etwas mit Telefonanrufen. Der Polizist tut dann doch niemandem einen Gefallen, wenn er in dieser Sache ermittelt sondern er muss das einfach tun. Auch Polzisten haben in einem Rechtsstaat Anspruch darauf, nicht gestalkt zu werden. Ganz offensichtlich hat er wohl dich im Verdacht, die Stalkerin zu sein. Das alleine ist ja nicht zu beanstanden. Er muss einem begründetet Verdacht ja auch nachgehen sonst macht er sich der Strafvereitelung schuldig. Ich finde es auch rücksichtsvoll von ihm, wenn er das ganze „unter der Decke“ halten will. Also er möchte dir nicht schaden indem es bekannt würde, dass er gegen dich ermittelt. Gegen wen möchtest Du dich den wehren? Gegen den Polizisten, gegen den Vorwurf? Am besten wäre es, wenn Du mit dem Polizisten mal persönlich sprichst, dann kannst Du selbst fragen, was er dir vorwirft und das kannst du dann erläutern. Und vor wem oder was hast Du denn Angst? Dass deine Familie (Ehemann) davon erfährt und deine Beziehung kaputt geht? Oder hast du davor Angst dass dir einer was tut? Der ermittelnde Polizeibeamte kann dir das sicher alles erklären und auch die richtigen Ratschläge geben. Ansonsten melde dich noch mal bei mir.
Gruß
KL
Das ist schon eine merkwürdige Verfahrensweise. Es besteht der Verdacht, dass sich der Beamte unter dem Vorwand seiner beruflichen Stellung private Informationen verschaffte und das ist rechtswidrig. Ich würde jede weitere telefonische Auskunft verweigern und auf jeden Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Diese Verfahrensweise mus seitens der Behörde nachgeprüft werden!
Guten Tag,
eine Rechtsberatung darf ich aus rechtlichen Gründen nicht geben. Ich kann nur sagen, was ich an Ihrer Stelle tun würde: Ich würde mir bei dem höchsten Vorgesetzten seiner Dienststelle einen Termin zu einem Gespräch geben lassen und dort die Sache schildern.Also das müsste schon mindestens der Leiter der Polizeiinspektion sein, nicht der unmittelbare Vorgesetzte des Beamten.Sollte man Sie abwimmeln, wenden Sie sich an den Behördenleiter.
MfG
W.G.
Hallo
Erst einmal Danke für die Antwort…
An was für einen Anwalt wende ich mich bei so einem Problem…?
Ich habe keine Ahnung wie da die Strukturen sind…
Hallo, gut geeignet wäre ein Anwalt für Verwaltungsrecht, für Polizeirecht, aber auch für Strafrecht.
MfG
W.G.
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MfG
W.G.
Hallo
Anscheinend ist das Problem nicht so schlimm,ansonsten
hätten Sie mir geantwortet.
Gruss
Sina
hallo barbara,
das ganze ist ja etwas mysteriös. du hattest eine affäre mit einem typen, der dabei bzw. dadurch seine polizisten-freundin betrogen hat.
die sacehe ist seit oktober vorbei und jetzt auf einmal ruft ein kollege der polizistin an, weil sie angeblich belästigt wird und er angeblich stalking-beauftragter ist…
ich habe hier in berlin noch nie davon gehört dass es extra stalking-beauftragte bei der polizei gibt.
und wenn es sowas geben sollte, dann fängt der nicht an, in konkreten fällen ermittlunen anzustellen, das ist nicht sein job.
wenn ein polizist anfängt zu ermitteln, dh leute anzuschreiben, zu befragen etc., dann liegt in aller regel eine strafanzeige zu frunde, zb eben wengen stalking, was im amtsdeutsch nachstellung heisst glaub ich…
bei der kontaktierung von zeugen oder beschuldigten wird nicht per email gearbeitet. es werden förmliche anschreiben verwendet, aus denen hervorgeht, dass man zeuge oder beschuldigter ist plus rechtsbelehrung etc. etc.
da stinkt was…
was wollte der angebliche polizist denn konkret von dir? nur wissen, ob du die freunding deines ex belästigst??
gruss mike
Hallo Mike
Ja genau so ist es. Seine ersten beiden Sätze waren…ob ich Person A den Typen und dann Person B die Dame (Polizistin) und Freundin und seine Kollegin kenne.
Ich sagte ihm das ich ihn kenne sie jedoch nicht.Und da er mich ja über den Dienstweg anrief hielt ich das alles für sehr offiziel. Die E-Mail vorher hat er ja auch über sein Revier geschrieben.Er fragte alles mögliche…wollte auch von der Website seinen Nic wissen. Auch sexuelle Dinge…
Der war wirklich freundlich…ich bin aber sehr beschämt und habe echt Angst
Hallo Barbara,
eine sehr tiefgründige Frage. Also Rechtsgrundlage im deutschen Strafverfahren ist die Ermittlungskompetenz aufgrund des Legalitätsprinzips gemäß § 163 StPO. Kurz gesagt, der Verfolgungszwang bei Straftatverdacht.
Dabei gilt, die informatorische Befragung dient dem Ziel, der entsprechenden Person einen rechtlichen Status (Beschuldigter/Betroffener, Zeuge – mit weiteren Unterscheidungen wie Geschädigter, Tatzeuge etc.) so früh wie möglich zuzuordnen. Sobald eine Zuordnung möglich ist – beim Beschuldigten bzw. Betroffenen, wenn der Verdacht einer Täterschaft ausreichend gegeben ist – erfolgen eine entsprechende Belehrung und erforderliche Maßnahmen; Gleiches gilt für die Zeugenschaft einer Person.
Die Frage wäre, ob dieser „Stalking Beauftragter“ sich privat an sie gewendet hat oder sie im Rahmen eines anlaufenden Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung gem. § 238 StGB befragte. Sie haben augenscheinlich ihm nun schon viele Informationen mitgeteilt, die Sie so nicht hätten sagen müssen (Intime Details) ohne entsprechende Belehrung. Ich rate ihnen sich mit dem „Sachbearbeiter“ auf der Polizeidienststelle zu treffen, um ihren Status zu erfahren. Gegebenfalls sich zu überlegen, ob sie nun doch die „unschönen Dinge“, welche ihnen in ihrer Affäre widerfahren sind, anzuzeigen.
Möchte er nicht mit ihnen sprechen, verlangen Sie den Revierführer bzw. den Chef der Dienststelle zu sprechen, um eine Rechtmäßigkeitsprüfung über die Vorgehensweise des Beamten zu veranlassen (Dienstaufsichtsbeschwerde).
Wenn er Sie aus privaten Gründen angerufen hat, um der Kollegin einen Gefallen zu tun, stellt das ein Eingriff in das Grundrecht „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dar und ist strafbar, da er sich als Polizist einen Vorteil geschaffen hat, um an Informationen zu kommen. Eine Rufschädigung (Beruf) kann ich mir nicht vorstellen, da alles vertraulich behandelt werden muss. Ich hoffe, ich konnte ihnen helfen.
Viele Grüße
hi barbara,#wie gesagt. da stimmt was nicht… weil du ne affäre mit dem typen einer polizistin hattest, fragt dich kein polizist nach sexuellen dingen…das ist näöämlich nicht strafbar und geht die pol somit nix an.
kann es nicht eher sein, dass die freundin des typen seine affäre(n) mitgekriegt hat (oder viell. mal in sein handy geschaut oder so…)und jetzt einfach rauskriegen will, was iht typ mit wem so getrieben hat oder treibt??
wenn dir die ganze sache unheimlich ist, geh zur echten polizei und zeig den sachverhalt an. die können mit einem blick sehen, ob es strafanzeigen durch oder gegen den typen oder seine pol.freundin gibt und ob du dort als zeugin oä eine rolle spielst. ich glaube immer mehr, „sie“ hat was spitz gekriegt, er will sich viell. rausreden und sie versucht so, seine ausreden zu checken
lg mike
Hallo Barbara13,
nach einer intensiven Auswertung Deiner Anfrage kann ich Dir folgende Antworten geben:
Im Strafgesetzbuch gibt es den § 238. In diesem sind die Tatbestände der sog. Nachstellung (engl.: Stalking) aufgeführt.
Ich vermutet, dass der „Stalking-Beauftragte“ des Polizeirevieres kein „Stalking-Beauftragter“ ist, sondern die Anzeige der Kollegin gem. § 238 StGB bearbeiten muss.
Im Rahmen der zu tätigenden Ermittlungen ist dann wohl Dein Name genannt worden. Diesem muss der Beamte nachgehen.
Nun zu den Ungereimtheiten:
Grundsätzlich ist es fraglich, ob Anzeigen aus dem engsten Kollegenkreis auch innerhalb der entsprechenden Dienststelle bearbeitet wird. Zwar ist es gesetzlich nicht zu beanstanden, aber die Regel ist es meines Wissens nach nicht.
Weiterhin ist, falls Du als Tatverdächtige (klingt schlimmer als es ist) das unmittelbare, und dann noch telefonische, Ansprechen durch den Sachbearbeiter ermittlungstaktisch fragwürdig. Falls du tatsächlich als Beschuldigte eingestuft wirst, folgt eigentlich eine Vorladung und eine schriftliche Vernehmung. Da aber keine tatsächlichen Hinweise (unbekannte Rufnummer, unbekannter Absender) auf Dich hinweisen, wirst Du wohl tatsächlich lediglich als möglicher Tatverdächtiger geführt.
Ich empfehle in der Tat, hier einen Rechtsanwalt einzuschalten. Zum Einen, um die Ermittlungen objektiv zu halten und zum Anderen, um Dich zu rehabilitieren.
Dass dies dann öffentlich wird, lässt sich vermutlich nicht leicht vermeiden.
Alles in Allem klingt dies tatsächlich nach kollegialer Ermittlungshilfe. Das hat immer einen faden Beigeschmack.
Ich hoffe, ich konnte etwas aufhellen
Daniel M.