Hallo Grußloser,
Verzeihung und Hallo
Nun stößt ihm etwas zu
darunter soll man wohl verstehen, der Versicherungsnehmer
verstirbt ?
Nicht nur. Ich habe diese Aussage bewusst allgemein gehalten weil es mir neben dem Versterben auch um eine längere Unfähigkeit geht, seinen Willen zu äußern beispielsweise durch ein Koma nach einem Unfall.
und seine Familie benötigt dringend die
Unterlagen seiner Unfall- oder Lebensversicherung, um
Ansprüche geltend zu machen.
Dies würde doch bedeuten, dass die seine Familie wissen um was
für Unterlagen es sich handelt. Also auch bei welchem
Versicherer diese Verträge abgeschlossen wurden.
Korrekt. Sie wissen jedenfalls, dass es Versicherungen gibt, die evtl. zu informieren sind, aber nicht konkret welche. Ich habe zuhause digitale Kopien der Versicherungsunterlagen, wo meine Partnerin z.B. auch ran kommt. Die Originale sind aber im Büro abgeheftet.
Meine Frage ist nun, ob es wichtig ist, dass der Versicherungsschein etc. im Original vorliegen muss. Ich meine etwas in dieser Art mal gelesen zu haben. Eine Kopie nützt dann also evtl. nicht viel, daher ist meine Frage, wie schwierig es wohl für meine Nachkommen sein würde, an die Originalunterlagen im Büro zu kommen.
Hat die Familie einen Anspruch darauf, an die im Büro
aufbewahrten und deutlich als privat gekennzeichneten
Unterlagen ranzukommen oder kann der Arbeitgeber den Zugriff
auf die Unterlagen verweigern? Oder darf der Arbeitgeber die
Unterlagen sogar gar nicht rausgeben?
Warum soll man sich solche Umständen überhaupt machen ?
Das ist nicht die Frage. Die Frage ist, ob sie ohne größeren Aufwand an die Originalunterlagen rankommen, die bei meinem Arbeitgeber lagern, sofern es nötig ist, z.B. der Versicherung ein Original vorweisen zu können.
Reicht es aus, wenn A die im Original im Büro gelagerten
Dokumente in eingescannter Form auf einer CD-ROM zuhause
lagert, als Sicherheitskopie? Oder muss der
Versicherungsschein immer im Original vorliegen?
Sinnvoller weise, könnte man die Unterlagen in einem
Bankschließfach oder bei einem Familienteil aufbewahren.
Ein Bankschließfach ist allerdings unpraktisch, wenn man von Zeit zu Zeit immer wieder ergänzende Unterlagen, wie z.B. Beitragsabrechnungen etc. dazu heften möchte. Dafür jedes Mal zur Bank zu laufen und das Schließfach aufschließen zu lassen etc. ist doch ein bisschen größerer Aufwand. Abgesehen davon, handelt es sich um eine Menge, die auch nicht einfach so in ein gewöhnliches Schließfach passt.
Und nun die Lösung zu deiner geschilderten Geschichte.
Das jeweilige Familienmitglied ruft bei dem
Versicherungsunternehmen an,
gibt die Versicherungsnummern durch und informiert, dass die
versicherte Person verstorben ist.
Alles weitere kann man dann mit dem Versicherungsunternehmen
besprechen.
Das beantwortet jedoch nicht die Frage, ob zwingend die Original-Unterlagen bei der (Unfall- oder Lebens-)Versicherung vorgelegt werden müssen und ob meine Angehörigen da im Büro ohne weiteres dran kommen.
In den jeweiligen Versicherungsunterlagen findet man den
jeweiligen Bezugsberechtigten im Todesfall.
Gruß Merger
Danke trotzdem für die Antwort!
Inzwischen habe ich auch verstanden, dass einige Leute mein Anliegen nicht verstehen können. Für mich ist es praktisch so, es im Büro zu lagern. Wenn das aber für meine Angehörigen große Probleme bereitet, weil meine Chefs da ebenfalls kein Verständnis für haben, dann lasse ich mir zukünftig etwas anderes einfallen. Ich weiß nur noch nicht was die praktikabelste Lösung wäre. Bei mir zuhause wäre nur im Keller Platz und da ist die Gefahr, dass die Unterlagen feucht werden und anfangen zu schimmeln oder weiß der Geier was.
Naja.
Viele Grüße
Daniel