Problem mit Bargeldeinzahlungen wegen Schwarzgeld

Hallo. MeinemBruder ist die Frau verstorben.sie hätte ein Sparkonto und wollte dass ihre Tochter das Geld bekommt. Mein Bruder hat noch eine Tochter aus erster Ehe aber keinen kontakt.er hat nun mit dem Erbschein das Geld abgehoben ,und hat es ihr gegeben .er wollte es nicht überweisen,weil es nicht nachweisbar sein soll,woher das Geld stammt.wegen seiner Tochter aus erster Ehe. Sollte ihm was passieren,könnte diese ja die Hälfte verlangen. Nun ist das Problem,dass es ohne Nachweis nicht möglich ist das die Tochter von seiner 2ten Frau das Geld auf ihr Konto einzahlen kann. Gibt es irgend eine Lösung,außer zu Hause aufbewahren?
Mfg

Warum willst du das überhaupt machen ?
Es ist doch erkennbar und schlimmer beabsichtigt, etwas illegales zu tun.
Die andere Tochter hat den gleichen Rechtsanspruch auf das Erbteil und wenn kein Testament da war galt gesetzliche Erbfolge und Du hättest gar keinen Erbschein bekommen können ohne Zustimmung der Töchter.

Die beschenkte Tochter kann jeden Monat unterhalb von 10.000 € auf ihr Konto bar einzahlen. Wenn das regelmäßig geschieht über Monate weil die Summe so hoch ist dann kann die Bank aber trotzdem eine Meldung wegen Geldwäscheverdacht machen.

MfG
duck313

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Ist es nicht nachvollziehbar,dass die Tochter aus erster Ehe,wo kein Kontakt besteht,nicht von dem Sparbuch seiner verstorbenen Frau bekommen soll ? Das war das Geld ihrer Mutter,und deshalb kann ich meinen Bruder verstehen. Ist das Geldwäsche?

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Nein, aber auch der Tochter aus erster Ehe steht zumindest der Pflichtteil des Erbes zu.

Die Tochter aus erster Ehe bekommt die Hälfte des hauses.ich glaube, das ist genug,da sie keinen Kontakt wollte.
Mfg

Es ist die Tochter des Erben, sicher hat sie JETZT keinen Pflichtteilanspruch. Dem Bruder geht es darum,

Ihrer Mutter oder der 2. Tochter? Das passt nicht zu dem, was du vorher geschrieben hast.

Es war die Mutter der 2 ten Tochter er war mit dieser Frau 50 Jahre verheiratet.und das Geld soll praktisch von der Mutter zur Tochter gehen, was ich auch für normal empfinde.
Mfg

Dann sollte er sich mal überlegen den Nachlass in Bezug auf seine Tochter aus erster Ehe angemessen zu regeln. Er ist doch nicht gezwungen, dieser den gesetzlichen Erbteil (und damit die Hälfte des ererbten Geldes) zukommen zu lassen. Mittels Testament kann er sie bis zur Grenze des Pflichtteilsrechts in ihrem Erbe beschränken, und im Rahmen des Pflichtteilsrechts käme es dann höchstens zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch in Höhe von 1/4 gegen die Tochter aus zweiter Ehe, wenn und soweit der Mann binnen zehn Jahren nach seiner Frau verstirbt. Ansonsten hat sich das Thema erledigt.

Und BTW: Banken interessieren sich nur dann für einen Nachweis für einzuzahlendes Geld, wenn bei einer einzelnen Überweisung die Grenze von €10.000,-- überschritten wird (aufgrund Anforderungen in Bezug auf Verhinderung von Geldwäsche) oder sehr kurzfristig große Summen auf einem Konto eingezahlt werden. Das kann man doch problemlos vermeiden, indem man mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken nutzt und es mit den einzelnen Einzahlungen nicht übertreibt. Alternativ kann man doch auch einfach seine Einkünfte auf dem Konto mehr oder weniger unangetastet lassen und erst einmal vorhandenes Bargeld aus dem Erbe ausgeben.

Ja ich habe mich etwas blöde ausgedrückt es ist meinen Bruder seine 2 tochter.mit deiner verstorbenen Frau hat er nur eine Tochter.
Mfg

Was sind btw Banken ?

Btw=By the way=Übrigens

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Ich kann nur deutsch
Mfg

Ich habe dir das doch gerade übersetzt.

Entschuldigung,habe ich zu spät gesehen.ich muss aber noch was ergänzen zu dem Sachverhalt.mein Bruder und seine verstorbene Frau haben in jungen Jahren ein handgeschriebenen Testament verfasst. Sie setzen sich als gegenseitige erben ein, der längstlebende bekommt alles,danach unsere Kinder…steht da drin. Und der Notar hat ihm gesagt,dass er kein eigenes Testament mehr machen kann. Und daß alles nach seinem Tod seine beiden Kinder alles erben . Und vom Notar kam dann der Tip, er solle alles Bargeld abheben und der gemeinsamen Tochter geben.aber nicht überweisen.
Mfg

Hier wäre der genaue Wortlaut wichtig. Die Tochter aus 1. Ehe ist keine gemeinsame Tochter. Also wie ist das an der Stelle genau formuliert?

Er hat mir gesagt,sind unsere gemeinsamen Kinder,weil sie damals als das Testament geschrieben wurde,noch mehr Kinder wollten.
Mfg

Oh, wie ich solche Sachverhalte liebe, bei denen einem dann so nach und nach die entscheidenden Bröckchen über den Zaun geworfen werden, nachdem es bereits jede Menge Antworten gibt. Man hilft ja wirklich gerne, aber so schreibt man schlicht und ergreifend für die Tonne. Das ist kein schönes Gefühl. Und wenn Du jetzt schon wieder nachlegst, dass mit Kindern nur die gemeinsamen Kinder gemeint sind, dann ist die Sache doch eigentlich bestmöglich geregelt. Denn dann sind die außerhalb dieser (2. Ehe) stehenden Kinder doch automatisch enterbt. D.h. die Tochter aus erster Ehe kann dann nur ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen und da kommen wir dann wieder auf 1/4, den Pflichtteilsergänzungsanspruch und die zehn Jahre, die ich oben schon beschrieben hatte.

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Auch, wenn ich glaube, dass Du Einzahlung gemeint hast, wo Du Überweisung schriebst: bei Überweisungen gibt es keine betraglichen Grenzen im Hinblick auf die Geldwäsche. Dort wird nur genauer hingesehen, wenn etwas „komisch“ aussieht.

Die Grenze von 10.000 Euro gilt nur bei Bargeldtransaktionen (also bspw. Bareinzahlung auf ein fremdes Konto).

Ja, sorry, da hatte ich mich verschrieben. Bei Überweisungen ist ja klar bzw. grundsätzlich nachvollziehbar woher das Geld kommt.