Entschuldigung Leute. Ich bin schon etwas älter und weiss nicht immer was wichtig ist und was mein Bruder mit da alles mitgeteilt hat. Auf jedem Fall hat ihm der Notar geraten das Geld alles abzuheben,und der Tochter zu geben,die von seiner verstorbenen Frau ist. Ich nehme schon an, dass er ein wenig Ahnung hat,wenn er den Beruf hat.
Mfg
Deswegen hätte ich gern die genaue Formulierung gesehen.
Warum fragst du dann noch hier, wenn deiner Meinung nach alles geklärt ist?
Da mein Bruder nicht wusste,dass es mit Bargeld Probleme gibt beim einzahlen. Ich habe nicht gesagt,dass alles geklärt ist. Ich habe nun das wiedergegeben,was mein Bruder mit erzählt hat. Und was der Notar gesagt hat. Wenn alles klar wäre,hätte ich mich nicht hier ans Form gewendet…
Mfg
Wiz hat dir den Tipp gegeben, je 9.500 Euro auf verschiedene Konten zu legen Hilft dir das weiter, oder noch nicht?
Doch das hilft weiter. Muss ich da in jeder Bank ein Girokonto eröffnen ? Und musd da jeden Monat was eingezahlt werden ? Ist das nicht verdächtig,wenn da kein Gehalt oder Rente draufkommt,nur Bargeld?
Mfg
@Willi3
Als Ergänzung:
Die Tochter muß bei verschiedenen Banken/Geldinstituten Konten eröffnen. Bei jeder Bank nur ein Konto. Und dort je Konto weniger als 10.000 einzahlen.
Nein.
In jeder Bank ein Sparkonto.
(Das kostet keine Gebühren und bringt vielleicht irgendwann mal wieder Zinsen.)
Nicht Du, die Tochter muß die Konten auf ihren Namen eröffnen.
2x nein.
Vielleicht können wir erstmal klären, was genau im Testament vorgesehen ist? Wortwörtlich?
Warum willst Du jetzt plötzlich Konten eröffnen? Es geht doch um deinen Bruder und dessen Tochter, oder stimmt das jetzt etwa auch wieder nicht? Und wenn die Tochter sofort Zugriff auf das Geld haben soll, dann sollte sinnigerweise sie auch diejenige sein, die die Konten eröffnet, bei denen es sich sinnigerweise um Sparkonten handeln sollte. Und auf die dürfen durchaus auch deutlich mehr als € 10.000,-- pro Konto eingezahlt werden. Es sollte halt dann nur so passieren, dass man die Einzahlungen jeweils deutlich unter € 10.000,-- lässt und es zeitlich so streckt, dass man die Leute bei der Bank nicht gleich mit der Nase drauf stupst, dass man gerade dabei ist, sie auszutricksen.
Und BTW: Wenn im Einzelfall mal eine Nachfrage kommt, dann verweist man eben auf ein größeres Geburtstagsgeschenk des Vaters weil man dem so toll nach dem Tode der Mutter beigestanden hat. Der Vater bestätigt dies dann schriftlich, und gut ist. Auf so genannte Anstandsschenkungen finden die Vorschriften über den Pflichtteilsergänzungsanspruch keine Anwendung! Dabei sollte die Summe natürlich der „geleisteten Unterstützung“ und den sonstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Beteiligten angemessen sein.
Doch. Die gemeinsame Tochter hätte bei einem „Berliner Testament“ jetzt einen Pflichtteilsanspruch aus dem Nachlaß ihrer Mutter.
Wozu?
Wenn Willis Bruder beschlossen hat, der gemeinsamen Tochter das Geld jetzt zu geben, dann ist das bestimmt auch im Sinne der verstorbenen Mutter dieser Tochter.
Der Pflichtteil wäre auch in bar auszuzahlen und hat schon so manches überlebende Elternteil in finanzielle Nöte gebracht.
Aber die Tochter des Bruders ist ja nicht mit der jetzt verstorbenen Frau verwandt und daher erst erbberechtigt, wenn der Bruder mal stirbt. (Das schrieb Christa ja)
Ich redete von der Tochter des Bruders aus erster Ehe! Die gemeinsame Tochter soll doch das Geld bekommen, da reden wir überhaupt nicht vom Pflichtteil.
Weil geklärt werden sollte, was für Ansprüche die erste Tochter überhaupt jemals hätte, vielleicht lohnt sich der ganze Aufwand nicht.
@Willi3
Der Notar könnte zum Thema Pflichtteilsanspruch der gemeinsamen Tochter befragt werden.
Je nach Höhe des Nachlasses könnte die germeinsame Tochter das Geld ganz offiziell als ihren Pflichtteil erhalten und die ganzen Klimmzüge mit den Banken wären gar nicht erforderlich.
Das muß aber jemand ausrechnen, der was davon versteht.
Hallo allen Mal herzlichen Dank die hier geschrieben haben . natürlich muss die Tochter meines Bruders dle Konten eröffnen… ich habe mich mit ihm nochmals in Verbindung gesetzt,werden d genauen Text in dem Testament.
Da steht.: Gemeinschaftliches testament.1. wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein.2. Erbe auf Ableben des längstlebenden ,sind unsere gemeinsamen Kinder. Datum Ort.und Unterschrift des Bruders und der verstorbenen Schwägerin.
Mfg
Falls sie eine Pflichtteilsstrafklausel vorgesehen haben, die auch üblich ist, kann der Schuss nach hinten losgehen. Auch dafür wäre die genaue Formulierung im Testament relevant.
Es gibt also keine weiteren Bestandteile, ja? Dann offensichtlich zumindest auch keine Strafklausel …
Beim Ableben von Willis Bruder würden beide Töchter den gesamten Nachlaß je zur Hälfte erben.
Willi schrieb weiter oben, daß es ein Haus gibt. Die eine Haushälfte erbt die Tochter aus 1. Ehe in jedem Fall. Vom dann noch vorh. Bargeld eben auch die Hälfte.
Mehr steht in dem Testament nicht. Handgeschrieben und zu Hause aufbewahrt.
Mfg
Deswegen mein Rat an @Willi3 , sich an den Notar zu wenden und sich das ausrechnen zu lassen.
Bei viel vorhandenem Bargeld-Nachlaß ginge ja auch beides:
offizieller Pflichtteil und Rest bar Kralle.