Problem mit Bargeldeinzahlungen wegen Schwarzgeld

Das stimmt.

Wer soll eine Pflichtteil Strafklausel vorgesehen haben ? Und das Geld,hat eigendlich nichts mit der Tochter zu tun,die sich nie bei meinen Bruder gemeldet hat. Deshalb hat er es ja abgehoben und das Geld ihrer Mutter der Tochter gegeben.

Dein Bruder und seine verstorbene Frau, das ist aber offensichtlich nicht der Fall. Dann wäre das hier zu beachten:

Ich glaube,ich hatte das schon erwähnt.der Notar hat meinem Bruder den Tip geben,das ganze Bargeld abzuheben.weil bei seinem Ableben jede Tochter die Hälfte bekommt. Das ist zwar gesetzlich richtig,aber ungerecht,da das Geld seiner verstorbenen Frau, die eine Tochter nichts angeht

Hast du, es ist aber etwas ganz anderes als das, was @Gudrun meinte. Auch bei einem Berliner Testament hätte die gemeinsame Tochter einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Das könnte sie also jetzt einfach so bekommen, per Überweisung, nachdem sie ihren Anspruch geltend gemacht hat. Dann müsste sie weniger Bares bekommen, was sie nach und nach bei der Bank einzahlen müsste.

Hallo. Was müsste die Tochter dann machen ? Zum Notar gehen und von ihrem Vater den Pflichtteil fordern ? Und wenn seine andere Tochter das mitbekommt,wird sie ihres auch fordern.und sollte mein Bruder sterben,bekommt doch auch wieder jede die Hälfte. Was der Bruder ja vermeiden will

Mfg

Erst die Höhe des Nachlasses (Wert des Grundstücks und Bargeld) der Verstorbenen ausrechnen lassen.

Die andere Tochter hat beim jetzigen Erbfall keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Den haben nur leibliche Kinder der Verstorbenen.

Ob man wegen Pflichtteilsforderung zum Notar gehen muß, weiß ich nicht. Vielleicht tut es ja auch ein einfacher Brief an den Vater.

Von „wieviel“ reden wir hier eigentlich?`Viertel Million oder 25.000?
Magst Du mal eine ungefähre Zahl nennen?

Steuerfrei sind für die gemeinsame Tochter 400.000 je Erbfall.

Sie ist der Verstorbenen gegenüber nicht erbberechtigt, sie hat nichts zu fordern, ihr Vater lebt!

Ja, aber geschickterweise in Absprache mit dem Vater.

Dann sollte Dein Bruder als nächstes die Regelung seines Nachlasses in Angriff nehmen. Wie oben bereits von @Wiz empfohlen.

Er könnte z.B. das Haus der gemeinsamen Tochter jetzt schon übertragen in Form einer Schenkung und für sich selbst ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen.

Dann würde die andere Tochter nichts vom Haus erben.

Dazu unbedingt vorher Fachleute befragen, z.B. Fachanwalt für Erbrecht.

Ist denn der Notar „nur“ Notar oder zugleich Rechtsanwalt?
Je nach Bundesland gibt es in Deutschland beides.

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Vielen Dank,ich werde das alles meinen Bruder mitteilen. Ob der Notar auch Anwalt ist werde ich morgen meinen Bruder fragen…kann’s mir eigentlich nicht vorstellen,da er ja die Aussage meinem Bruder gegenüber gemacht hat die andere tochter bekomme nach seinem Tod die Hälfte von allem und er solle die Konten leer machen. Er könne ja mit seinem Geld machen was er wolle. Nur nicht nachweisbar machen dass es seine Tochter bekommen hat. Er kann ja jetzt alles lesen und entscheiden was er machen will. Ich bedanke mich noch mals bei allen,die hier geschrieben haben.auch im Namen meines Bruders,der leider von dem neumodischen Zeug wie PC und Handy haellt. Danke.
Mfg

Leidest Du unter Schreibzwang oder warum immer solche falschen Antworten?
Es steht doch im Posting, daß es noch eine Tochter aus der 1. Ehe des Mannes gibt:

Wie kommst Du bloß darauf, daß der Tochter aus der 1. Ehe des Mannes irgendetwas zustehen könnte, nachdem die 2. Ehefrau des Mannes gestorben ist?

Weil ich mich verlesen habe und dachte, das es die Tochter der Ehefrau aus erster Ehe war.

Das hatte ich empfohlen, bevor der Fragesteller damit raus rückte, dass der Bruder offenbar mit seiner 2. Frau bereits ein Berliner Testament errichtet hatte:

Das würde so grundsätzlich auch alles einen Sinn ergeben und zur Situation mit dem Haus passen, wenn Schlusserben jetzt nicht nur die gemeinsamen Kinder sein sollen, also nur die Tochter aus 2. Ehe, sondern alle Kinder von denen einer der Ehegatten Elternteil ist.

BTW: Ob der Notar auch gleichzeitig Anwalt ist, ist grundsätzlich egal, da beide den selben Hintergrund zu erbrechtlichen Fragen haben müssen.