Probleme mit Vornamen bei Überweisungen

Moin,

ein ähnliches Thema wurde bereits behandelt:
/t/alle-vornamen-bei-bank-ueberweisung-pflicht/5689688

Bei mir ist es so, dass nicht der erste Vorname mein Rufname ist, sondern der zweite. Jahrzehnte war die schlimmste Reaktion darauf: „Das ist aber ungewöhnlich.“ - mehr nicht! Seit einiger Zeit ist das anscheinend ein unlösbares Problem oder zumindest sind die Ansprechpartner bei der Bank zu unterbelichtet. Die GEZ schnallt das auch erst nach deutlicher Ansprache - aber das ist ein anderes Thema.

Vor einiger Zeit erschien bei Überweisungen plötzlich mein vollständiger Name, den ich im offiziellen Gebrauch aber nie benutze und das auch nicht will.

Bei der Bank habe ich schon mehrfach vorgesprochen - mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Dass die Kundenstammdaten mit dem vollständigen Namen angelegt sind, ist völlig in Ordnung, aber im Zahlungsverkehr brauche ich das nicht. Und ich glaube den Bankleuten auch nicht, dass das so sein muss. Die beziehen sich darauf, dass es so angegeben sein muss wie auf dem Personalausweis. Auch bei Überweisungen? Auf dem Perso gibt es nebenbei ZWEI Varianten: Oben der vollständige Name, unten, im maschinenlesbaren Teil, der Rufname so wie ich ihn auch benutze. Darauf habe ich mich berufen, aber die Bankfrau schaltet auf stur bzw. macht irgendwas.

Eine echte Unverschämtheit war der Vorschlag der Bankfrau, doch meinen Namen zu ändern und den ersten Vornamen streichen zu lassen. Wenn ich meinen Vornamen ändern würde, dann hänge ich vielleicht noch fünf Namen hinten dran, damit die Absurdität der Bank-Vorgehensweise noch deutlicher wird.

Erstaunlicherweise erscheint auf den zugeschickten Kontoauszügen „Rufname Nachname“. Es geht also! Auf den Überweisungen steht nach der letzten Intervention „Rufname 1.Vorname Nachname“. Das ist nun vollkommen falsch, nervt und widerspricht auch der Argumentation der Bankleute.

Das kann u.U. sogar zu echtem Stress führen, wenn z.B. Paypal den Zahlungsverkehr über dieses Konto verweigert. Paypal besteht darauf, dass die Daten identisch sind. Wie strikt die das tatsächlich handhaben, weiß ich nicht.

Fragen:

  1. Wo schreibt der Gesetzgeber vor, dass bei Überweisungen der vollständige Name erscheinen muss? (In den AGB der Bank habe ich nichts dergleichen gefunden)

  2. Wie sind die Stammdaten bei der Norisbank angelegt? Gibt es dort verschiedene Felder? (Vielleicht ist zufällig jemand hier, der dort arbeitet)

Danke und Gruß,
Karsten

Hallo,

Erstaunlicherweise erscheint auf den zugeschickten
Kontoauszügen „Rufname Nachname“. Es geht also!

bei Deinem Genöle über die ach so blöden Bankleute hab ich eigentlich schon keine Lust Dir zu antworten, aber den Irrtum will ich aufklären: Auf Deinem Kontoauszug steht die Versandadresse, während bei den Überweisungen der Name verwendet wird.

Es wäre also hilfreich, sich zu informieren, bevor man meckert und andere Leute für bllöd hält.

Gruß
C.

Moin,
erst mal danke für Deine Antwort!

Es wäre also hilfreich, sich zu informieren

Deshalb bin ich hier.

Um eins nochmal klarzustellen:
Ich beziehe mich hier konkret auf zwei Bankleute. Ein Mann, der mir meine Fragen nicht beantworten konnte und die Filialleiterin, die nur ausweichend geantwortet hat und auch den Bockmist mit dem verdrehten Namen verzapft hat. Ansonsten rege ich mich vor allem über ein praxis-untaugliches System auf, und dass es zumindest in meinem Fall die Leute überfordert, die damit arbeiten.

Dein Hinweis auf die Versandadresse ist schon mal hilfreich. Es gibt also „mehrere Namen“ in der Datenbank.

während bei den Überweisungen der Name verwendet wird.

Welcher ist denn zwingend? Rufname, vollständiger Name? Kennst Du Quellen?

Danke und Gruß,
Karsten

1 Like

Hallo,

Ich beziehe mich hier konkret auf zwei Bankleute. Ein Mann,
der mir meine Fragen nicht beantworten konnte und die
Filialleiterin, die nur ausweichend geantwortet hat und auch
den Bockmist mit dem verdrehten Namen verzapft hat. Ansonsten
rege ich mich vor allem über ein praxis-untaugliches System
auf, und dass es zumindest in meinem Fall die Leute
überfordert, die damit arbeiten.

wenn Du einen Briefträger fragst, wird der Dir im Zweifel auch nicht erklären können, wie ein Postverteilzentrum funktioniert. Die Leute, die Du gefragt hast, sind Anwender, die eine bestimmte Software bedienen und hinsichtlich der Stammdatenpflege ein Handbuch im Schrank haben.

Nach § 154 Abgabenordnung ist (nicht nur) ein Kreditinstitut verpflichtet, Konten nur auf richtige Namen zu eröffnen und zu führen (frei wiedergegeben), d.h. bei der Kontoeröffnung wird der Name wie er im Personalausweis steht in der EDV erfaßt. Damit ist der Name in der EDV und da bleibt er auch.

Warum die Versandadresse bei Dir anders ist, weiß ich nicht, aber ich vermute, daß das der klägliche Versuch war, Deinem Wunsch auf „Namensänderung“ in irgendeiner Form zu entsprechen.

Zum Zweck der Versandadresse: es gibt genug Kunden, die ihre Post einem Vermögensverwalter, Steuerberater, Familienangehörigen oder vielleicht auch Bewährungshelfer schicken lassen. Dementsprechend ist es sinnvoll, dort die Möglichkeit zu haben, Name und Anschrift unabhängig vom Namen des Kunden zu erfassen.

Es gibt aber (zumindest aus Banksicht) keinen vernünftigen Grund, für den Namen des Kunden ein zusätzliches Feld „Wunschname“ zu erstellen bzw. bereitzuhalten. Der Name des Kunden ist der Name des Kunden. Der ändert sich nur bei Heirat, nach Beantragung oder im Todesfall (dann kommt der zusätzliche Vorname „Nachlaß“ hinzu).

Es wird sich auch kaum ein Mitarbeiter finden, der aus purer Freundlichkeit Deine Namensänderung vornimmt, weil das höchstwahrscheinlich bei der nächsten Prüfung Ärger gibt.

Ich will nicht ausschließen, daß es Kreditinstitute gibt, die es möglich machen, bei der Überweisung ein anderes Feld als den Namen auszulesen, aber ich halte es für unwahrscheinlich, denn auch das hieße, ein weiteres Feld dem Datensatz hinzufügen, für das es keine Notwendigkeit gibt und das darüber hinaus noch Potential für Fehler und Mißbrauch schafft.

während bei den Überweisungen der Name verwendet wird.

Welcher ist denn zwingend? Rufname, vollständiger Name? Kennst
Du Quellen?

Das Konto ist auf den Namen des Kunden zu errichten und zu führen - wie oben geschrieben. Alles andere ergibt sich aus der EDV: beim Ausgang wird das Feld „Name“ ausgelesen und dem Datensatz hinzugefügt.

Gruß
Christian

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Moin Christian,

Das Konto ist auf den Namen des Kunden zu errichten und zu
führen

Das habe ich verstanden und nichts anderes will ich. Ich will das dort mein amtlicher Rufname, so wie er im maschinenlesbaren Teil des Persos steht, erscheint. Ich will keinen Wunschnamen, sondern meinen Rufnamen. Der vollständige Name (der auch im Perso steht) soll dort NICHT erscheinen. Und schon gar nicht ein falscher Name (wie jetzt).

Im Grunde bin ich genauso schlau wie vorher. Meine Frage ist nicht beantwortet. :frowning:

Wenn z.B. jemand zufällig Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg heißt, wird das höchstwahrscheinlich nicht in der Kontoführung erscheinen, sondern bestenfalls der Rufname: Karl-Theodor zu Guttenberg.

Um es nochmal zu verdeutlichen:
Hans Peter Müller hat ein Konto bei der Norisbank. Sein amtlicher Rufname ist Peter Müller und so steht es auch auf seinem Perso im maschinenlesbaren Teil.
Plötzlich wurde sein Konto unter Hans Müller geführt. Das gab Irritationen. Der Name Hans Peter Müller hat auch Verwirrung gestiftet, weil er alle seine Vorgänge als Peter Müller macht.
Die Bank änderte das auf seine Intervention hin auf Peter Hans Müller. Na toll!

Nochmal anders gefragt:
Wie kann ich herausbekommen, ob die Bank den korrekten Rufnamen oder den korrekten vollständigen Namen verwenden muss?

Danke und Gruß,
Karsten

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Die Bank ist verpflichtet den VORNAMEN und nicht den RUFNAMEN in Ihren Daten zu führen…

das böse Erwachen kommt wenn Herr Hans Peter Müller seinen neuen Perso benatragen muss und feststellt, dass er auch dort plötzlich HANS PETER MUELLER heissen wird, weil:

http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Kurzm…

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Hallo!

Besten Dank für den Link!

Das ist mal eine klare Aussage! Das ist nicht ganz das was ich erhoffte, aber:

Alle Vornamen sind gleichberechtigt und können nach Belieben der Bürgerinnen und Bürger im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr genutzt werden.

Das heißt für mich aber auch, dass ich von der Bank verlangen kann, dass ein Überweisungsempfänger nur den (Vor-)Namen sieht, wie ich ihn nach meinem Belieben benutze.

Dass die Kontoeröffnung mit vollständigem Namen erfolgt, steht auf einem anderen Blatt und das stört mich auch nicht weiter.

Das sind m.E. zwei verschiedene paar Schuhe.

Danke und Gruß,
Karsten

Ob dies deine Bank aber entsprechend deinem Wunsch umsetzten kann, steht auf einem anderen Blatt. Denn die Hinterlegten Felder sind nur mal Vorname und Name… wenn der Name auf der Überweisung nicht abänderbar ist, geht es eben aus technischen Gründen nicht.

Gerade beim Onlinebanking ist das Feld in dem der Absender steht, oftmals nicht veränderbar.

Gruss HighQ

Hallo!

Felder sind nur mal Vorname und Name… wenn der Name auf der
Überweisung nicht abänderbar ist, geht es eben aus technischen
Gründen nicht.

Das ist natürlich denkbar und wäre das Problem einer unvollständigen EDV-Lösung.

Das kann ich aber nicht glauben, denn ansonsten hätte Hans Peter Müller für den Überweisungsempfänger nicht plötzlich Hans Müller heißen können bzw. dürfen - und erst recht nicht Peter Hans Müller. Letzteres wäre ein klarer Verstoß durch die Bank, wenn es keine getrennten Datenbankfelder für den Namen des Kontoinhabers und das, was der Überweisungsempfänger zu sehen bekommt, gibt.

Danke und Gruß,
Karsten

Hallo,

Felder sind nur mal Vorname und Name… wenn der Name auf der
Überweisung nicht abänderbar ist, geht es eben aus technischen
Gründen nicht.

Das ist natürlich denkbar und wäre das Problem einer
unvollständigen EDV-Lösung.

wieso? Nur weil die EDV nicht alles kann, was der Kunde will? Kein Unternehmen schleppt bereitwillig unnötige Daten mit sich herum, die gerade in Kreditinstituten zu Fehlern mit unangenehmen Konsequenzen führen können.

Das kann ich aber nicht glauben, denn ansonsten hätte Hans
Peter Müller
für den Überweisungsempfänger nicht plötzlich
Hans Müller heißen können bzw. dürfen - und erst recht nicht
Peter Hans Müller . Letzteres wäre ein klarer Verstoß durch die
Bank,

Dann sag den Mitarbeitern, daß sie diesen „klaren Verstoß“ wieder rückgängig machen sollen. Niemand kann von hier aus beurteilen, was da vorgegangen ist. Eventuell hat man nur die beiden Vornamen im System getauscht, um Dir einen Gefallen zu tun.

Deine Vornamen gehören so oder so ins System. Wenn bei einer Überweisung das Namensfeld nebst Vornamen ausgelesen wird, dann ist das so und wird für Dich nicht geändert. Genauso wenig wird man extra für Dich ein zusätzliches Feld „Name für Überweisungen“ geschaffen. Wenn es das schon gibt (was niemand ausschließen kann), dann mußt Du Dich mit dem KI noch einmal auseinandersetzen, damit es richtig gefüllt wird.

Gruß
Christian

Wie soll ich beurteilen was deine Bank mit deinem Vornamen aufgrund deiner Interventionen angestellt hat, bei den versuchen dich zufrieden zu stellen?

Aber für dich wird keiner weitere Felder in der Datenbank programmieren… dafür wird in den nächsten 30 Jahren nicht genug an dir verdient sein.

Ich bin mit den Datenmöglichkeiten die diese Bank führt nicht vertraut. Daher wollte ich dich nur schon mal drauf hinweisen, dass es gerade beim Onlinebanking eventuell nicht möglich ist deinem Wunsch zu 100% zu entsprechen.
Mit gescannten Überweisungsträgern wäre es möglicherweise möglich den Absender gemäss Überweisungsträger zu übersteuern. Aber auch das ist nicht gesichert.

Gruss HighQ

Alles klar …
Moin,

ich schließe das mal hier oben ab.

Dass es technisch möglich sein muss, den auf Überweisungen erscheinenden Namen von den Kundenstammdaten abweichend zu führen, lässt sich zumindest indirekt aus den vergangenen Vorgängen schließen.

Dass es gesetzeskonform ist, lässt sich den Links von HighQ und exc entnehmen.

Was ich noch nicht geschreiben hatte:
Die Bankfrau hatte damals damit argumentiert, dass die Bank verpflichtet sei, den vollständigen Namen zu führen. Das ist nur die halbe Wahrheit und betrifft die Kundenstammdaten, nicht jedoch den Namen für Überweisungen.

Inzwischen wurde mir unabhängig von dieser Diskussion bestätigt, dass es geht und auch genau so gehandhabt wird wie ich das möchte. Konkret ging es sogar um genau so einen Fall wie bei Hans Peter Müller, der den Namen Peter Müller auf den Überweisungen stehen haben möchte.

Jetzt weiß ich, wie ich argumentieren muss, falls wieder geblockt wird.

Nochmal danke an alle Beteiligten für nützliche Informationen!

Gruß,
Karsten