Provider - Verträge !?

Hallo,
ich habe vor kurzem erst im Netz gelesen , das 2 Jahres-Verträge nicht mehr abgeschlossen werdn dürfen , wenn der Provider dem Kunden nicht zuvor auch ein 1 Jahres-Vertrag anbietet . …der Kunde entscheidet dann ob er einen 1 Jahres-Vertrag oder einen 2 Jahres-Vertrag haben möchte ?!

ist denn das soweit richtig , oder auch nur fake ?

MfG

Da bietet es sich doch glatt an, dass du die Quelle angibst, oder?

Was steht denn auf dem Vertragsformular des von Dir ausgeguckten Providers?

hi,

wenn du schon fragst:
bei einer so einfachen Frage ist die Quelle doch egal, oder nicht? (genauer: welchen Einfluss auf die Antwort würde sie haben?)

Wenn das Thema komplex ist, so dass Punkte fehlen, könnte man nachfragen.

grüße
lipi

Hallo,

den, dass wenn sie die Quelle nennt (was sie jetzt auch nicht wirklich gemacht hat, das ist auch nur das Ergebnis der Google-Suche, aber sei es drum!), man ihr auch erklären kann, wie man prüfen kann, ob die Infos stimmen oder nicht.

So z. B. im linken Bild, wo auf § 56 TKG verwiesen wird. Es wäre sehr einfach gewesen, gezielt nach diesem Paragraphen zu suchen, und da hätte sie auch ganz einfach nachlesen können, was im 1. Absatz steht:

(1) Die anfängliche Laufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, der nicht nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder Übertragungsdienste für die Bereitstellung von Diensten der Maschine-Maschine-Kommunikation zum Gegenstand hat, darf 24 Monate nicht überschreiten. Anbieter sind vor Vertragsschluss verpflichtet, einem Verbraucher einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anzubieten.

Das nächste Mal kann sie sich hoffentlich selbst helfen!

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Der Fragestellerin vorzuwerfen, dass sie eine Regel nicht kannte, die Dir auch nicht bekannt war, finde ich ein bisschen schwierig.

Nicht jeder kann diese Google-Schnippsel einordnen. Eine gewisse Skepsis (die ja zur Frage hier führte) ist durchaus zu begrüßen und darauf, dass man wiederum nach dem Telekommunikationsgesetz (ein Begriff, der sich einem auch nicht zwingend unmittelbar erschließt) hätte suchen können, kommt im Eifer des Gefechts auch nicht jeder.

Die Zeiten ändern sich ständig. Während sich hier vor 20 Jahren noch darüber echauffiert wurde, dass die Leute keine Suchmaschine bedienen konnten oder wollten, machen sie das heute und fragen dann, ob die dort oder in anderen Quellen gefundenen Ergebnisse richtig sind und werden dann dafür zurechtgewiesen.

Ja, man kann sich wünschen, dass sie den allerletzten Schritt dann auch noch machen, aber mir ist doch eine gesunde Skepsis ggü. im Netz gefundenen Stellen mit den daraus resultierenden, hier gestellten Fragen lieber, als dass sie alles glauben, was ihnen Google serviert - sei es als Schnippsel oder Suchergebnis.

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hi,

ich kann dir ehrlich gesagt nicht folgen.

Das steht inhaltlich exakt so bereits im 1. Bild.
Dass man das Gesetz nochmal kontrolliert und diesen Text verifiziert ist zwar gut und richtig, schließt die Existenz weiterer Einschränkungen aber nicht aus.

Ich tu mich sogar schwer aus deinem Text nun die korrekte Antwort abzuleiten, ob es nun 1-Jahres Verträge zusätzlich geben muss.
Dass es nicht über 2 Jahre gehen darf, war von Anfang an klar.

Aber spielen wir das mal weiter:
Quelle:

Was ändert sich bei Verträgen?

Langzeitverträge - etwa mit Mobilfunkanbietern, Energieversorgern oder auch in Fitnessstudios - sollen nicht mehr automatisch verlängert werden. In der Regel dürfen Verträge künftig zudem nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein darf als der Vertrag mit längerer Laufzeit.

Ist so also so nicht durch gekommen oder gibt es noch andere Regelungen dazu?
Auf die schnelle finde ich dazu keine zufriedenstellende Antwort.
Was natürlich auch daran liegt, dass man für etwas, was nicht existiert, keine unmittelbare Nachweismöglichkeit findet.



ok, jetz war ich doch zu neugierig: Ich lass das obere mal so stehen, so wars ja mal gedacht.

Im Entwurf Gesetz für „Faire Verbraucherverträge“ steht bei der Änderung des §309BGB noch die 25% Klausel drin:

eine den anderen Vertragsteil länger als ein Jahr höchstens bis zu zwei
Jahre bindende Laufzeit des Vertrags vorsieht, wenn der Verwender dem
anderen Vertragsteil nicht auch einen Vertrag über die gleiche Leistung
mit einer Laufzeit von einem Jahr zu einem Preis anbietet, welcher den
Preis für den Vertrag mit der längeren Laufzeit nicht um mehr als 25 Prozent im Monatsdurchschnitt übersteigt;

Im Beschluss ist das jedoch ersatzlos gestrichen.

Daher wohl die doch umfangreichen Suchtreffer dazu.

Damit ergibt sich dann auch eine abschließende Antwort:

nicht wirklich ein fake.
Es war so geplant, wurde aber nicht beschlossen.

grüße
lipi

Interessant … welcher Äußerung von mir hast du das entnommen?

Ich habe für dich extra die relevanten Stellen im ersten Screenshot hervorgehoben:

Man musste den Begriff Telekommunikationsgesetz also gar nicht kennen, und man kann auch davon ausgehen, dass die Seite der Industrie- und Handelskammer seriös ist.

Ja, und ich habe durch den Gesetzestext belegt, dass das nicht nur auf irgendeiner Seite im Internet steht, sondern wörtlich vom Gesetz her so vorgesehen ist.

Ich zitiere gerne nochmal:

Also ja, bevor ich ein Zwei-Jahres-Vertrag abschließe, muss mir auch die Möglichkeit gegeben werden, einen Jahresvertrag abzuschließen. Ob die Konditionen gleich sein müssen, steht da nicht.

Du bringst das BGB und das TKG durcheinander. Die allgemeine Regelung für Verbraucherverträge steht im BGB, die spezielle(re) Regelung für Telekommunikationsverträge steht im TKG, und letztere habe ich zitiert.

Und da wir hier im Bereich Internetzugang & Provider sind, gab es für mich keinen Grund, anzunehmen, dass es um Fitnessstudios oder sonstige Anbieter von Langzeitverträgen gilt, auf die das TKG nicht zutrifft.

Na, sagen wir es mal so: Die Frage lautete „ist das soweit richtig?“ und nicht „fragt mich, wo ich das gelesen habe!“. Hättest Du es gewusst, wäre also die normale Antwort einer Person, die nicht nicklig sein wollte, gewesen: „ja, das stimmt.“

Die ja auch jeder kennt; erst recht unter ihrer Abkürzung IHK.

Ich frage mich, womit du ihr genau geholfen hast? Wie bereits, erwähnt, war/ist mein Ziel in diesem Fall, sie hinzuweisen, wie man (teilweise) selbst die Richtigkeit gefundener Aussagen treffen kann.

Jetzt wird’s albern. Auch wenn man nie von der IHK gehört hat: Spätestens wenn man den Link anklickt, kann man nachlesen, wofür IHK steht, und wenn man mehr wissen möchte, auch über die Seriosität von Informationen auf deren Seiten, kann man sich auch gut und gerne weiter informieren. Bis zum Erbrechen.

Es hätte aber auch vollkommen gereicht, nach dem Gesetzestext nachzuschlagen, aber ja, ich weiß, Gesetzestexte sind auch nix für Normalsterbliche. Bist du jetzt zufrieden? Können wir die Metadiskussion beenden? Ich denke, ich habe die Ausgangsfrage ausführlich genug geantwortet und belegt, aber du kannst gerne noch deinen Senf dazu geben.

Ach so. Also sprach - wie eigentlich immer - die schiere Hilfsbereitschaft aus Dir. Dann habe ich Deine Ausführungen leider falsch interpretiert.

hi,

da bleiben bei mir nur mehrere Fragezeichen zurück.

grüße
lipi

Moin ,moin

danke erstmal für Eure Beiträge / Diskussionen usw. und das es Google gibt ( worüber ich diese Plattform gefunden habe ) :smiley:

für mich gibt es nur ein Fragezeichen noch :

sind nun Provider dazu verpflichtet bei Abschluß eines Festnetz,-Internet oder auch Handy-Vertrag , dem Kunden auch einen 1-Jahres Vertrag anzubieten ?

egal welcher Provider , sie unterliegen doch erstmal alle dem TKG .

möchjte hier keine neue heiße Diskussion entfachen und das Thema abschließen , daher bitte ich Euch nur mal eure persönl. Meinung zu äüßern darüber ! … mit drücken / antworten einer :
1 oder 2 oder 3

1 = ja es muß 1 Jahresvertrag mit angeboten werden !
2= nein ,es muß kein 1 Jahresvertrag mit angboten werden
3= bin mir nicht sicher

( wobei es hier n icht um eine Vertragsverlängerung o.ä. geht )

Danke und einen schönen Sonntag

MfG

Wozu denn das noch?
Entweder hast Du die vorigen Antworten nicht gelesen/nicht verstanden oder es gibt noch einen weiteren Sachverhalt, den Du uns bisher nicht mitgeteilt hast.*

*Nachtigall, ick hör’ dir trapsen. :wink:

nix Nachtigall und trapsen auch nicht :joy:

PS:
ich hab nur 1 Fragezeichen , der Pinguin hat mehr :wink:

Nur für den Fall, dass du das überlesen hast:

Falsch

Falsch

Falsch

Gemäß dem, von Dir verlinkten Gesetz, muss dem zukünftigen Kunden vor Vertragsabschluss klar gemacht werden, dass es nicht nur einen Vertrag mit 2 Jahren Mindestlaufzeit gibt, sondern noch mindestens einen anderen mit höchstens einem Jahr Laufzeit.

Höchstens ein Jahr bedeutet, dass die Alternative eine Mindestlaufzeit von 1 Tag, 1 Woche, 3 Wochen, 1 Monat, 2 Monate, 9½ Wochen, 4 Monate, 7 Monate, 10 Monate oder aber eben höchstens einem Jahr, also 12 Monate haben darf.

Falsch, Alternativen dürfen auch kürzer als ein Jahr sein.

Falsch. Es sind auch Alternativen möglich, die Kürzer sind.

Falsch. Ich bin mir sicher.

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Stimmt, sorry, an der Stelle habe ich mich zu sehr auf das Jahr konzentriert (vermutlich weil viele/die meisten das als Alternative anbieten), aber lt. Gesetz ist auch alles unter einem Jahr erlaubt.

mir ist es schon klar auch , das ein 2 Jahres Vertrag für den Provider lukrativer ist … da kann das andere schonmal schnell in Vergessenheit geraten , auch gerade in der Zeit wo viel auf Provision gearbeitet wird