Prüfungsbenotung als zu streng anfechtbar?

ein ungarischer Freund studiert hierzulande BWL und er mußte ein Prüfung in BWL-spezifischem Englisch schreiben. beim Übersetzen ins Englische gab es ausschließlich, aber in größerer Anzahl Artikel-Fehler und Kommata-Fehler. beim Übersetzen aus dem Englischen ins Deutsche war der Sinn jeweils korrekt wiedergegeben, aber infolge der alles andere als perfekten Beherrschung der deutschen Sprache summierten sich zahlreiche Grammatik-Fehler. Gesamt-Ergebnis: ungenügend! Darf in dieser Situation im Teil 1 ebenso streng benotet werden als wollte der Student Dolmetscher werden und muß beim Teil 2 nicht berücksichtigt werden, daß die Übersetzung aus einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache erfolgt und dürfen dabei Grammatik-Fehler ebenso streng bewertet werden wie bei einer Übersetzung in die Muttersprache? Das Problem dürfte meines Erachtens so oder in ähnlicher Form ziemlich häufig auftreten…

Moin,

eine gesetzliche oder „prüfungsortnungs-artige“ Grundlage kann ich Dir nicht nennen.

Ein Blick in die Prüfungsordnung sollte aber Auskunft geben ob es einen „Rabatt“ für einen Nicht-Muttersprachler gibt. Ich habe allerdings davon noch nie gehört.

In der Schule gibt es zwar einen solchen, z.B. bei LRS, aber der wird auch - aus gutem Grund - zum Abi hin abgebaut.

Übersetzen ins Englische gab es ausschließlich, aber in
größerer Anzahl Artikel-Fehler und Kommata-Fehler. beim

Das versteh ich nicht, im Englischen gibt es doch nur „the“ und die unbestimmten Artikel, wo sind da die Fehlermöglichkeiten?

Übersetzen aus dem Englischen ins Deutsche war der Sinn
jeweils korrekt wiedergegeben, aber infolge der alles andere
als perfekten Beherrschung der deutschen Sprache summierten
sich zahlreiche Grammatik-Fehler. Gesamt-Ergebnis: ungenügend!

Ok.

Darf in dieser Situation im Teil 1 ebenso streng benotet
werden als wollte der Student Dolmetscher werden und muß beim
Teil 2 nicht berücksichtigt werden, daß die Übersetzung aus
einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache erfolgt und
dürfen dabei Grammatik-Fehler ebenso streng bewertet werden
wie bei einer Übersetzung in die Muttersprache? Das Problem
dürfte meines Erachtens so oder in ähnlicher Form ziemlich
häufig auftreten…

Wenn ich die Dienstleistung dieses später fertigen Studenten in Anspruch nehme, möchte ich z.B. eine fehlerfreie Übersetzung haben, nicht nur eine inhaltlich korrekte. Mich interessiert es dann nicht, ob eine Übersetzung von einer Fremdsprache in eine andere Nicht-Muttersprache stattfindet.

Einem AG kann es u.U. egal sein, wenn es nur auf das Verstehen ankommt. Also die Notwendigkeit einer - im Ganzen - korrekten Übersetzung ist eben auch kontext-sensitiv.

Nach welchen späteren Einsatzbereichen des jetzigen Studenten soll sich jetzt die Uni/FH richten?

Meiner Meinung nach ist die „strenge“ Beurteilung gerechtfertigt. Sicher gibt es hier auch einen Spielraum, aber …

Ein schönes WE.

Gruß Volker

Hi,

Ein Blick in die Prüfungsordnung sollte aber Auskunft geben ob
es einen „Rabatt“ für einen Nicht-Muttersprachler gibt. Ich
habe allerdings davon noch nie gehört.

ich schon, ausländische Studenten bekommen da mehr Zeit - aber nur, wenn sie das vorher auch beantragen.

lg
ventrue

Leider werden ausländische Studierende nicht bevorzugt behandelt. Dies ist unabhängig vom Fach und gilt für alle Studierende gleich. Zumal alle Studierende einen Deutschkurs belegt haben müssen um überhaupt zu studieren. Und dies führt dazu dass sie die gleichen Klausuren und Hausarbeiten schreiben müssen. Die gleichen Ausgangsbedingungen für alle Studierende…Ausstauschstudenten (Erasmus) ist wieder was anderes.

Danke für Deinen Hinweis, die Zeitzugabe mag ja eine Möglichkeit sein, einen gewissen Ausgleich zu schaffen, aber das Endergebnis muss dann trotzdem fehlerfrei sein - naja, im „normalen“ Rahmen -.

Dies war - im engeren Sinne - der Kern des UP, wenn ich es richtig verstehe.

Gruß Volker

Hallo DasEi,

Leider werden ausländische Studierende nicht bevorzugt
behandelt. Dies ist unabhängig vom Fach und gilt für alle
Studierende gleich.

das kannst du nicht absolut (für alle Unis, für alle Fächer) sagen - an der Uni (in Deutschland), an der ich studiere, ist z.B. das

Und dies führt
dazu dass sie die gleichen Klausuren und Hausarbeiten
schreiben müssen.

nicht gegeben, sondern Klausuren sind immer auch in Englisch erhältlich, können (auf Antrag) in der eigenen Muttersprache die ungleich Englisch sein kann, angefordert werden, Mitbringen eines Wörterbuchs ist erlaubt.
Es werden bei uns auch Tutorien in Deutsch und Englisch parallel angeboten. Und dies gilt eben nicht nur für Austauschstudenten; genauso wenig handelt es sich um irgendeinen speziellen Studiengang.

Von daher: Bei Problemen muss man sich diesbzgl. mit der eigenen Uni auseinandersetzen, Generelles lässt sich hierzu nicht sagen!

Viele Grüße,
Nina

Hi

Bei uns ist es auch so das Leute einen kleinen „Spelling Bonus“ bei Klausuren bekommen und Hausarbeiten auch auf Englisch schreiben können (was vielen nichts nutzt da sie diese Sprache auch oft nicht beherrschen).

Das gilt v.a. für russische und chinesische Muttersprachler. Ich weiß nicht wie es bei Russisch aussieht aber bei Chinesisch kann ich es verstehen, es ist ein anderes Sprachsystem und man braucht ungleich länger um sich umzustellen, und gerade Europäer die oft nach 20 Jahren Chinesisch noch nicht auf einem so hohen literarischen Niveau schreiben können wie man es beispielsweise nach 8-10 Jahren Englisch kann, sollten da nicht rumprotzen.

Kleines Beispiel: Der durchschnittliche Anglistik-BA Absolvent mit guter Note kann auch verständlich und sprachlich schön Englisch sprechen, der durchschnittliche Sinologie-BA Absolvent spricht ungefähr sogut Chinesisch wie ein chinesisches Grundschulkind, nur mit weniger Vokabeln (das liegt v.a. daran, dass ein Studium mit dem Erlernen der chinesischen Sprache nicht für 6 Semester, sondern wesentlich länger angelegt ist).
Da dann von einem Chinesen zu verlangen, nach einem Jahr Deutsch perfekt zu schreiben ist etwas hart.

lg
Kate

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Moin,

ich schon, ausländische Studenten bekommen da mehr Zeit - aber
nur, wenn sie das vorher auch beantragen.

das mag bei Dir und Deiner Uni/Fachbereich so sein. Ich habe schon mehr als eine Klausur beaufsichtigt und da gab es weder einen Zeitbonus noch ein irgendwie nichtdeutsches Aufgabenblatt.

Gandalf

Hi,

ich schon, ausländische Studenten bekommen da mehr Zeit - aber
nur, wenn sie das vorher auch beantragen.

das mag bei Dir und Deiner Uni/Fachbereich so sein.

selbstverständlich kann ich für andere Fachbereiche nicht sprechen :smile:

lg
ventrue

das verstehe ich nicht
Moin,

nämlich dies hier:

Klausuren (…)können (auf Antrag) in der
eigenen Muttersprache
angefordert werden

Wer soll die Klausuren vorher z.B. ins Arabische, Russische, Isländische etc. übersetzen?

rätselnde Grüße
Pit

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Guten Morgen!

Versuche es mal aus einer anderen Perspektive zu sehen:
Ein BWLer muss im späteren Arbeitsleben verhandlungssicher die jeweilige Sprache beherrschen, d.h. wenn dein ungarischer Freund in Deutschland arbeiten will, muss er ‚Business‘-Deutsch beherrschen. Wenn es in einem Projekt aufgrund fehlerhafter Übersetzungen zu Problemen kommt, kann das im ungünstigsten Fall zu großen finanziellen Verlusten führen. Warum sollte ein deutscher Unternehmer das akzeptieren?

Auch finde ich, dass BWLer-Diplom/Master immer den gleichen Wert haben sollte und bei ausländischen Studenten nicht mit weniger Leistung akzeptiert werden sollten, sonst ist das bald nichts mehr wert.
Außerdem glaube ich, dass ein deutscher Student in den USA bspw. genausowenig Bonus bekommt, sondern auch erwartet wird, dass er verhandlungssicheres Englisch spricht.

just my 2 cents

LG ChrisTine

Hallo,

Auch finde ich, dass BWLer-Diplom/Master immer den gleichen
Wert haben sollte und bei ausländischen Studenten nicht mit
weniger Leistung akzeptiert werden sollten, sonst ist das bald
nichts mehr wert.

sehe ich genauso.

In unserem Master gab es eine hohe Quote an Erasmusstudenten, die den Master komplett absolvierten. Diese wurden teilweise bevorzugt, z.B. durch längere Prüfungsdauer, Erlassen gewisser Leistungen (z.B. Projektarbeit). Das ist ja auch alles recht und schön, weil wir Deutschen ja so nett zu Ausländern sind, aber wie doch einer meiner Kommilitonen recht treffend bemerkte:

„Wenn der Kerl nach dem Studium in sein Land zurück geht, ist mir das egal. Aber es kann nicht sein, dass der hier bleibt und auf meinem Job hockt, nur weil er für weniger Leistung bessere Noten hat“

Gruß, Leebo

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Hallo Pit,

nämlich dies hier:

Klausuren (…)können (auf Antrag) in der
eigenen Muttersprache
angefordert werden

Wer soll die Klausuren vorher z.B. ins Arabische, Russische,
Isländische etc. übersetzen?

das ist tatsächlich möglich; die meisten begnügen sich jedoch mit einer englischen Version und ggf. einem Wörterbuch.

Viele Grüße,
Nina

Nachtrag:
Wer exakt diese in Sprachen ungleich Englisch (letzteres macht normalerweise gleich derjenige, der die Klausur auch auf Deutsch erstellt) übersetzt, kann ich dir allerdings nicht sagen.
Dass ggf. Klausuren in solchen Sprachen ausgeteilt werden, habe ich aber selbst gesehen, da zu Beginn der Klausur gefragt wurde, wer die Angaben in Englisch benötigt (war zusätzlich zu Deutsch standardmäßig erhältlich), und wer derjenige sei, der die russische Version benötigt.

Viele Grüße,
Nina

Hallo,

ich war in der umgekehrten Situation: ich habe als deutsche Muttersprachlerin im Ausland studiert.
Das einzige Zugeständnis, das ich bekommen habe, war, dass ich ein deutsch/englisches Wörterbuch mit in die Prüfungen nehmen durfte.
Allerdings hat man mir das erst im dritten Jahr des Studiums erzählt (ich war vorher gar nicht auf die Idee gekommen, dass es da eine Vergünstigung geben könnte) und außerdem habe ich festgestellt, dass die Benutzung des Wörterbuchs so zeitaufwändig war, dass ich es in den letzten Prüfungen, wo ich dann eines dabei hatte, es nie aufgeschlagen habe.

Gruß
Elke

Danke, und
es ist schon seltsam, was da für ein Aufwand getrieben wird.
Wenn jemand in Ausland studiert, dann hat er dafür zu sorgen, dass er die Landessprache auf entsprechendem Niveau beherrscht.

Grüße
Pit

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Hallo Pit,
jetzt weiß ich nicht, ob meine antwort schon rausging :frowning:
Ich hatte meine Frage etwas anders gemeint:

Ergänzung zum Teil 1 meiner Frage: diesbezüglich hatte nicht nur mein ungarischer Freund ein Problem, sondern ebenso seine deutschen Mitstudierenden! Da war der Hintergrund meiner Frage, ob „Englisch im Nebenfach“ nach den gleichen Kriterien benotet wird wie „Englisch als Hauptfach“
Ergänzung zum Teil 2 meiner Frage: mir ging es dabei nicht um einen „g e n e r e l l e n Qualitätsnachlaß“ sondern um das Problem „Übersetzung aus Fremdsprache in Muttersprache“ vs. „Übersetzung aus Fremdsprache in eine andere Fremdsprache“ und ob nicht einem Ausländer bei einer Übersetzung ins Deutsche entweder ein kleiner Zeitbonus oder andernfalls bei der Benotung ein kleiner Bonus hinsichtlich Grammatikfehlern gewährt werden sollte
Viele Grüße
Reinhard

Hallo Leebo,
im Prinzip kein Widerspruch…
Aber ich hatte meine Fragen etwas anders gemeint:

Ergänzung zum Teil 1 meiner Frage: diesbezüglich hatte nicht nur mein ungarischer Freund ein Problem, sondern ebenso seine deutschen Mitstudierenden! Da war der Hintergrund meiner Frage, ob „Englisch im Nebenfach“ nach den gleichen Kriterien benotet wird wie „Englisch als Hauptfach“
Ergänzung zum Teil 2 meiner Frage: mir ging es dabei nicht um einen „g e n e r e l l e n Qualitätsnachlaß“ sondern um das Problem „Übersetzung aus Fremdsprache in Muttersprache“ vs. „Übersetzung aus Fremdsprache in eine andere Fremdsprache“ und ob nicht einem Ausländer bei einer Übersetzung ins Deutsche entweder ein kleiner Zeitbonus oder andernfalls bei der Benotung ein kleiner Bonus hinsichtlich Grammatikfehlern gewährt werden sollte…
Viele Grüße
Reinhard

Hallo ChrisTine,
auch Deiner Stellungnahme kann ich nicht widersprechen; meine Fragen waren etwas anders gemeint:

Ergänzung zum Teil 1 meiner Frage: diesbezüglich hatte nicht nur mein ungarischer Freund ein Problem, sondern ebenso seine deutschen Mitstudierenden! Da war der Hintergrund meiner Frage, ob „Englisch im Nebenfach“ nach den gleichen Kriterien benotet wird wie „Englisch als Hauptfach“
Ergänzung zum Teil 2 meiner Frage: mir ging es dabei nicht um einen „g e n e r e l l e n Qualitätsnachlaß“ sondern um das Problem „Übersetzung aus Fremdsprache in Muttersprache“ vs. „Übersetzung aus Fremdsprache in eine andere Fremdsprache“ und ob nicht einem Ausländer bei einer Übersetzung ins Deutsche entweder ein kleiner Zeitbonus oder andernfalls bei der Benotung ein kleiner Bonus hinsichtlich Grammatikfehlern gewährt werden sollte.
Viele Grüße
Reinhard

Hallo Kate,
ein „Spelling Bonus“ ist genau das was ich im zweiten Teil meiner Frage gemeint hatte…

Ergänzung zum Teil 1 meiner Frage: diesbezüglich hatte nicht nur mein ungarischer Freund ein Problem, sondern ebenso seine deutschen Mitstudierenden! Da war der Hintergrund meiner Frage, ob „Englisch im Nebenfach“ nach den gleichen Kriterien benotet wird wie „Englisch als Hauptfach“
Ergänzung zum Teil 2 meiner Frage: mir ging es dabei nicht um einen „g e n e r e l l e n Qualitätsnachlaß“ sondern um das Problem „Übersetzung aus Fremdsprache in Muttersprache“ vs. „Übersetzung aus Fremdsprache in eine andere Fremdsprache“ und ob nicht einem Ausländer bei einer Übersetzung ins Deutsche entweder ein kleiner Zeitbonus oder andernfalls bei der Benotung ein kleiner Bonus hinsichtlich Grammatikfehlern gewährt werden sollte.
Viele Grüße
Reinhard