Putzfrau hat Schaden verursacht

Hallo,

wir haben einen Schaden an der Steintreppe in unserem gemieteten Haus und ich wüßte gerne, ob es eine Versicherung gibt, die den Schaden übernimmt.

Gestern hat unsere Putzfrau, die als Minijobberin auf 450,- € Basis angemeldet ist, auf der Treppe Putzmittel verschüttet. Sie hat das ganze dann erst einige Zeit später aufgewischt.

Jetzt sind auf Treppe häßliche Flecken, die sich trotz intensiver Bemühung durch putzen nicht mehr entfernen lassen. Ich vermute, dass die Säure des Putzmittels den Stein angegriffen hat und dass hier nur eine Fachfirma durch eine entsprechende Aufarbeitung weiterhelfen kann. Da es sich hierbei vermutlich um keine ganz billige Angelegenheit sein wird, möchte ich es ungern aus eigener Tasche bezahlen. 

Die Putzfrau hat eine „normale“ Haftpflichtversicherung. Übernimmt diese den Schaden? Oder evt. unsere Hausratversicherung?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Hallo,

Hallo,

wir haben einen Schaden an der Steintreppe in unserem
gemieteten Haus und ich wüßte gerne, ob es eine Versicherung
gibt, die den Schaden übernimmt.

Gestern hat unsere Putzfrau, die als Minijobberin auf 450,- €
Basis angemeldet ist, auf der Treppe Putzmittel verschüttet.

Verstehe ich dies richtig, die Putzfrau ist bei dir angestellt ?
Da eine Arbeitnehmerin für solche Schäden nicht haftet (einfache Fahrlässigkeit)
trägt der Arbeitgeber die Kosten selbst.

Sie hat das ganze dann erst einige Zeit später aufgewischt.

Jetzt sind auf Treppe häßliche Flecken, die sich trotz
intensiver Bemühung durch putzen nicht mehr entfernen lassen.
Ich vermute, dass die Säure des Putzmittels den Stein
angegriffen hat und dass hier nur eine Fachfirma durch eine
entsprechende Aufarbeitung weiterhelfen kann. Da es sich
hierbei vermutlich um keine ganz billige Angelegenheit sein
wird, möchte ich es ungern aus eigener Tasche bezahlen. 

Die Putzfrau hat eine „normale“ Haftpflichtversicherung.

Die in diesem Falle nichts zahlt!

Oder evt. unsere
Hausratversicherung?

Nein - oder glaubt man, dass die Treppe zum Hausrat gehört ?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Gruß Merger

Die Putzfrau hat eine „normale“ Haftpflichtversicherung.

Die in diesem Falle nichts zahlt!

Das ist falsch.Es gibt Tarife,die,wenn auch in begrenztem Umfang,eine Leistung vorsehen.

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Es gibt Tarife,die,wenn auch in begrenztem
Umfang,eine Leistung vorsehen.

Habe ich auch nicht bestritten !

Ich habe arge Zweifel, ob man hier von einfacher Fahrlässigkeit ausgehen kann. Bezüglich des Verschüttens sicherlich. Allerdings sollte man säurehaltiges Putzmittel dann sofort aufwischen und das hat sie nicht getan. Insofern mittlere oder gar grobe Fahrlässigkeit, für die die Putzfrau jedenfalls teilweise haften würde. Allerdings möchte ich sie eigentlich nicht selbst in Anspruch nehmen, da sie ohnehin nur wenig Geld hat.

Es gibt Tarife,die,wenn auch in begrenztem
Umfang,eine Leistung vorsehen.

Habe ich auch nicht bestritten !

Du hast von vornherein,ohne dass ein bestimmter Tarif genannt worden wäre,die Behauptung aufgestellt,dass die „normale“ Haftpflichtversicherung der Putzfrau,ich zitiere,„in diesem Fall nichts zahlt“.
Pauschal.Falsch.Fakt.

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Nein - habe ich nicht.
Nur hast Du einen Teil meiner Antwort aus dem Zusammenhang gerissen.

Beachte bitte den 1. Teil meiner Antwort:
Verstehe ich dies richtig, die Putzfrau ist bei dir angestellt ?
Da eine Arbeitnehmerin für solche Schäden nicht haftet (einfache Fahrlässigkeit)
trägt der Arbeitgeber die Kosten selbst. …

Und der 2. Teil war - das in diesem Fall die PHV nicht zahlt.

Nein - habe ich nicht.
Nur hast Du einen Teil meiner Antwort aus dem Zusammenhang
gerissen.

Nein.Teil 2 wird ja nicht dadurch richtiger,dass der 2. Teil deiner Antwort in kausalem Zusammenhang mit Teil 1 deiner Antwort stehen soll und Teil 1 deiner Antwort in seiner dort dargestellten Pauschalität ebenfalls falsch und/oder irreführend ist.

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Teil 1 deiner Antwort in seiner dort
dargestellten Pauschalität ebenfalls falsch und/oder
irreführend ist.

Ich weiss ja, dass du Merger nicht leiden kannst, aber würdest du das mal bitte genauer erläutern?

Gruß

TET

Hallo Sapine,

wenn Du doch so schlau bist, dann beantworte doch die gestellten Fragen direkt und suche dir nicht nur die Stellen aus, wo andere deiner Meinung nach falsch antworten.

Gruß Merger

Hallo,

ich denke, daß hier keine der genannten Versicherungen die Kosten einer Sanierung übernehmen wird.

Die private Haftpflichtversicherung deckt, wie der Name schon sagt, nur Schäden aus dem rein privaten Bereich ab. Gewerbl. und teilgewebl. Tätigkeiten sind davon in der Regel ausgenommen. 
Wäre der Schaden einer direkten Reinigungsfirma passiert, dann müsste diese, bzw. deren betriebliche Haftpflichtversicherung für den Schden aufkommen. 

Die Hausratversicherung tritt nur bei Schäden am eigenen Inventar ein, welches nicht dauerhaft mit dem Gebäude verbunden ist. 
Wäre der Schaden einer direkten Reinigungsfirma passiert, 

Fazit: M. E. wird in diesem Fall kein Versicherer den Schaden anerkennen und regulieren. 

Ich hoffe damit schon mal weiter geholfen zu haben.
VG Christian Lüntz
www.der-baudetektiv.de

Hallo,

Ich habe arge Zweifel, ob man hier von einfacher
Fahrlässigkeit ausgehen kann. Bezüglich des Verschüttens
sicherlich. Allerdings sollte man säurehaltiges Putzmittel
dann sofort aufwischen und das hat sie nicht getan.

um dies genauer beantworten zu können, müsste man noch wissen,
ob der Arbeitgeber die Putzmittel zur Verfügung gestellt hat,
oder der Arbeitnehmer sie selbst besorgt hat.

Zusätzlich aus welchem Material die Steintreppe ist und der Putzfrau bekannt
war, dass es sich um ein säurehaltiges Mittel handelte und dass dadurch
solche Schäden möglich wären.

Insofern
mittlere oder gar grobe Fahrlässigkeit, für die die Putzfrau
jedenfalls teilweise haften würde. Allerdings möchte ich sie
eigentlich nicht selbst in Anspruch nehmen, da sie ohnehin nur
wenig Geld hat.

Es wird also nichts anderes helfen, als dafür anwaltliche Hilfe zu holen.

Gruß Merger

Hallo annetteka,

Gestern hat unsere Putzfrau, die als Minijobberin auf 450,- €
Basis angemeldet ist, auf der Treppe Putzmittel verschüttet.
Sie hat das ganze dann erst einige Zeit später aufgewischt.

Dem Grunde nach gilt es hier schon einmal festzuhalten, dass ihr somit als Arbeitgeber, die Putzhilfe als Arbeitnehmerin anzusehen seid.

Dies ist deshalb von Bedeutung, weil die Putzhilfe somit der Arbeitnehmerhaftung gegenüber ihrem AG unterliegt.
Der Umfang der Haftung hängt davon ab, ob es sich um Vorsatz/grobe, mittlere oder leichteste Fahrlässigkeit handelt.

Im ersten Fall haftet der AN voll, im zweiten anteilig und nur im dritten gar nicht (Hinweis: Bitte nicht mit dem Begriff der „einfachen Fahrlässigkeit“ verwechseln; dieser hat hiermit nichts zu tun.)

Aufgrund der Schadenschilderung können die Fälle 1 (Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit) und 3 (leichteste Fahrlässigkeit) wahrscheinlich ausgeschlossen werden (in der Praxis sind dies die absoluten Ausnahmen).
Bleibt die mittlere Fahrlässigkeit, wonach die Putzhilfe anteilig haftet. Die genaue Haftungsverteilung hängt vom Einzelfall ab und kann in letzter Konsequenz (und sofern sich die Parteien nicht einig sind) nur juristisch geklärt werden.

Jetzt sind auf Treppe häßliche Flecken, die sich trotz
intensiver Bemühung durch putzen nicht mehr entfernen lassen.
Ich vermute, dass die Säure des Putzmittels den Stein
angegriffen hat und dass hier nur eine Fachfirma durch eine
entsprechende Aufarbeitung weiterhelfen kann. Da es sich
hierbei vermutlich um keine ganz billige Angelegenheit sein
wird, möchte ich es ungern aus eigener Tasche bezahlen. 

Das Problem ist: der Eigentümer hat gegen Dich einen direkten Anspruch. Wenn er Schadenersatz geltend macht und umgekehrt von der Putzhilfe „nichts zu holen ist“ (oder ihr das nicht wollt), bleibt der Schaden bei Euch „hängen“.

Die Putzfrau hat eine „normale“ Haftpflichtversicherung.
Übernimmt diese den Schaden? Oder evt. unsere
Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung kann ausgeschlossen werden: derlei Schäden sind dort nicht versichert.

Bei der (Privat-)Haftpflicht der Putzhilfe kommt es darauf an: Einige wenige Anbieter gewähren für solche Fälle einen (mitunter begrenzten) Schutz. Es wäre aber ein glücklicher Umstand, wenn die Putzhilfe genau so einen Tarif abgeschlossen hätte (es sei denn, Sie hat seinerzeit gezielt auf einen solchen Einschluss geachtet). Eine Anfrage beim Versicherer bringt hier sicherlich Klarheit.

Fazit: Im Rahmen der AN-Haftung habt ihr höchstwahrscheinlich einen (Teil-)Anspruch gegen Eure Putzhilfe. Ob Ihr diesen (ggf. gerichtlich) durchsetzen wollt, müsst Ihr selbst entscheiden.

Viele Grüße
Loroth

Hallo TET,

Ich weiss ja, dass du Merger nicht leiden kannst, aber würdest
du das mal bitte genauer erläutern?

gerne.Pauschal falsch deswegen,weil es bei der Frage,ob der AN gegenüber dem/der AG haftbar gemacht werden kann,auf die Differenzierung Vorsatz (respektive grobe Fahrlässigkeit)/mittlere fahrläsdsigkeit/leichteste fahrlässigkeit ankommt.Erst wenn dieser Punkt geklärt ist,kann man sich ein Urteil über eine evtl. Haftung des AN bilden.
Nur weil es im Eingangspost heißt,dass Putzmittel verschüttet wurde,lässt sich daraus noch lange nicht ableiten,inwieweit die Putzfrau ein Verschulden und damit eine Mithaftung trifft.

Gruß

TET

Grüße,sapine

wenn Du doch so schlau bist, dann beantworte doch die
gestellten Fragen direkt und suche dir nicht nur die Stellen
aus, wo andere deiner Meinung nach falsch antworten.

Solange du der Meinung bist,andere herablassend behandeln zu müssen,ohne dabei selbst mit fachlichem Know-How zu „glänzen“ (→was die Art und Weise nicht viel besser machen würde),stellt das für mich keine Option dar.
Zumal ich auch oft genug Fragen direkt beantwortet habe und auch beantworten werde.Wenn du das nicht liest,ist das selbstredend nicht mein Problem.

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Hallo sapine,

gerne.Pauschal falsch deswegen,weil es bei der Frage,ob der AN
gegenüber dem/der AG haftbar gemacht werden kann,auf die
Differenzierung Vorsatz (respektive grobe
Fahrlässigkeit)/mittlere fahrläsdsigkeit/leichteste
fahrlässigkeit ankommt.

Zumindest für sich hat Merger das ja auch getan und dabei auf leichte Fahrlässigkeit geschlossen. Man kann jetzt bestimmt trefflich darüber diskutieren, ob nicht vielleicht doch mittlere Fahrlässigkeit vorliegt und dann deren Konsequenzen aufzeigen, aber unter den von Merger angenommenen Voraussetzungen war zumindest der Teil der Antwort erstmal nicht falsch.

Gruß

TET

Gestern hat unsere Putzfrau, die als Minijobberin auf 450,- €
Basis angemeldet ist, auf der Treppe Putzmittel verschüttet.
Sie hat das ganze dann erst einige Zeit später aufgewischt.

Jetzt sind auf Treppe häßliche Flecken, die sich trotz
intensiver Bemühung durch putzen nicht mehr entfernen lassen.

Deine Angestellte hat also mit vom AG bereitgestellten Arbeitsmitteln (egal ob die Perle die Sachen selber gekauft hat und Du Ihr das Geld erstattet hast) einen Schaden beim AG verursacht.

Ob Du da Chancen auf Regreß hast, ist für mich als Laie nicht so sicher. In jedem Fall wirst Du eine Abmahnung schreiben müssen und eine neue Arbeitsanweisung erteilen müssen, damit die Regressforderung gegenüber einer Versicherung glaubwürdig ist. Wenn die Perle ohne Eintrag in die Personalakte und mit denselben Arbeitsmitteln weiter putzt, nimmt Dich arbeitsrechtlich keiner ernst, und die Versicherung auch nicht…

wenn Du doch so schlau bist, dann beantworte doch die
gestellten Fragen direkt und suche dir nicht nur die Stellen
aus, wo andere deiner Meinung nach falsch antworten.

Solange du der Meinung bist,andere herablassend behandeln zu
müssen

Und wie behandelst Du andere.

Kennst Du das Sprichwort:

„wie es in den Wald schallt, so schallt es auch wieder heraus“

Hallo,

wir haben einen Schaden an der Steintreppe in unserem
gemieteten Haus und ich wüßte gerne, ob es eine Versicherung
gibt, die den Schaden übernimmt.

wenn Ihr eine ordentliche Privathaftpflichtversicherung habt, die Hausangestellte und Mietsachschäden mitversichert, ist das kein Problem.

Gruß

Nordlicht

Ich habe arge Zweifel, ob man hier von einfacher
Fahrlässigkeit ausgehen kann. Bezüglich des Verschüttens
sicherlich. Allerdings sollte man säurehaltiges Putzmittel
dann sofort aufwischen und das hat sie nicht getan.

Ihr seid Arbeitgeber, dafür steht Ihr gerade.

Insofern mittlere oder gar grobe Fahrlässigkeit,

Das sieht sicher nicht jeder so.