Mit dem Terminus „Reichsbürger“ werden Personen
bezeichnet - bzw. bezeichnen sie sich selbst so - die vorgeben, das „Deutsche Reich“ würde fortbestehen und die
Bundesrepublik Deutschland sei nicht wirksam entstanden oder inzwischen
untergegangen. Daraus ziehen diese Personen die Schlussfolgerung, dass
Bescheide der heutigen Behörden nicht rechtmäßig sind und für sie nicht
gelten; ebenso wird die Verbindlichkeit der bestehenden Gesetze negiert. Die
Behörden seien nicht legitimiert.
Von den „normalen Bürgern“, die sich als schwierig
oder querulatorisch erweisen, unterscheiden sich die „Reichsbürger“ in einem
wesentlichen Aspekt: Sie legen ihrer Darstellung, warum sie nicht bezahlen
wollen, eine politische Argumentation zugrunde.
Die theoretischen Grundlagen der „Reichsbürger“ sind laut Verfassungsschutz ganz
überwiegend im rechtsextremistischen Spektrum zu suchen. Dies ist
insbesondere für jene „Reichsbürger“ anzunehmen, die
sich explizit als solche bezeichnen oder einen Bezug auf das „Reichsbürgergesetz“
von 1935, also einem eindeutigen NS-Gesetz, herstellen.
Dieses wird den „Nürnberger Gesetzen“ zugerechnet. § 2 Abs.
1 definiert als „Reichsbürger“ nur die Staatsangehörigen „deutschen und artverwandten Blutes“. § 2 Abs. 3 bestimmte, dass nur der „Reichsbürger“ alleiniger Träger der vollen politischen Rechte sein soll.
Viele „Reichsbürger“ meinen mit dem Fortbestehen des „Deutschen Reiches“ , dass das Reich in den Grenzen vom
31.12.1937 oder noch wilder in den Grenzen von 1871 bestehen soll – mit den
sich daraus ergebenden Konsequenzen bezüglich der Nachbarn in Polen und
Frankreich.
Beatrix