PV-Anlagen bis 600W sind anmeldepflichtig und führen zum Tausch der Messeinrichtung gegen eine solche mit Rücklaufsperre, aber ohne Erfassung der Einspeisung.
PV-Anlagen über 600W sind zustimmungspflichtig und führen zum Tausch der Messeinrichtung gegen eine solche mit zwei Zählwerken, so dass die Einspeisung erfasst und vergütet wird.
Dabei handelt es sich meines Wissens nicht um eine gesetzliche Regelung, sondern um ein Konglomerat aus VDE-Entwürfen, BDEW-Empfehlungen und lokalen Rgelungen des Netzbetreibers.
Obiges scheint momentan der „gemeinsame Nenner“ zu sein. Balkonkraftwerk-Verkäufer sagen dagegen, dass der Zähler nicht getauscht werden müsse, so lange die Einspeisung mit rückwärts drehendem Zähler kleiner als die Messtoleranz des Zählers sei - eine gewagte Aussage, denn Toleranzen addieren sich ggf. auch einmal in nur eine Richtung!