Vor geraumer Zeit hatten wir eine Kanzlei wegen einer Sache beauftragt.
Leider war das Ergebnis nicht erzielt worden und wir waren mit der Leistung auch den Kosten unzufrieden.
Darauf hin haben wir eine negative Bewertung im Internet abgegeben.
Darauf hin wurde uns ( Einschüchterung) der Kanzlei mitgeteilt wir haben die Bewertung sofort zu löschen .
Das taten wir auch dann doch viele Ex Kunden hatten das gleiche Problem
WIr gaben also wieder eine Bewertung ab mit mehr Sachverhalt was eben bei der Kanzlei nach unserer Meinung nicht gepasst hat.
Wir haben weder jemand beleIdigt noch persönlich angegriffen, nur schrieben wir die Kanzlei versuchte uns einzschüchtern ( das war das einzige eher scharfe Wort).
Nun droht die Kanzlei wieder mit rechtlichen Schritten.
WIr haben nun die ganze Bewertungen wieder gelöscht, das ist uns zu blöd wollen Ruhe haben.
Aber schade dass man seine eigene Meinung nicht kund tun darf.
Fallt das nicht unter generell Meinungsfreiheit?
Kann überhaupt der Anwalt gerichtlich vorgehen bei einer normalen negativen Bewertung bzw es wurde nun von uns eh alles gelöscht.
Danke
Frage von Internet verschoben nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre