Hi
Bishop Williamsons Zeuge?
Egal, was man von den kruden Meinungen, Überzeugungen Mahlers hält und hielt, sind für Meinungsäußerungen solche drakonischen Strafen im Bereich von Morddelikten adäquat, vertretbar?
Oder liegt zu hohes Strafmaß vor?
Kann sowas nicht auch als politische Justiz (Meinungsstraftat) gewertet werden (ähnlich wie bei Nazis, DDR)?
Oder hätte Mahler gar lebenslänglich kriegen sollen - wobei: bei einem so alten Knacki (*1936) sind auch 6 Jahre u. U. lebenslänglich.
Was ist Eure fundierte Meinung dazu?
lg O
http://www.sueddeutsche.de/politik/970/459610/text/
Zitat:
Volksverhetzung
Horst Mahler zu sechs Jahren Haft verurteilt
Das Münchner Landgericht verurteilt den Rechtsextremisten Horst Mahler - der frühere RAF-Terrorist will nun vor das Verfassungsgericht ziehen.
Der Rechtsextremist und frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist vom Landgericht München am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Mahler hatte im November 2007 Selbstanzeige erstattet wegen der Verbreitung des vom Verfassungsschutz verbotenen Buches des Holocaust-Leugners Germar Rudolf „Vorlesungen über den Holocaust“.
In dem Buch wird unter anderem der systematische Massenmord an Juden während der NS-Herrschaft in Deutschland geleugnet. Darüber hinaus verteilte Mahler laut Staatsanwaltschaft CD-ROMs mit einer Rede, in der er selbst den Holocaust als die „folgenreichste Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet.