RAF Terrorist-Nazi Horst Mahler: >6 Jahre Knas

Hi
Bishop Williamsons Zeuge?
Egal, was man von den kruden Meinungen, Überzeugungen Mahlers hält und hielt, sind für Meinungsäußerungen solche drakonischen Strafen im Bereich von Morddelikten adäquat, vertretbar?
Oder liegt zu hohes Strafmaß vor?
Kann sowas nicht auch als politische Justiz (Meinungsstraftat) gewertet werden (ähnlich wie bei Nazis, DDR)?
Oder hätte Mahler gar lebenslänglich kriegen sollen - wobei: bei einem so alten Knacki (*1936) sind auch 6 Jahre u. U. lebenslänglich.
Was ist Eure fundierte Meinung dazu?
lg O

http://www.sueddeutsche.de/politik/970/459610/text/
Zitat:
Volksverhetzung
Horst Mahler zu sechs Jahren Haft verurteilt
Das Münchner Landgericht verurteilt den Rechtsextremisten Horst Mahler - der frühere RAF-Terrorist will nun vor das Verfassungsgericht ziehen.
Der Rechtsextremist und frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist vom Landgericht München am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Mahler hatte im November 2007 Selbstanzeige erstattet wegen der Verbreitung des vom Verfassungsschutz verbotenen Buches des Holocaust-Leugners Germar Rudolf „Vorlesungen über den Holocaust“.
In dem Buch wird unter anderem der systematische Massenmord an Juden während der NS-Herrschaft in Deutschland geleugnet. Darüber hinaus verteilte Mahler laut Staatsanwaltschaft CD-ROMs mit einer Rede, in der er selbst den Holocaust als die „folgenreichste Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung

Mahler - Nazi
schon mal ein Interview mit dem gelesen? Schon mal einen Prozess von dem verfolgt?

Jeder Prozessbeteiligte ist zutiefst zu bemitleiden.

Mahler ist überzeugter Nazi und Wiederholungstäter. Die 6 Jahre sind wahrscheinlich auch dem Nervfaktor des Herrn vor Gericht geschuldet…

S-J

drakonischen Strafen im Bereich von Morddelikten adäquat,
vertretbar?

Du kannst Deine Tränen trocknen. Für Mord gibt es immer noch lebenslänglich (§211 StGB) und eine lebenslängliche Freiheitsstrafe kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zu Mahler: mehrfach einschlägig vorbestraft, uneinsichtig und unbelehrbar, versuchte den Prozess (durch Selbstanzeige provoziert) zur Selbstdarstellung zu nutzen, kündigte mehrfach an, den Holocaust weiterhin zu leugnen.

Er hat gekriegt, was er verdient hat - und offenbar auch gewollt hat.

Nerv-Faktor vor Gericht
Mag leicht sein.
Kurt Tucholsky hat diese Praxis der Gerichte vehement beklagt.

LG

Gitta

Mag leicht sein.
Kurt Tucholsky hat diese Praxis der Gerichte vehement beklagt.

Und sich dabei auf H. Mahler bezogen?

Du siehst also das Urteil als ungerechtfertigt an.
Warum?

Angeklagte dürfen das Gericht nerven, ohne dafür jahrelang ins Gefängnis zu müssen. Das Gericht ist dazu da, um genervt zu werden.

Ob man in einem Rechtsstaat ein Meinungsäußerungsdelikt streng bestrafen muß oder darf, jomai.

LG

Gitta

Und sich dabei auf H. Mahler bezogen?

Du siehst also das Urteil als ungerechtfertigt an.
Warum?

Und warum überrascht mich das bei der userin nun nicht allzu sehr… *grübel*

Angeklagte dürfen das Gericht nerven, ohne dafür jahrelang ins
Gefängnis zu müssen.

Muss er denn deswegen jahrelang in Gefängnis?

Das Gericht ist dazu da, um genervt zu
werden.

Sicherlich nicht.

Ob man in einem Rechtsstaat ein Meinungsäußerungsdelikt streng
bestrafen muß oder darf, jomai.

Ah ja. Danke für deine Einschätzung. Gut zu wissen.

Und warum überrascht mich das bei der userin nun nicht allzu
sehr… *grübel*

Möglicherweise stellt sich da ein déja vu ein. Wie hieß der doch gleich … Wolfgang Berger?

Muss er denn deswegen jahrelang in Gefängnis?

Das war nicht meine Vermutung, aber ich habe halt was dazu gesagt.

LG

Gitta

Also mir scheint, viel Haftempfindlichkeit hat Mahler nicht.
Ein paar Jährchen in Kleinmachnow, ein paar in Ebersberg, dann wieder heim in den Strafvollzug (er hat doch wahrscheinlich keine Krankenversicherung).

LG

Gitta

Dummer Vergleich

Kurt Tucholsky hat diese Praxis der Gerichte vehement beklagt.

In diesem Zusammenhang ausgerechnet Tucholsky zu bemühen ist dreist.
Mach Dich nochmal schlau, wie Tucholsky zu Nazis stand.

S-J

Sicher war Tucholski gegen die Nazis, er sah sie aber noch als Menschen an.
Seine Kritik an der Praxis, unziemliches Verhalten des Angeklagten vor Gericht (also den Nerv-Faktor) als Schulderschwernis zu werten, hat Nazi-Verbrecher nicht ausgeschlossen.

LG

Gitta

Sicher war Tucholski gegen die Nazis, er sah sie aber noch als
Menschen an.

Inwiefern? Wie lange? Was ist das für eine unpolitische Aussage?
Deswegen ist er wahrscheinlich auch ins Exil gegangen.

Seine Kritik an der Praxis, unziemliches Verhalten des
Angeklagten vor Gericht (also den Nerv-Faktor) als
Schulderschwernis zu werten, hat Nazi-Verbrecher nicht
ausgeschlossen.

Es geht nicht um Kinkerlitzchen wie unziemliches Verhalten, das dürfte wohl klar sein, es geht um Prozessverschleppung und massive Störung der Verhandlung.

S-J

Kurt Tucholsky hat diese Praxis der Gerichte vehement beklagt.

In diesem Zusammenhang ausgerechnet Tucholsky zu bemühen ist
dreist.
Mach Dich nochmal schlau, wie Tucholsky zu Nazis stand.

konstruktive Vorschläge und Wissen muß nicht zwangsläufig in einem kausalen Zusammenhang zu den persönlichen Einstellungen der Urheber stehen…

gruß
ad

Dementsprechend kann man mal wieder den klassischen Satz zitieren: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten“.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

es geht um Prozessverschleppung und massive Störung der Verhandlung.

ja dann … kopf ab würd ich sagen

))

bei so manchem hausbesetzer fand man das lustig
nehmen wir halt orwell:
alle sind gleich, nur manche sind gleicher

gruß
ad

Irrelevant

es geht um Prozessverschleppung und massive Störung der Verhandlung.

ja dann … kopf ab würd ich sagen

Scherzkeks?

bei so manchem hausbesetzer fand man das lustig
nehmen wir halt orwell:
alle sind gleich, nur manche sind gleicher

Was willst Du uns konkret sagen?
Irgendwelche konkreten Beiträge?

S-J

bei so manchem hausbesetzer fand man das lustig
nehmen wir halt orwell:
alle sind gleich, nur manche sind gleicher

Was willst Du uns konkret sagen?
Irgendwelche konkreten Beiträge?

wundert mich nicht dieses unverständnis…
…so viel: solange es meinungen bzw. äußerungen gibt
die bestraft werden, solange gibt es keine meinungsfreiheit

und neben orwell gibt es auch noch burgess…!
wir wollen doch alle kein uhrwerk sein dass man bei bedarf aufziehen kann - wir müssen auch die freiheit haben schlechtes zu tun…
dabei muss man für seine taten natürlich einstehen, aber für
meinungen den knüppel aus dem sack zu holen, bedeutet der freiheit keinen dienst erweisen…

gruß
ad

Meinungen

dabei muss man für seine taten natürlich einstehen, aber für
meinungen den knüppel aus dem sack zu holen, bedeutet der
freiheit keinen dienst erweisen…

Ist gut, aber kehren wir zum konkreten Fall zurück: Mahler leugnet den Holocaust. Der Holocaust ist aber erwiesener Fakt und die Leugnung ist, zu Recht, unter Strafe gestellt, gerade in Deutschland.

Du bist offensichtlich anderer Ansicht und findest Mahler sollte seine verwirrte Weltsicht weiterhin, auch vor Gericht äußern dürfen?

S-J