Ramsauers neues Punktemodell

Hallo,

Einschätzung einer ist - die Regeln von Physik, Biologie und
Optik nicht gelten. Und so kann man dann völlig gefahr- und
problemlos mit einem Anhängergespann 160 fahren, mit 70 durch
die Stadt heizen und den notwendigenvorgeschriebenen Abstand
massiv unterschreiten.

Wie kommst Du darauf?

das habe ich alles schon von Dir gelesen.

Wenn der Mann hier in der Nähe wohnen würde, wäre ich schon
längst mit ein paar Ausdrucken in der Hand beim
Straßenverkehrsamt aufgelaufen.

Nur gut, dass dies keinen interessieren würde.
Mit wunderlichen Denunzianten haben die deutschen Cops
allerorten ihre einschlägigen Erfahrungen.

Zum einen sitzen in Straßenverkehrsämter keine „Cops“ und zum anderen fand ein „Cop“ den ein oder anderen Ausdruck so interessant, daß er sofort eine Meldung an das Straßenverkehrsamt geschrieben hätte. Leider befinden wir uns in einem anderen Bundesland.

Außerdem scheinst Du Denunziantentum mit Gefahrenabwehr zu verwechseln.

C.

Guten morgen,

Bei mir haben alle Versicherungen immer ohne jedes Gemecker
jeden Schadensfall beglichen.

Bei mir auch, ich habe da aber auch nicht so große eigene
Erfahrungen. Ich kenne aber auch andere Fälle.

und Du kennst die Fälle so gut wie Deine eigenen Schadenfälle? Die Leute erzählen viel, wenn der Tag lang ist und vergessen dabei trotzdem die Hälfte.

Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Die Schilder stehen
da aus einem bestimmten Grund. Den könntest Du bei der
entsprechenden Stelle erfragen, anstatt Mutmaßungen
anzustellen und Dich darüber zu ärgern.

Das hatten wir schon. Einen Grund zum Vorschieben kann man
immer finden. Soll ich dann feststellen lassen, ob dieser
‚Grund‘ einer sachlichen Prüfung standhält?

Noch einmal: der Bürgermeister entscheidet nicht über das Aufstellen von Verkehrsschildern und zwar erst recht nicht außerhalb („seiner“) geschlossenen Ortschaften.

Neben der zuständigen Straßenverkehrsbehörde werden Polizei und - wie verlinkt - ggfs. noch andere. Allen Beteiligten geht es um die Verkehrssicherheit und selbst wenn das Straßenamt auf den Bürgermeister hört, ist das bei den anderen noch lange nicht der Fall.

Im übrigen - und man kann es anscheinend nicht oft genug wiederholen - kann der Bürgermeister außerhalb „seiner“ Gemeinde genau gar nichts ausrichten. Wenn also irgendwo im Wald außerhalb des Stadtgebietes ein Schild aufgestellt wird, hat der Bürgermeister seine Finger nicht im Spiel.

Ich sehe die
örtliche Häufung, die deutlichen Unterschiede zwischen
verschiedenen Gemeinden. Ich bin selbst nicht betroffen,
weshalb sollte ich einen solchen, wie von Dir vorgeschlagenen
Aufwand betreiben? Um das offensichtliche amtlich feststellen
zu lassen, damit Du zufrieden bist?

Mir ist das herzlich egal. Ich frage mich nur, wieso man sich über eine Geschwindigkeitsbegrenzung so wundert anstatt einfach mal zum Hörer zu greifen. Vielleicht ist die Welt inkl. Bürgermeister (der damit wahrscheinlich schon aufgrund der Zuständigkeit nix zu tun hat (siehe oben und vorherige Artikel) doch nicht so schlecht, wie Du denkst.

Manchmal sind die Erklärungen ganz einfach, nur für den Laien bzw. Unkundigen nicht ohne weiteres zu überblicken. Ein Beispiel: vorletztes Jahr hatte ich auf einmal ein Loch vor der Haustür, in dem einige Gestalten der Stadtwerke herumturnten. Darauf angesprochen, erkärte mir einer, daß das mit der Stromversorgung zu tun hatte und irgendwelche Kabel ausgemessen werden müßten.

Wochenlang war das Loch einfach nur da, ohne daß sich irgendetwas tat. Nach etwa zwei Monaten habe ich bei den Stadtwerken angerufen und mich durchgefragt. Am Ende hat mir der Bauleiter erklärt, daß das Loch mit einer größeren Sache zusammenhing, wegen der noch an drei anderen Stellen gegraben bzw. gearbeitet wurde. Da man an einer Stelle nur sonntags arbeiten durfte und unser Loch als letzten zugeschüttet würde, könnte es wohl sein, daß sich die Angelegenheit noch etwas hinzieht.

Also nichts mit faulen Bauarbeitern, schlechter Koordination oder sinnlosen Löchern. Vielleicht gibt es für Dein Schild eine ähnlich plausible Erklärung.

Du glaubst doch nicht im Ernst, daß ich eine auch nur halbwegs
vernünftige Antwort bekommen würde, wenn ich da eine Frage
stelle? Da wird eine vorgefertigte Standardantwort aus dem
Schreibtisch gezogen und gut ist’s. Du scheinst das noch nie
versucht zu haben.

Siehe oben. Derartige Telephonate habe ich bisher nicht nur einmal geführt, sondern etliche male und dabei immer eine vernünftige Antwort erhalten bzw. wurde der unbefriedigende Zustand kurzfristig abgestellt. Es kann ja sein, daß Behörden hier im Rheinland ticken als im Saarland aber daran glaube ich eigentlich nicht.

Etwas ganz anderes ist die Geschwindigkeitskontrolle. Daß da
manchmal an Stellen kontrolliert wird, die keinen
Unfallschwerpunkt darstellen, ist unbestritten und wird auch
kritisiert.

Und ich vermute, daß einige Schilder zu genau diesem Zweck
aufgestellt werden.

Du wirst mir nicht glauben aber so funktioniert das nicht mit dem Schilderaufstellen.

Ob der Bürgermeister da direkt Weisungen erteilt, weiß ich
nicht, da hast Du Recht. Es ist aber schon auffällig daß sich
in meinem Beispiel der Schilderwald nach dem Wechsel des
Bürgermeisters im gesamten Einflussbereich drastisch verändert
hat und das genau an den Grenzen aufhört. Hierarchie oder
Klüngel? Das weiß ich nicht.

Oder vielleicht nur Zufall oder selektive Wahrnehmung? Man weiß es nicht und wir werden es nicht erfahren, wenn da nicht mal jemand zum Hörer greift.

Wenn es Dich mal in meine Gegend verschlagen sollte, komm auf
einen Kaffee vorbei, dann machen wir mal einen kurzen Ausflug

Wenn es mich mal ins Saarland verschlägt, dann machen wird das.

Gruß
Christian

Hallo,

Dabei spreche ich grundsätzlich nicht von Limits in
Ortschaften.
Hier fahre selbst ich langsam, denn auch ich möchte mir kein
überfahrenes Kind auf die Fahne schreiben müssen.

neulich mußte ich mich noch von Dir verspotten lassen als ich Dir erklärte, daß man bei einer Geschwindigkeit von 70 dort mit 60 einschlägt, wo man mit 50 schon zum Stillstand gekommen wäre. Da ging es übrigens um die angemessene Geschwindigkeit im Stadtverkehr.

C.

Nu ja… wer in München mit 60-70 unterwegs ist, der wird rechts und links gleichzeitig überholt… vielleicht hat M. daher da ne andere Relation zu langsam :wink:

Moin Christian,

ich befuerchte Du hast recht. Ich vertraue jetzt einfach meinem Schutzengel, moege er dafuer sorgen, dass Matthias und ich nie gleichzeitig auf derselben Strasse fahren. Dann fuehle ich mich schon sicherer.

Ralph

Hi,

noch einmal: ein Bürgermeister kann nicht irgendwo aus
Belieben irgendwelche Schilder aufstellen lassen.

Ein Bürgermeister kann in der Theorie auch nicht „befehlen“, dass eine Veranstaltungserlaubnis in einer völlig ungeeigneten Location erteilt wird. In der Praxis konnte er’s wohl doch.

Es ist natürlich immer müßig mit eigenen Erfahrungen zu diskutieren, aber hier will ich es mir doch mal erlauben: Es gibt in Bremen eine dreispurige Straße, an der an wirklich jeder Einmüdung zwischen 50 km/h und 60 km/h gewechselt wird (insgesamt ca. 6 mal). Der Verlauf der Straße ist dabei völlig gleichförmig, ein (verkehrstechnischer) Grund für den Wechsel absolut unersichtlich.

Die Intention kann hier IMHO nur sein den Verkehrsteilnehmer zu verwirren, damit er in eine der beiden(!) Radarfallen tappt. Dies funktioniert bestimmt auch recht gut, da es sich um eine Straße handelt, die direkt von der Autobahn ins Stadtinnere führt - die also von entsprechend vielen Ortsunkudigen genutzt wird.

Das bei so etwas die Verkehrssicherheit eher gefährdet wird (ständiges Achten auf den Fahrbahnrand anstatt auf die Fahrbahn, um die stets wechselnden Schilder auch zu bemerken), scheint dabei egal zu sein.

Allgemein würde ich mir weniger Einschränkungen (auch der Geschwindigkeit) wünschen, die aber gerne sehr viel stringenter kontrolliert sein dürften.

Gruß

Anwar

Hallo,

Es ist natürlich immer müßig mit eigenen Erfahrungen zu
diskutieren, aber hier will ich es mir doch mal erlauben: Es
gibt in Bremen eine dreispurige Straße, an der an wirklich
jeder Einmüdung zwischen 50 km/h und 60 km/h gewechselt wird
(insgesamt ca. 6 mal). Der Verlauf der Straße ist dabei völlig
gleichförmig, ein (verkehrstechnischer) Grund für den Wechsel
absolut unersichtlich.

inner- oder außerorts? Wenn innerorts, dann kann das daran liegen, daß man ausnahmsweise mehr als 50 km/h erlauben kann, die Kreuzungen als Gefährdungsbereich aber mit 50 km/h ausschildert.

Ich will mal eben aus den Verwaltungsverfahrensvorschriften zitieren:
"Gründe für Geschwindigkeitsbeschränkungen sollten, außer wenn unangemessene Geschwindigkeiten mit Sicherheit zu erwarten sind, nur auf Grund von Verkehrsbeobachtungen oder Unfalluntersuchungen dort angeordnet werden, wo diese ergeben haben, dass " und dann gehts los:
http://www.sicherestrassen.de/VwV/Frameaufbau.htm?ht…

Die Intention kann hier IMHO nur sein den Verkehrsteilnehmer
zu verwirren, damit er in eine der beiden(!) Radarfallen
tappt.

Oder aber, man läßt höhere Geschwindigkeiten zu, reduziert aufgrund der Kreuzungen wieder auf 50. Ich sage ja nicht, daß das alles vernünftig ist, nur geben die Vorschriften und Beamtenhirne das teilweise nicht anders her.

Bis neulich gab es auf der A3 Richtung Köln einen ellenlangen Abschnitt, auf dem die Geschwindigkeit auf 120 oder sogar 100 begrenzt war. Endlich kommt das erlösende Zeichen 282 in Sicht, man gibt Gas - und 300 Meiter steht die Beschränkung auf 130 km/h.

Freie Fahrt für freie Bürger heißt die Devise; Einschränkungen sind nur zuässig, wenn es dafür einen Grund gibt und zwar einen guten. Das ist natürlich dehnbar aber aus dem Gebot der geringsmöglichen Einschränkung ergeben sich manchmal wenig nachvollziehbare Verbote bzw. deren Aufhebung.

Gruß
Christian

Hi!

Nu ja… wer in München mit 60-70 unterwegs ist, der wird
rechts und links gleichzeitig überholt… vielleicht hat M.
daher da ne andere Relation zu langsam :wink:

„Langsam“ ist in der Tat relativ. Ebenso wie „angemessen“.
Auf einer Fahrt durch München fahre ich mit Rücksicht auf das von mir genutzte Equipment, die Verkehrsdichte, Ablenkungen u.s.w. mal 10 Km/h, mal 40 Km/h, mal 50 Km/h und vielleicht auch mal 70 Km/h.

Ich bin halt flexibel… :wink:

M.

Guten Abend Christian,

Du zitierst in dieser Diskussion ständig die Vorschriften.
Es soll aber auch Angestellte und Bemate geben, die nicht alles so ganz genau nehmen. Es gibt sogar Verwaltungsgerichte, weil das nicht nur zwei-drei sind.

Natürlich sind die Vorschriften gut gemeint. Aber Papier ist geduldig.

Gruß Rainer

Hallo,

Du zitierst in dieser Diskussion ständig die Vorschriften.

wenn Du kategorisch ausschließt, daß die Schilder regelkonform sind, hätte ich mir die Mühe in der Tat sparen können. Ich halte es allerdings für bedenklich, Unfähigkeit und Willkür für die einzig denkbaren Ursachen der Beschilderung zu halten.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

wenn Du kategorisch ausschließt, daß die Schilder regelkonform
sind …

ich schließe aus, daß alle Schilder regelkonform sind. Wir leben nun mal nicht in einer perfekten Welt.

Gruß Rainer

Guten Abend,

inner- oder außerorts? Wenn innerorts, dann kann das daran
liegen, daß man ausnahmsweise mehr als 50 km/h erlauben kann,
die Kreuzungen als Gefährdungsbereich aber mit 50 km/h
ausschildert.

Innerorts. Also so mag es sein. Aber dort dann auf wenigen Kilometern zwei feste Blitzer einzubauen (wie gesagt auf einer Straße die oft von Ortsfremden genutzt wird), das ist dann schon recht eindeutig…

Freie Fahrt für freie Bürger heißt die Devise; Einschränkungen
sind nur zuässig, wenn es dafür einen Grund gibt und zwar
einen guten.

Ein zu großer Schilderwald, der zu unnötigen Verstößen und ewigem Beschleunigen/Abbremsen führt und dabei die Aufmerksamkeit des Fahrers auf den Straßenrand lenkt, das IST, für mich, ein wirklich guter Grund.

Im Übrigen ist das Phänomen der kurzfristigen Aufhebungen auch Landstraßen noch präsenter - da tuckert man kilometerlang mit 70 herum, dann schließlich die Aufhebung und hinter der nächsten Kurve das Ortsschild…

Gruß

Anwar

Hallo,

inner- oder außerorts? Wenn innerorts, dann kann das daran
liegen, daß man ausnahmsweise mehr als 50 km/h erlauben kann,
die Kreuzungen als Gefährdungsbereich aber mit 50 km/h
ausschildert.

Innerorts. Also so mag es sein. Aber dort dann auf wenigen
Kilometern zwei feste Blitzer einzubauen (wie gesagt auf einer
Straße die oft von Ortsfremden genutzt wird), das ist dann
schon recht eindeutig…

dreispurige Straße innerorts? Damit da nicht außerhalb des Berufsverkehrs mit 100 durchgebrettert wird, ist eine Überwachung mit stationären Anlagen absolut nachvollziehbar. Mit dem Wechsel der erlaubten Höchstgeschwindigkeit hat das mit Sicherheit nichts zu tun. Schließlich muß die Stadt auch damit rechnen, daß einzelne Autofahrer genau diese Wechsel zum Anlaß nehmen, gegen etwaige Bußgeldbescheide vorzugehen. Darauf wird man u.a. mit Unfallstatistiken vorbereitet sein.

Ein zu großer Schilderwald, der zu unnötigen Verstößen und
ewigem Beschleunigen/Abbremsen führt und dabei die
Aufmerksamkeit des Fahrers auf den Straßenrand lenkt, das IST,
für mich, ein wirklich guter Grund.

Niemand ist gezwungen, mit 60 dort entlangzufahren, wo 60 erlaubt sind. Man darf auch konstant 50 fahren. Im übrigen sollte man mit solchen Argumenten wie dem Deinen vorsichtig sein. Wenn man im Anhörungsbogen erwähnt, daß man Schilder am Straßenrand ab einer gewissen Zahl pro Strecke nicht mehr sehen bzw. verarbeiten kann, kann schnell ein neues Schreiben vom Straßenverkehrsamt folgen.

Was mich an den älteren Herrn erinnert, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit von einer Zivilstreife angehalten wurde und erklärte, wenn er langsamer führe, würden ihn die Sinneseindrücke überfordern. Erst ab 160 würde alles so schön verschwimmen.

Im Übrigen ist das Phänomen der kurzfristigen Aufhebungen auch
Landstraßen noch präsenter - da tuckert man kilometerlang mit
70 herum, dann schließlich die Aufhebung und hinter der
nächsten Kurve das Ortsschild…

Wir erinnern uns: wer ein Kraftfahrzeug führt, muß imstande sein, dieses innerhalb der Sichtweise zum Stillstand zu bringen. Wer nach Freigabe der Geschwindigkeit auf 100 beschleunigt und dadurch ungebremst am Ortseingangsschild vorbeirauscht, sollte sich nicht nur Gedanken darüber machen, ob die Geschwindkeitsfreigabe an der richtigen Stelle stattfindet.

Geschwindigkeitsbeschränkungen werden in der Regel dort aufgestellt, wo der Fahrer die Brisanz der Situation selber nicht richtig einschätzen kann: schlechter Fahrbahnbelag, Straßenschäden, Wildwechsel, überraschend langgezogene oder sich vom Radius her deutlich verändernde Kurven, uneinsehbare Einfahrten usw.

Auf einer kurvigen und schmalen Straße im schattigen Wäldchen ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung per se gar nicht notwendig, weil sich aus den Gesamtumständen ergibt, daß die Fahrzeugführer eine entsprechend angepaßte Geschwindigkeit wählen müssen (auch wenn dort trotzdem häufig Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten). Erst wenn es überdurchschnittlich häufig kracht, wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich.

Der Gesetzgeber sieht die Prioriätenliste also folgendermaßen:

  1. freie fahrt
  2. Fahrer paßt Geschwindigkeit an die Gesamtumstände an
  3. Staat setzt Höchstgeschwindigkeit fest, wenn 1. und 2. nicht funktionieren

Gruß
Christian

Guten morgen,

wenn Du kategorisch ausschließt, daß die Schilder regelkonform
sind …

ich schließe aus, daß alle Schilder regelkonform sind.

wir sprachen aber von Deinen Schildern und bei denen schließt Du offensichtlich aus, daß sie regelkonform aufgestellt worden sind. Das ist es, was ich für bedenklich halte. Nicht zuletzt, weil Du keinen Versuch unternommen hast, Dich über den Hintergrund zu informieren und stattdessen Willkür oder Fehlverhalten unterstellst.

Gruß
Christian

Guten Abend Christian,

wenn Du kategorisch ausschließt, daß die Schilder regelkonform
sind …

ich schließe aus, daß alle Schilder regelkonform sind.

wir sprachen aber von Deinen Schildern und bei denen schließt
Du offensichtlich aus, daß sie regelkonform aufgestellt worden
sind. Das ist es, was ich für bedenklich halte. Nicht zuletzt,
weil Du keinen Versuch unternommen hast, Dich über den
Hintergrund zu informieren und stattdessen Willkür oder
Fehlverhalten unterstellst.

Das war doch nur ein Beispiel. Mir ist nur die örtliche Häufung aufgefallen. So wichtig, daß ich da Zeit investiere ist es nun auch nicht. Ich meide die Gegend so gut es geht und gut ist’s.

Meinetwegen kann da auch alles in Ordnung sein, ist mir auch egal.

Nun frage ich mich aber doch, woher Du das so genau weißt, ich hab’ noch nicht mal den namen der Stadt geschrieben. Eine tolle Kristallkugel hast Du!

Gruß Rainer

Hallo,

weil Du keinen Versuch unternommen hast, Dich über den
Hintergrund zu informieren und stattdessen Willkür oder
Fehlverhalten unterstellst.

Das war doch nur ein Beispiel.

was nichts daran ändert, daß Du - ohne es besser zu wissen - ausschließt, daß die Geschwindigkeitsbegrenzungen aus einem guten Grund eingerichtet wurden.

Nun frage ich mich aber doch, woher Du das so genau weißt, ich
hab’ noch nicht mal den namen der Stadt geschrieben. Eine
tolle Kristallkugel hast Du!

Du bist es doch, der sich in Mutmaßungen ergeht und mangels tieferem Einblick bzw. anscheinend aus einem grundlegendem Mißtrauen heraus Staatsdienern Willkür, Unfähigkeit und eigenmächtiges Handeln unterstellt. Wenn mir ein Schild nicht koscher erscheint, greife ich zum Hörer. Wenn mir die Erklärung nicht gefällt, kann ich mich immer noch über Willkür und Blödheit beklagen.

Was ich mit meinen Links zu belegen versuchte, ist, daß Behörden eine Rechtsgrundlage für jede Handlung brauchen und eben nicht eigenmächtig und aus einer Laune heraus handeln dürfen.

Das ist auch einer der entscheidenden Unterschiede zwischen Staat und dem Rest der Welt: der Rest der Welt darf machen, was er will, solange es nicht verboten ist, während der Staat nur aufgrund von rechtlichen Grundlagen, die ihn zu bestimmten Handlungen ermächtigen, handeln darf.

Gruß
Christian