Hallo,
der Begriff NAFRI stünde für „nordafrikanische Intensivtäter“ wird von einigen Stellen mittlerweile in Umlauf gebracht.
Das ist schlicht falsch und entweder basiert auf wahlweise
- mangelnder Information
- schlichter Dummheit
- bewusste Konstruktion einer angebl. „rassistischen Etikettierung“ durch die Polizei.
NAFRI steht ganz simpel für Nord-AFRIkaner. Im „Analyseprojekt NAFRI“ der Polizei Köln wurde versucht, die Gruppe der Personen mit MiHiGru „nordafrikanische Staaten“ (Algerien, Tunesien, Marokko) näher in Augenschein zu nehmen, weil aus ihr weit überproportional viele Straftäter in Erscheinung traten.
IMHO blieben Libyer und Ägypter schlicht mangels Masse an Strafauffälligkeiten und/oder geringer Gruppengrösse aussen vor.
Und es ergab sich folgendes Bild. Es gibt eine traditionell relativ grosse Ansammlung von Nafris in NRW, die bereits lange in D leben, und die nicht sonderlich als Täter in Erscheinung treten.
In diese bundesdt. NAFRI-„Hochburgen“ migrierten im Zuge der offenen Schengengrenzen und Flüchtlingsbewegungen junge, männliche NAFRIS hinzu. Dabei kam es zu entweder Anmeldung im Asylsystem oder fortgesetztem illegalen Aufenthalt. Der kann auch so simpel noch nach vielen Monaten „geheilt“ werden, wenn man anlässlich einer Polizeikontrolle als junger, männl. NAFRI (ohne legalen Aufenthaltsstatus) plötzlich erkennt, dass man doch „Flüchtling“ ist und sich entsprechend äussert.
Aus dieser Gruppe der jungen. männl. NAFRIS entstammen extrem viele, die Straftaten begehen. So viele, dass sie in 2015 ca. 10% aller Tatverdächtigen in Köln ausmachten.
Und von denen waren dann eben auch einige Intensivtäter (fünf und mehr Straftaten).
Wer sich einmal die PKS 2015 für NRW anschaut. dem wird auf Seite 53 die Tabelle 28 unterkommen.
Da kam man die Fallzahlen für nichtdeutsche Tatverdächtige nach Staatszugehörigkeit (soweit überhaupt klärbar) und deren Entwicklung ab 2011 erkennen.
Man hat also zwei grosse Menschengruppen, die geschlossen auftauchen und in den aktuellen „Hochsicherheitsbereich“ wollen, und nach Augenschein einer Gruppe zuzuordnen sind, bei denen es statistisch über alle Maßen zu strafrechtl. Auffälligkeiten kommt („fahndungsrelevante Klientel“), ebenso wie sie im Jahr zuvor statistisch äusserst unangenehm direkt vor Ort in Erscheinung traten.
Die Gruppen zeichnen sich bei der Kontrolle auch durch „aggressive Grundstimmung“ aus.
Hmmm, wenn das in einer sächsischen Staat passiert wäre, und es sich um junge, weisse Männer mit auffälliger Kurzhaarfrisur (Glatze oder knapp darüber) sowie aggressivem Habitus gehandelt hätte, die am Jahrestag von Massenübergriffen gegen Flüchtlinge in eine erklärte Sicherheitszone in mehrfacher „Kompaniestärke“ schlendern möchten … würde man sich dann über Polizeikontrollen wundern? Würden nicht dieselben, die sich jetzt ecchauffieren, das als Zeichen gegen dies und das begrüssen. Vor allem, wenn es dabei in erheblichem Maße Gewahrsamsnahmen geben musste?
Gruß
vdmaster