Rauchmelderpflicht

Wer kontrolliert behördlicherseits, ob Rauchmelder eingebaut sind?

Welche Versicherungen berufen sich im Brandfall darauf, dass keine Rauchmelder eingebaut waren (Gebäudebrandversicherung, Hausratversicherung, …?)

Franz

Wenn überhaupt die Baubehörde, aber es wird vermutlich nie zu großen kontrollen kommen

Vermutlich alle, wenn es darum geht die Leistung zu kürzen oder ganz zu verweigern.

Hallo,
das Problem ist in Wirklichkeit viel groesser als nur der Einbau,
denn (fast) alle Rauchmelder fallen aus,
sobald die Batterie leer ist
spaetestens nach 10 Jahren.
Wer kontrolliert das „Nachfuellen“ mit neuen Batterien?

Deine Ohren ?
Sie machen sich doch mit Piepsen auf den bevorstehenden Batteriewechsel aufmerksam. 2 Wochen oder länger lang, bei voller Betriebsbereitschaft.
Das überhört keiner, es ist schlicht zu lästig.

Und die Wartung könnte doch laut Gesetz auch auf die Mieter übertragen werden.
In größeren Objekten wird es meist auf Servicefirmen übertragen (weil Kosten voll umlegbar sind) die sowieso ins Haus kommen, etwa zum Ablesen der Heizkostenverteiler oder Wasseruhren.
Hochwertige Melder erfordern keinen Batteriewechsel, sie sind für die Geräte-Lebensdauer von 10 Jahren betriebsbereit. Danach wird komplett getauscht.

MfG
duck313

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Wobei die 10 Jahre eher fraglich sind!
OK, die Elektronik funktioniert 10 Jahre.

Das eigentliche Problem ist aber, dass die Luft durch die Messkammer zirkulieren können muss. Je nach Umgebung setzen sich aber die Schlitze für die Luftzirkulation, mehr oder weniger schnell, zu. Am schnellsten in der Küche, besonders wenn mit Gas gekocht wird. Irgendwann misst die Kammer dann nur noch die eingeschlossene saubere Luft. Diesen Fehler kann der Selbsttest aber nicht erkennen.
Um auch diesen Fehler zu erkennen, muss man den Rauchmelder mit künstlichem Rauch testen.

MfG Peter(TOO)

Da gehört auch kein Rauchmelder hin!

Genau. Dafür gibt es Hitzemelder, die zwar mit Verzögerung anschlagen, aber immerhin.

Abgesehen davon ist es der Rauchmelderlobby ziemlich egal, wie die Dinger geprüft werden.
Künstlichen Rauch einzusetzen wollte man wohl dann doch keinem (Ver)mieter zumuten.
Reibach macht man auch so genug.
Dass verschärfte Gesetze/Verpflichtungen in anderen Bereichen sinnvoller gewesen wären - geschenkt! Das Argument „Leben retten“ zieht schließlich immer, auch wenn’s „nur“ um 500 im Jahr geht. Irgendwie muß man ja mal anfangen, gell?

Gruß,

Kannitverstan

Warum genau? Sind 5,99€ schon wieder zu viel?
http://www.hornbach.de/shop/Rauchmelderpruefspray-150-ml/6010979/artikel.html

Vielleicht solltest Du Dir doch erstmal ein paar Informationen beschaffen vor dem Schimpfen.
Gruß
anf

Der Bezirksschornsteinfeger arbeitet im Auftrag der Behörde.
Udo Becker

Ja, er nimmt hoheitliche Maßnahme für die Behörde wahr.
Dazu gehört aber nicht die Überwachung der Rauchmelder, weder ob welche vorhanden sind noch deren Betriebsbereitschaft.
Ich kenne kein Bundesland das den Schornis solche Aufgaben übertragen hätte.

Freiwillig können sie dem Hauseigentümer diesen Dienst anbieten, so wie sie auch anderes rund um die Heizung anbieten was keine Pflichtaufgaben sind.

Wie im Baurecht allgemein gibt es für viele Auflagen keine echte Prüfung ob sie auch eingehalten wurde.
Es findet eine Prüfung der Bauunterlagen statt. Man setzt ( m.E. zurecht) voraus, der Einreicher (bauvorlageberechtigt) ist fachkundig genug die Bauordnung zu kennen und sich danach zu richten.
Bei bestimmten Objekten (gewerblich, öffentliches Bauten mit viel Publikumsverkehr…) finden Bauabnahmen und wiederkehrende Prüfungen statt, bei denen dann auch vorgeschriebene Bauteile des aktiven und passiven Brandschutzes geprüft werden.

Verantwortlich bleibt aber immer der Betreiber oder Eigentümer. An ihn würden sich letztlich auch Versicherung und Justiz halten wenn etwas Schlimmes passiert ist und die Folgen mit auf fehlende/nicht funktionierende Brandschutzeinrichtungen zurückzuführen wären.

MfG
duck313

Danke Experten, für eure klaren Beiträge!

Für den Laien unverständlich: Rauchmelder werden zur Pflicht gemacht, aber eine Überprüfung findet nicht statt. Erst im Personenschadensfall kann es teuer werden. Inzwischen habe ich meinen Kaminkehrer gefragt: Zuständig sei er nicht, bietet aber Einbau und Wartung an.

Diese Frage noch:
Was ist im Sinne der Rauchmelderpflicht ein Aufenthaltsraum? Alle Räume, in denen man nicht schläft? Auf den Fluren dahin sollen ja Rauchmelder Pflicht sein.
Z. B. Offenes Treppenhaus: Da genügt ja wohl ein Rauchmelder im Flur des obersten Stockwerks?

Franz

Uns sagte did Hausverwaltung, ins Treppenhaus (Mehrfamilienhaus) kommen keine Rauchmelder, weil dann im Alarmfall die Leute ins Treppenhaus und damit in die Gefahrenzone laufen wuerden.
Diese Nerversaegen sind m. W. vorgeschrieben fuer Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur und alle Zimmer, in denen jemand schlaeft, also Gaestezimmer und Kinderzimmer z. B.
Natuerlich kann es sinnvoll sein, wenn man sowieso schon diese Nervensaegen installieren muss, auch andere Räume mit abzudecken, wo z . B. Rauch nicht so schnell auffiele, weil man nicht oft reingeht, Keller, Speicher, Abstellraum … Da steht aber dann weniger der Personenschutz dahinter, sondern die Schadensminimierung.

Kannst Du grad mal erklären, warum immer alles gleich kontrolliert werden muss? Dinge, die im ureigensten Interesse des Nutzers sind? Was genau hindert Dich denn, selber tätig zu werden?

Btw., es gibt erheblich wichtigere Dinge, die auch nicht kontrolliert werden.

Gruß
anf

Wo lassen diese Deppen denn denken? Und wo lassen sie lesen?

Fluchtwege sind IMMER mit Rauchmeldern auszustatten!
Gruß
anf

Deine Elektroanlage, sollte eigentlich alle paar Jahre überprüft werden (Stichwort E-Check). Dazu gibt es eigentlich Vorschriften, welche aber nur im gewerblichen Bereich halbwegs umgesetzt werden.

Für Einstellhallen gibt es Brandschutzvorschriften was und in welchen Mengen auf einem Parkplatzgelagert werden darf, Die Überprüfung ob die Vorschriften eingehalten werden, ist sehr sehr unterschiedlich. Manche Verwaltungen sind da eher pingelig und andere kümmern sich gar nicht darum. Mancherorts meldet sich die Feuerwehr für eine jährliche Begehung von sich aus, anderenorts wird es nur als Dienstleistung angeboten …

Beim Diesel-Feinstaub hat der Staat einfach die Angaben der Hersteller abgeschrieben.

MfG Peter(TOO)

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In Bayern wird nicht kontrolliert. Steht so im Gesetz. Wegen Kosten und Buerokratie. Zudrm werden auch keine Bußgelder verhaengt. Erstaunlich … wozu dann eigentlich did Pflicht…

Welche z. B.?

Mh. Wir hatt es n das Thema vor Jahren aufm Tisch. Wen genau die fragten, weiss ich nicht mehr, ich meine, es war ein RA.
Im Gesetz fuer BY steht aber nur FLUR, nicht FLUCHTWEG. Ist ein bisschen was anderes, von Treppenhaus steht da nirgendwo was. Der Flur ist Teil der Whg, das Treppenhaus nicht (in unserem Fall , da MFH)

Lies mal ein Posting tiefer.
Von der Kontrolle existenziell wichtiger Funktionen an Autos will ich gar nicht erst anfangen.
Gruß
anf

Hallo,
nachdem ich das:


gelesen habe ziehe ich meinen Einwand vollumfänglich zurück.
Gruß
anf