Laut welchem Paragraphen darf man im Wald eines anderen Baumhütten bauen oder nach Aufforderung den Wald nicht verlassen?
Es ist eine der unehrlichsten Diskussionstaktiken überhaupt, das Gegenüber aufzufordern, Dinge zu beweisen, die überhaupt nicht behauptet wurden. Im Englischen spricht man auch von straw man argument.
Du hast damit angefangen:
Aaaarmer schwarzer Kater.
Es geht hier nicht um "hate, sondern darum, dass man dich nicht mit deinen Pseudoargumenten, Falschinformationen, Fake News, Suggestivfragen und schlichtweg Hetze nicht durchkommen lässt. Siboniwe
Moin,
leg mich nicht auf eine genaue Summe fest, aber JEDER Arbeitsplatz in der Kohleindustrie wird mit glaub ich bummelig €80.000.- vom Staat (also von uns allen) subventioniert.
Es wäre also deutlich BILLIGER alle Kumpel einfach nach hause zu schicken und das Gehalt weiter zu bezahlen als weiter Kohle zu fördern. Ein Argument für weiteren Abbau ist das wohl eher nicht…
da sie zur angestammten inländischen Bevölkerung gehören, müssen sie schließlich selbst für alles zahlen. Im Gegensatz zu anderen Personengruppen bekommt man da nämlich nichts für umsonst.
Willst du jetzt schon die Rassismuskarte zücken? Gehören zu deiner „angestammten inländischen Bevölkerung“ eigentlich auch die ganzen Türken die ab den 1960er Jahren im deutschen Bergbau malochten?
VG
J~
Moin,
offiziell ist der Tagebau gar nicht der Grund für die Räumung sondern die Sicherheit der Bewohner und das Baurecht. Da ist die Frage doch berechtigt, warum die gerade jetzt abgerissen werden. Oder sind die öffentlich bekannt gegebenen Beweggründe der Behörden doch etwa nur vorgeschoben??
VG
J~
Christian,
du vergisst, dass die Räumung „gar nichts“ mit RWE und dem Kohleabbau zu tun hat:
Doch der geplante Braunkohleabbau spielt in der Weisung des Bauministeriums zur Räumung der Baumhäuser keine Rolle. Vielmehr argumentiert das Ministerium in dem Schreiben mit Sicherheitsbedenken.
warum also wird das nun gerade jetzt durchgesetzt, wo es doch entweder gar nicht nötig ist (Kohleförderung) oder schon seit Jahren besteht (Sicherheit).
Mir ist der Gedanke nicht abwegig, dass es da noch um was anderes geht. Um Macht zum Beispiel.
VG
J~
Hallo,
Ganz einfach - weil jetzt gerodet werden soll. Was hat Dir denn so vorgeschwebt? Eine Räumung vor 6 Jahren und dann Dauerstationierung einer hinreichend großen Einheit Bereitschaftspolizei um eine Wiederbesetzung zu verhindern? Irgendwelche Ideen, wie der Spass bezahlt werden sollte?
Der entscheidende Punkt beim Hauptbetriebsplan, der die rechtliche Grundlage für die von RWE ab 01. Oktober geplanten Rodungen ist, findet sich unter Nr. 23:
„Die Inanspruchnahme des Abbauvorfeldes ist auf das betrieblich erforderliche Maß zu beschränken. Die ökologischen Funktionen sind möglichst lange zu erhalten.“
Im Moment geht es darum, was tatsächlich „das betrieblich erforderliche Maß“ ist. RWE behauptet, eine Rodung sei jetzt erforderlich, um die die Kraftwerke Niederaußem und Neurath über 2020 hinaus mit Braunkohle versorgen zu können, da die Abbaukante in zwei Jahren den Waldrand erreiche. RWE-Chef Rolf Martin Schmitz hat in einem Schreiben an die Kohlekommission behauptet, die Abbaukante des Tagebaus sei auf „rund 300 Meter“ an den Wald herangerückt und sie rücke pro Jahr um „circa 150 Meter“ weiter.
Tatsächlich liegt der Abstand zwischen Abbaukante und Wald jedoch zwischen 310 und
510 Metern, im überwiegenden Bereich des Waldes bei mehr als 400 Metern und die Abbaukante ist in der Vergangenheit nur um knapp 120 Meter pro Jahr in Richtung Wald vorgerückt. Das heisst, die Abbaukante des Tagebaus würde bei gleichbleibendem Kohleabbau den Waldrand erst nach über drei Jahren erreichen.
Würde nun - was durchaus wahrscheinlich ist - die Bundesregierung demnächst eine zeitnahe Reduktion des Braunkohlestroms beschließen, würde sich diese Dreijahresfrist noch weiter verlängern und eine weitere Rodung des Waldes womöglich überflüssig werden oder zumindest nur noch eingeschränkt nötig sein.
Hintergrund ist, dass derzeit die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung im Auftrag der Bundesregierung bis zum Jahresende einen Vorschlag für einen Kohleausstieg erarbeiten soll; vor allem zur Umsetzung der Klimaziele im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens. Nach Auffassung des Sachverständigenrates der Bundesregierung sowie Studien des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik sowie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW kann Deutschland seine Klimaziele nur durch einen zügigen Kohleausstieg erreichen. Konkret geht es um die zusätzliche Abschaltung von 14 Braunkohleblöcken 2020 (bislang sind 5 Abschaltungenzwischen Bundesregierung und Stromversorgern vereinbart). Das würde die Inlandsstromversorgung nicht beeinträchtigen - wohl aber den Export von Strom. Deutschland ist Europas größter Stromexporteur, da trotz Ausbau der erneuerbaren Energien die Stromproduktion insbesondere mit der besonders klimaschädlichen Braunkohle nicht gedrosselt wurde. 9% des im Inland erzeugten Stroms werden exportiert - die Landschaft wird zwar mit Windrädern verspargelt, aber die alten Dreckschleudern werden trotzdem nicht abgeschaltet, weil sich mit dem Export des so erzeugten Stromüberschusses gut Profit machen lässt - auf Kosten der Umwelt und der internationalen Glaubwürdigkeit unserer Klimaschutzpolitik.
Genau hier wird nun auch verständlich, warum die RWE bestrebt ist, mit der Rodung unumkehrbare Fakten zu schaffen, bevor der Vorschlag der Kommission Ende des Jahres vorliegt und die Bundesregierung auf Grundlage des Vorschlags darüber berät, wie wie die Klimaschutzziele, auf die sie sich verpflichtet hat, einzuhalten sind. Damit entfiele zumindest das Argument, der aus naturschutzrechtlichen Gründen erhaltenswerte Wald stehe über die Klimaschutzziele hinaus einem Stop des Braunkohleabbaus im Tagebau Hambach entgegen.
Freundliche Grüße,
Ralf
Werter Herr Dippel,
konkret geht es um gerade einmal 1.500 Beschäftigte. Die ja gar gar nicht sofort ihren Job verlieren würden, sondern es gäbe einen allmählichen Stellenabbau parallel zum Zurückfahren der Braunkohleförderung.
Wollte man solche „Argumente“ ernst nehmen, müssten heute noch auf allen Triebwagen der Bahn Heizer mitfahren.
Letztlich wäre doch egal gewesen, wann man mit der Räumung begonnen hätte. Es hätte keinen Tag in den letzten sechs Jahren gegeben und es würde auch keinen Tag in den nächsten 100 Jahren gegeben, an dem die Besetzer aus ihren Hütten gekommen wären du gesagt hätten „alles Ok, heute paßt es uns“. Und wieso sollte es heute um irgendeine Macht gehen, die in den letzten Jahren keine Rolle gespielt hat?
Man kann den Sinn des Braunkohletagebaus grundsätzlich in Frage stellen (was ich bereits tat), aber daß die Besetzung des Waldes beendet wird oder wann das geschieht, ist m.E. gar nicht diskutabel. Es handelt sich um eine Straftat und dieser Zustand ist zu beenden. Ich persönlich hätte den Langmut von RWE gar nicht gehabt, mir die Sache sechs Jahre anzuschauen. Zumal die Besetzung nicht der einzig relevante Vorgang war, der sich dort in den letzten Jahren abgespielt hat. Gilt übrigens auch für Garzweiler, wo in unregelmäßigen Abständen Demonstranten meinten, Rechte und auch die körperliche Unversehrtheit Dritte verletzen zu müssen.
Anders formuliert: nur, weil einer etwas macht, was man selber nicht für richtig hält, hat man selber nicht den Freifahrtschein, Straftaten gegen das Eigentum und das Leben anderer zu begehen. Nicht umsonst darf man einer anderen Person nicht die Fresse polieren, nur weil die sich an der Wursttheke vorgedrängelt hat. Ich sehe keine Rechtfertigung dafür, von diesem Grundsatz abzuweichen, nur weil es sich bei dem Dritten nicht um eine Rentnerin, sondern um einen Polizisten oder RWE handelt.
Gruß
C.
Herr Zobel hat seine Ausbildung allerdings nicht in RLP, sondern im Naturzentrum Ternell/CRIE Eupen gemacht http://www.ternell.be/desktopdefault.aspx/tabid-3633/6631_read-38251/
Bezeichnend, wie hier ad personam „argumentiert“ wird.
Wer zum Restwald wollte, der mußte und muß zwangsläufig über Betriebsgelände von RWE. Ob nun das gesamte Areal eingefriedet ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Daß RWE die Leute nicht da haben wollte, ist bekannt und wurde mehrfach kundgetan. Insofern liegt der Hausfriedensbruch vor - mindestens.
Das betrifft die Stein- und nicht die Braunkohle. In jeder Hinsicht ein völlig anderes Spielfeld. Der Abbau von Braunkohle wird nicht direkt subventioniert.
Es gibt indirekte Subventionen, aber erstens bewegen die sich in anderen Dimensionen und zweitens bekommt die jeder, der bspw. ein Kraftwerk modernisiert, d.h. die sind nicht auf die Braunkohle an sich gemünzt.
Hei jo, in NRW werden 40% der Energie mit Braunkohle erzeugt. Ganz so einfach ist die Sache nicht. Mal abgesehen von den nicht vorhandenen Subventionen (s.o.).
Im Steinkohlebergbau. Im Braunkohlebergbau findet man Türken nicht häufiger als im Schnitt der Gesellschaft. Das liegt daran, daß Braunkohleförderung in Deutschland seit Jahrzehnten eine hochtechnische Angelegenheit ist, die nicht den schieren Einsatz von menschlicher Arbeitskraft erfordert.
Das saugst Du Dir aus den Fingern. Etwas komplizierter ist die Rechtslage schon; es steht noch der Entscheid des OVG Münster über die Beschwerde des BUND gegen die Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch das VG Köln vom 01.08.2018 aus. Mit einem ähnlichen Antrag wurde bereits letztes Jahr die Rodung gestoppt. RWE beruft sich nicht auf ein rechtskräftiges Urteil, sondern vielmehr auf die Genehmigung des Rahmenplans durch die Bezirksregierung Arnsberg.
1.500 in Hambach, knapp 2000 in Garzweiler, 700 in Inden. Alleine in den Tagebauen. Dazu kommen noch die Mitarbeiter in der Verwaltung, in den Kraftwerken usw. Das summiert sich dann auf etwa 10.000 und dazu kommen noch die Zulieferer und deren Zulieferer. Bei RWE alleine sind es insgesamt an die 10.000; dazu kommen noch alle anderen, die damit zu tun haben.
Ich will mich gar nicht auf Zahlen festlegen, aber die Zahl ist zumindest so groß, daß sie politisch interessant ist. Und ich persönlich fände es scheiße, wenn ich umgesiedelt worden wäre, um dann festzustellen, daß die Bagger abziehen, bevor mein früheres Eigentum abgebaggert worden wäre. Wir reden hier auch nicht von irgendeinem anonymen Viertel einer Großstadt, sondern dörflichen Strukturen, die über Generationen und Jahrhunderte bestanden.
Und was sagt der Bundesverband der Kleintierzüchter dazu? Die Kriminalpolizei hat mit der Sache genau gar nichts zu tun. Da hatte wohl jemand das dringende Bedürfnis, seine Nase in ein Mikrophon zu halten.
Nein. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landesforstgesetz. Bei Ordnungswidrigkeiten liegt eine Verfolgung im Ermessen der Behörde.
Was erzählst Du denn da? Du kannst da problemlos über die L276 hinfahren.
Quatsch. Der Hambacher Forst ist kein befriedetes Besitztum i.S.d. § 123 StGB und er ist über öffentliches Geländer erreichbar.