Ja gut, aber was würde denn praktisch passieren, wenn man es eben nicht - oder nur im Rahmen der Möglichkeiten - ersetzt?
Und was würde es praktisch für einen Unterschied ausmachen, wenn man den Hambacher Forst und die für die Stabilität notwendige Gegend drumrum verschonen würde?
Die Räumung erfolgt erst jetzt, weil die Landesregierung NRW erst jetzt erleuchtet wurde und erkannt hat, dass es sich bei den Baumhäusern um ‚bauliche Anlagen‘ handelt - bis 13.09. war man offiziell anderer Auffassung, weil Voraussetzung einer baulichen Anlage im Sinne des Bauordnungsrechts idR eine feste Verbindung mit dem Erdboden ist.
[ironie on] Die Landesregierung macht sich also mitnichten einfach zum Erfüllungsgehilfen der RWE, sondern sie räumt einzig und allein aus Sorge um die Unversehrtheit der Baumbesetzer, wobei der Verstoß gegen Brandschutzbestimmungen keinen Aufschub zulässt, denn "diese Situation ist für die Bewohner lebensgefährlich.“ So die am Morgen des 13.09. von Staatssekretär Jan Heimisch (CDU) vorgetragene Begründung für die Räumung. Am Vortag waren die Bauordnungsämter des Kreises Düren und der Stadt Kerpen angewiesen worden, den Bewohnern die Nutzung der als illegal erklärten Hütten zu verbieten. Die Polizei ist da lediglich der Bitte des Kreises Düren und der Stadt Kerpen um Vollzugshilfe nachgekommen. Mit der RWE und insbesondere deren geplanter Rodungsaktion hat das natürlich nicht das Geringste zu tun - der Staatssekretär weist daher diese „Unterstellung“ auch scharf zurück. Also: nicht RWE und auch nicht Landesregierung bzw. Polizei haben die Räumung veranlasst, der schwarze Peter liegt vielmehr bei den Bauordnungsämtern Kreis Düren und Stadt Kerpen. [ironie off]
Was übrigens Deine Jugenderinnerung angeht, so hat sich die Eigentümerin damals strafbar gemacht, nicht ihr Kinder. Kinder mit einer Mistgabel zu bedrohen - aus welchem Grund auch immer - ist rechtswidrig und erfüllt den Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB.
RWE reagiert ja gar nicht, s.o. - RWE lässt allenfalls reagieren, wenn man denn den Beteuerungen Herrn Staatssekretär Heimischs keinen Glauben schenken will. Bzw. RWE will erst ab 01.10. reagieren. Mit einer Rodung, die zumindest ein Jahr verfrüht durchgeführt wird (Begründung für „verfrüht“ habe ich an anderer Stelle bereits ausgeführt). Worauf wird reagiert? Auf den Kompromiss, der sich in der Kohlekommission abzeichnet und der auf einen Kohleausstieg zwischen 2035 und 2038 hinausläuft. Eine weitere Mitarbeit insbesondere von BUND, aber auch anderen Umweltverbändern in der Kommission steht - wie zu erwarten - mit der Rodung in Frage. Zitat Dirk Jansen, Geschäftsleiter des NRW-Landesverbands des BUND: „Kommt es zu Rodungen, wäre das für uns ein zentraler Konfliktfall, der unsere Mitarbeit in der Kohlekommission infrage stellen würde.“ Bei einem Ausstieg der Umweltverbände - selbst nur des BUND - wären die Vorschläge, die die Kommission bis Ende des Jahres vorlegen soll, nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Und das käme der RWE, die jede Perspektive eines Kohleausstieges ablehnt, entgegen. So etwas kann man als Sabotage charakterisieren.
Dann muß der Strombedarf aus anderen Quellen kommen, was die Energieversorgung nicht zwangsläufig billiger oder zuverlässiger macht.
Keine Ahnung, ob das nur lästig/logistisch schwierig wäre, aber man sollte sich bei der ganzen Diskussion immer vor Augen halten, daß 80% des Waldes bereits abgebaggert/gerodet wurden, d.h. wir reden hier über eine Restfläche von 2 Quadratkilometern. Täglich werden weltweit ungefähr 500 Quadratkilometer Regenwald gerodet. Beides macht die Sache nicht besser, aber es hilft vielleicht, die Dimensionen besser einsortieren zu können.
Natürlich sind auch Ordnungswidrigkeiten widerrechtlich - das bestreitet ja niemand. Der Hase liegt hier im Pfeffer:
Widerrechtlich im Sinne einer Ordnungswidrigkeit (nicht einer Straftat) halten sich dort die Bewohner der Baumhäuser auf. Das ist jedoch kein Grund, diese und darüber hinaus die Mehrzahl der friedlichen Demonstranten und Waldspaziergänger pauschal zu kriminalisieren, wie dies hier geschehen ist.
Wenn ich der Auffassung bin, dass es meiner Erholung dient, wenn ich mit ein paar dutzend, hundert oder tausend weiteren Menschen an einem Waldspaziergang teilnehme, dann ist das zunächst einmal meine Sache - wenn auch eine vom Veranstalter anmeldungspflichtige Angelegenheit. Den 9.000 Personen, die am Sonntag am Waldspaziergang (dieses Mal nicht im, sondern am Wald) teilnahmen, wurde allerdings das Betreten des Waldes (anders als früher) untersagt. Jedoch nicht auf Grundlage des Landesforstgesetzes, sondern wegen der aktuellen Gefährdungslage durch die Räumungsaktion dort.
„Hier werden die Kollegen regelrecht verheizt und zwar sowohl die uniformierten als auch die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei, die zum Beispiel in Gefangenensammelstellen eingesetzt werden oder durch Ermittlungen gebunden sind. Wer glaubt, das Problem Hambacher Forst könnte isoliert betrachtet werden, der irrt. Die Polizeibeamten und Kriminalbeamten fehlen bei der Bewältigung ihrer Alltagsaufgaben. So können Präsenzkonzepte in den Städten nicht in dem erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Die Fallzahlen in den Innenstädten steigen schon wieder an. Der Einsatz im Hambacher Forst hat insofern unmittelbare negative Auswirkung auf die Sicherheit in den Städten und Gemeinden. Im Ergebnis schützen wir nun den Braunkohleabbau von RWE statt unsere Bevölkerung.“
Helmut Adam, stellvertretender Landesvorsitzender NRW des Bund Deutscher Kriminalbeamter
Das bestätigt mich in meiner Ansicht, daß man von Seiten RWE viel zu lange geduldet hat, daß die Leute da ihr Unwesen treiben. Wer ernsthaft glaubt, daß ein solcher „Waldspaziergang“ mit Erholung im Sinne des Gesetzes gemeint ist und als solcher auch durchsetzbar ist, der ist der Realität ganz erheblich entrückt oder tanzt dem Rechtstaat mit voller Absicht mit Springerstiefeln auf der Nase herum.
Ganz grundsätzlich ist es aus meiner Sicht sehr abenteuerlich und eigentlich unfaßbar, wie viel Phantasie und Arbeitseifer die Demonstranten entwickeln, um ihren Standpunkt und ihre Ansichten zu verbreiten, zu rechtfertigen und gar noch - auf völlig absurde Art und Weise - juristisch zu begründen, aber gleichzeitig ganz grundlegenden Rechten Dritter nicht einmal den Wert eines Fliegenschisses beimessen und damit meine ich zum wiederholten male einerseits das Eigentumsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Die Vorgehensweise (oder um es gleich beim Namen zu nennen: Gewaltbereitschaft) von sog. Demonstranten in den verschiedenen Tagebauen bei verschiedenen Gelegenheiten und die bewußten Gesetzesverstößen führen das gleichzeitige Pochen auf die eigenen Rechte oder gar übergeordnete Ziele wie den Umweltschutz ad absurdum.
Um es klar zu formulieren: wer will, daß sich andere an kodifizierte oder moralische Gesetze halten, sollte erst einmal damit anfangen, die Rechte anderer zu akzeptieren. Und wer Polizisten mit Zwillen und Stahlkugeln beschießt, braucht sich auch nicht zu wundern oder gar zu darüber zu beschweren, wenn er nicht auf einem fluffigen Kissen aus seiner Baumhaussiedlung getragen wird.
Die Vorgehensweise (oder um es gleich beim Namen zu nennen: Gewaltbereitschaft) von sog. Demonstranten in den verschiedenen Tagebauen bei verschiedenen Gelegenheiten und die bewußten Gesetzesverstöße
Wieviel von den 9.000 Waldspaziergängern letzten Sonntag haben denn Gesetzesverstöße begangen? Ca. 1.000 sollen die Polizeisperrungen durchbrochen haben - was ich nicht im geringsten verteidige oder befürworte. Was noch lange nicht heisst, dass sie auch alle Gewalt ausgeübt haben.
Was ist mit den anderen 8.000? Ist deren Protest damit diskreditiert? Wie gehabt - Du bist offensichtlich nicht in der Lage, zu differenzieren. Von daher macht eine weitere Diskussion mit Dir auch keinen Sinn. Nur noch eine Lektüreempfehlung: http://www.bpb.de/apuz/138281/ziviler-ungehorsam-ein-umkaempfter-begriff?p=all
Wieviel von den 9.000 Waldspaziergängern letzten Sonntag haben denn Gesetzesverstöße begangen? Ca. 1.000 sollen die Polizeisperrungen durchbrochen haben - was ich nicht im geringsten verteidige oder befürworte. Was noch lange nicht heisst, dass sie auch alle Gewalt ausgeübt haben.
Was ist mit den anderen 8.000? Ist deren Protest damit diskreditiert?
Lies meinen Artikel bzw. den von Dir zitierten Abschnitt noch einmal ganz langsam und ganz genau. Vielleicht findest Du einen Anhaltspunkt dafür, daß ich die 9000 mit der fraglichen Formulierung gar nicht gemeint haben kann.
Im übrigen ist schon lustig, daß das der einzige Absatz ist, zu dem Du Stellung nimmst. Deinen rhetorischen Techniken entsprechend, stelle damit in den Raum, daß Du dem Rest meines Textes zustimmst. Alles andere hätte mich natürlich auch gewundert.
Verstoß gegen bauliche Sicherheitsvorschriften
Dass dies nicht an den Haaren herbei gezogen ist, zeigt der tödliche Absturz eines Journalisten heute.
Die Baumhütten hätten also von Anfang an mit allen Mitteln verhindert werden müssen.
Wird der Erbauer der Hütte die Verantwortung für den Tod übernehmen? Ich bezweifle es.