Hallo,
wenn die Forderung lautet, eine Islamisierung zu verhindern
und
Islamisierung als Ausbreitung des Islamischen Glaubens (bis zur Vorherrschaft) in einem Gebiet - hier Deutschland - definiert ist,
dann
ist das im Kern die Forderung mit politischen Mitteln die Ausbreitung einer Religion zu bekämpfen.
Ich sehe nicht wo das durch das Grundgesetz gedeckt wäre.
Und selbst wenn man die Forderung nur auf die Festlegung bevorzugter bzw. abzulehnender Länder für die Immigration umdeuten wollte, wäre m. E. Religionszughörigkeit als Ausschlusskriterium unzulässig.
Und dass es nur darum geht, ist glaube ich unzweifelhaft, denn wenn syrische Christen nach Deutschland kommen, wäre deren Ablehnung unter dem Banner drohender Islamisierung völlig absurd.
Gruß
Werner