Rechnung schreiben als Privatperson

Hallo zusammen,

ich brauche bitte einen Rat von euch.
Ich habe (als Privatperson) für die Pflegefirma meines Bruders einige kleine Aufträge/Besorgungsfahrten erledigt. Dabei sind einige Kosten entstanden, für die ich leider keine Rechnungen vorweisen kann. Um nicht auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, haben wir uns darauf verständigt, dass ich an seine Firma eine Rechnung schreibe über 250 Euro für - ja was …?
Kann ich 250 Euro bspw. für Dienstleistungen bzw Besorgungsfahrten in Rechnung stellen? Oder gibt es dann evtl. Schwierigkeiten, weil mir die Firma dafür „Lohn“ zahlen müsste oder mich in irgendeiner Form hätte irgendwo anmelden müssen (für den Fall, dass mir bei den Besorgungsfahrten etwas passiert - ein Unfall o.ä.)?

Ich bin sonst nicht für die Firma meines Bruders tätig und es handelte sich um zwei kleinere Aufträge, die ich erledigt habe, weil er keine Zeit dafür hatte (zwei gebraucht gekaufte Autos innerhalb Deutschlands abholen und bei der Zulassungsstelle anmelden). Eine einmalige Angelegenheit also. Ich bin nicht selbstständig tätig, habe kein Kleinunternehmen und befinde mich in einem Angestelltenverhältnis mit einer anderen Firma - falls dies relevant sein sollte.

Könnt ihr mir bitte einen Tipp geben, wie ich diese Rechnung formulieren soll, damit es keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt oder sonstigen Stellen gibt?

Danke für eure Unterstützung!

Schöne Grüße
Stefanie

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Hallo.
Ohne Gewerbe Rechnungen schreiben ist sehr schwierig. In dem Falle würde ich dem Chef deines Bruder etwas von „Privat“ verkaufen. Schreibt halt einen Satz Reifen drauf und gut ist. Dann kann er das seinem Steuerberater geben und du hast dein Geld.
Gruß

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Wenn Du als Privatperson Deinem Bruder eine Quittung schreibst für Deinen Aufwand (z.B. KFZ Kosten, Wegzehrung, Hundesitter usw.) sollten die Euro 250 schon dabei herauskommen.
Die Kfz-Kosten sind natürlich deutlich höher als die Abschreibungen, die man als Arbeitnehmer vornehmen darf.
Der ADAC hat sicher eine Tabelle in dem auch Dein Auto aufgeführt ist.

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Hatte er denn eigene Kfz-Kosten?

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Das ist überhaupt kein Problem, wenn es eine einmalige Sache ist.

Das hier:

würde ich nicht machen.

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Vorschlag:

Rechnung
Gemäß Vereinbarung berechne ich Ihnen für erbrachte Dienstleistungen:

  • zwei Kfz-Überführungen
  • Anmeldungen bei der Zulassungsstelle

pauschal Euro 250,00.

Bankverbindung: IBAN DE…

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Moin,

… das simpelste ist: irgendwas an Bürobedarf, eine Tankquittung, Motoröl, Briefmarken…
Private Rechnungen fallen Deinem Bruder auf die Füße…

Noch so ein Schummeltip…!

Ganz zu schweigen von der Lächerlichkeit, daß eine Firma Bürobedarf als Kleinkram einkauft. Ein Pack Copy-Papier für 4,99?
. * LOL *

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Privatrechnungen sind bis zu 600€ Gewinn (nicht Umsatz) im Jahr vollkommen problemlos, wenn keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten ausgeführt wurden.
Ein Gewerbe liegt nur vor, wenn dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird.

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Ganz herzlichen Dank für die ganzen Tipps und Ideen!
Habe auch den Link aufgemacht - sehr hilfreich. :+1:

Jetzt weiß ich, wie ich’s angehen werde. :slight_smile:

Schöne Grüße
Stefanie

Kleiner Hinweis: ab dem kommenden Jahr müssen Rechnungen im Business to Business Bereich in elektronisch für das Finanzamt lesbarer Form ausgestellt werden. Hierfür wird es Dienstleister geben (allerdings keine staatlichen Angebote, weil die der Privatwirtschaft keine Konkurrenz machen wollen).

Offenbar schickt sich Paypal an, als ein solcher Dienstleister aufzutreten, wie ich kürzlich festgestellt habe. Dort gibt es neuerdings eine Funktion für „Rechnungen“ (momentan noch sehr in den Kinderschuhen steckend).

Wozu? Thread-Titel nicht gelesen?
UP nicht gelesen?

Wenn man als Privatperson eine Rechnung gegenüber einer Firma ausstellt, dann ist das Business to Business und das von mir Gesagte wäre ab nächstem Jahr hier relevant (es gibt allerdings bei Kleinunternehmern noch eine Übergangsfrist).

Nein.
Eine Privatperson ist eine Privatperson ist eine Privatperson…
Eine Privatperson ist kein Unternehmen, auch kein Kleinunternehmer.

Im Netz gibt es genügend Links, die Dir B2B erläutern.

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Nichtsdestotrotz muss auch eine Privatrechnung in der Steuererklärung angegeben werden (mit entsprechenden Pflichtangaben versehen):

Nein.
In der Steuererklärung werden die Einnahmen abzgl. evtl. Kosten angegeben.

Den Link kennen wir doch schon. Das ist Abkupfern ohne Nennung der Quelle (hier: @X_Strom)!

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und mindestens einen Straftatbestand erfüllt.

Warum denn eigentlich, wenn es viel einfacher wäre, schlicht eine Rechnung über die tatsächlich erbrachte Leistung zu schreiben?

Schöne Grüße

MM

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Servus,

Vooorsicht! Das verlinkte Gesätzlein bezieht sich ausschließlich auf private Veräußerungsgeschäfte, d.h. den Verkauf von Gegenständen aus dem Privatvermögen. Für diese ist die Freigrenze übrigens mittlerweile auf 1.000 € angehoben worden, aber sie hilft @Stefanie_e95fa1 nicht weiter, denn es geht ihr um das Stellen von Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen.

In diesem Fall führt der Lösungsweg über § 46 Abs 2 EStG - falls die Privatperson aus Stefanies Beispiel Arbeitslohn mit Lohnsteuerabzug erhält.

Einkünfte aus anderen Tätigkeiten, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, werden dann bis insgesamt 410 € im Jahr nicht zur ESt veranlagt - d.h. man braucht sie auch nicht zu erklären.

Weil solche Rechnungen aber ganz gerne bei Betriebsprüfung herausgewunken werden und dem, der sie ausgestellt hat, dann von dessen Finanzamt per Kontrollmitteilung unter die Nase gerieben werden, ist es nützlich, zu den in Rechnung gestellten Besorgungsfahrten usw. Aufzeichnungen über die dabei angefallenen Ausgaben / Kosten aufzubewahren, so dass man auch noch fünf Jahre später leicht zeigen kann, wie hoch die Einkünfte (nicht: Einnahmen!) wirklich waren.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,
ich zähle zu den wenigen verbliebenen Jägern und Sammlern die immer das Glück hatten genug Platz für das angeschleifte Gerümpel Beute zu haben. Jetzt auf meine alten Tage fange ich an darüber nachzudenken meine Erben vielleicht besser davor zu entlasten und den Wert meiner Beutestücke lieber zu verleben, als dass meine Kinder das vielleicht teuer entsorgen müssen. Die ersten Verkäufe über Kleinanzeigen.de lief so hervorragend, dass ich fast schon erschrocken bin. Wie schauts da mit evtl. Gewinn daraus. Ganz oft waren die Sachen Beifang für das ich nicht bezahlen musste, im Gegenteil die Leute waren froh das los zu sein.
Kleinanzeigen ist im Gegensatz zu anderen Verkaufspalttformen noch nicht überwacht, weil nicht nachgewiesen werden kann ob eine angebotene Sache auch verkauft wurde (solange man nicht direkt bezahlen in Anspruch nimmt). Gibt es Einschränkungen bei Verkäufen von Privat. Die Sachen wurden ursprünglich ja nicht angeschafft um mit Gewinn wieder veräußert zu werden.
Gruß Hartmut

Servus,

unabhängig von der Zahl der Verkäufe entstehen da keine Einkünfte, die der ESt unterliegen, wenn die Sachen nicht zum Zweck eines späteren Verkaufs angeschafft worden sind (= die berühmte Gewinnerzielungsabsicht). Zwar wird es wohl irgendwann mal Post vom FA geben, aber das kommt bloß daher, dass der Crawler der Finanzbehörden in Verbindung mit irgendeinem kinschdlichen Depp über Dein Auftreten bei Kleinanzeigen-de gestolpert ist. Je nachdem, was genau gefragt wird, bekommen die Leute dann eben eine freundliche Erläuterung, wie sich die Sache verhält, und können dann ihren Deckel abzeichnen lassen und weglegen, ohne dass weiter was passiert.

Schöne Grüße

MM