Es ist nicht die Pflicht des Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes (es gibt zzgl. 16 weitere Landesämter), sich zu solchen Geschehnissen einzulassen. Es ist aber sein wahrgenommenes Recht, sich im Rahmen eines Interviews zu äussern. Und das hat er getan.
Er hat übrigens nicht behauptet, dass das mehrsekündige - mittlerweile wohl bekannte - Video nicht authentisch sei, wie ihm heute ein entweder dummer und/oder schlecht unterrichteter und/oder bewusst die Wahrheit verzerrender Nachrichtensprecher bei N24 unterstellte, sondern lediglich die Möglichkeit der fehlenden Authentizität (nicht an diesem Tag erstellt) in Erwägung gezogen. Das Fehlen eines Beweises für eine Handlung an fraglichem Ort zur fraglichen Zeit ist nicht der Beweis dafür, dass sie nicht stattfand; auch nicht zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort.
Wörtlich sagte der Nachrichtensprecher auf N24 um 09:04 beim Interview mit dem CDU-Chef von MacPom „…dass es sich tatsächlich - und das hat Herr Maaßen gesagt - um eine gezielte Falschinformation handelt?“
Die FAZ zitiert ihn aus zweiter Hand aber völlig anders http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/maassen-bezweifelt-rechtsextremistische-hetzjagden-in-chemnitz-15775690.html
„Es liegen keine Belege dafür vor, dass das im Internet kursierende Video zu diesem angeblichen Vorfall authentisch ist. Nach meiner vorsichtigen Bewertung sprechen gute Gründe dafür, dass es sich um eine gezielte Falschinformation handelt, um möglicherweise die Öffentlichkeit von dem Mord in Chemnitz abzulenken.“
Ich gehe nicht davon aus, dass man bei N24 auch nur daran denkt, die absolut falsche Darstellung klarzustellen. Denn Medien eskalieren selbst gerne in der Berichterstattung. Mitunter in der „Lautstärke“ wie professionelle Marktschreier.
Womit Du einer pauschalen und generalisierenden Sichtweise voll auf den Leim gegangen bist. Denn es werden Dir die Belege fehlen. Ich selbst habe bis drei Hitlergrüße gesehen. Zwei als Foto sehr gut dokumentiert, einer in einem TV-Beitrag, wobei ich schwer daran zweifele, dass ein Anzeige auch zu einem Urteil fällt, da die Geste von solch einer kurzen Dauer war, dass vor Gericht wohl auf „in dubio pro reo“ geurteilt werden wird. Kann sein, muss nicht sein. Der Polizeibericht selbst sprach bei einer Demo von zehn Anzeigen. Das klingt keinesfalls danach, dass es sich um mehr als nur einen sehr kleinen Teil von Faschisten gab. Selbst wenn ich die lt. Polizei am Sonntag 50 „gewaltbereiten Rechten“ bei 800 Teilnehmern berücksichtige, bringt mich das nicht zu einem Pauschalurteil wie Du es vorträgst.
Hat er sich denn mit irgendeiner Seite irgendwie gemein gemacht? Das sehe ich jedenfalls nicht.
Na ja, wenn es authentisch sein sollte, dann ist das auch okay. Falls nicht, dann war es ein gelungener Agitationscoup.
Mir wäre es durchaus recht, wenn Maaßen seine Andeutung der Möglichkeit entweder unterfüttern oder aber wenigstens nachvollziehbar begründen würde. Kann er das nicht, dann sollte er seine Andeutung zurücknehmen oder soweit abschwächen (eben keine guten Gründe), dass man es als reinen Meinungsbeitrag erkennen kann.
Gruß
vdmaster