Hallo in die Runde,
wie haben im Sommer 2016 ein Gartengrundstück gekauft. Wir haben auf eine Annonce reagiert, einen Termin beim Notar ausgemacht und dieses als „Erholungsfläche“ ausgewiesene Stück Land käuflich erworben. Dieses Grundstück hat knapp 750qm und liegt innerhalb einer Kleingartenanlage, in der es allerdings noch mehrere Eigentumsgärten gibt. Der damalige Eigentümer hat uns versichert das er nicht Mitglied des Vereins ist und man es auch nicht werden müsse. Wir wollten uns damals aber einbringen und fanden den Verein sinnvoll. Also sind wir beigetreten. Das Grundstück selbst war völlig verwahrlost. Ein Urwald.
Wir sind dort mehrere Tage mit der Kettensäge unterwegs gewesen. Wir können aber nicht immer wie wir wollen, da wir drei Kinder haben. Aber wir tun was wir können und kommen langsam aber stetig voran. Letztes Jahr bekamen wir allerdings eine recht barsche Aufforderung die Außenseiten unseres „verwahrlosten“ Grundstücks zu pflegen und obwohl wir versicherten zu tun was wir können, es aber mit Neugeborenem gerade nicht einfach sei, bekamen wir eine Frist von zwei Wochen innerhalb derer der Garten in einem „tadellosem Zustand“ zu seine habe und die Aussage Kinder seine keine Ausrede und wir seien eventuell ungeeignet einen Garten zu führen. Lange Rede kurzer Sinn. Es gab eine Auseinandersetzung bei der der Verweis auf das Eigentum die Sache beendete. Damals habe ich auch ein kleinen Baumhaus für meine Kinder errichtet da wir im Nachbargarten auch eines vorfanden. Nun kam der Vorstand nach drei Jahren auf uns zu und gab uns eine Frist von 4 Wochen innerhalb derer das Baumhaus abzubauen sei. Ohne Diskussion. Es bräuchte einen Bauantrag dafür. Auch wenn wir Eigentümer seien. Vereinssatzung.
Wir wollen es aber nicht abbauen da auch die Kinder viel Arbeit investiert haben und daran hängen. Nun haben wir uns nach einem ärgerlichen Schriftwechsel dazu entschlossen den Verein zu verlassen.
Der Vorstand behauptete das sei sinnlos. Die Ordnung gelte für die ganze Anlage und wenn wir den Verein verlassen würde das Baumhaus dennoch entfernt werden müssen, unsere Kinder dürften nicht mehr auf den Spielplatz und man würde uns das Wasser abdrehen.
Ist das Rechtens? Der Verein ist Zwischenpächter. Die Anlage öffentlich. Das Grundstück unser Eigentum. Es gebe angeblich ein Verabredung mit der Stadt in der auch Eigentümer verpflichtet seien sich an die Vereinssatzung zu halten, obwohl sie nicht Mitglieder sind. Aber von so einer Abmachung ist uns beim Kauf nicht bekannt gewesen. Wir haben nichts dergleichen unterschrieben. Nirgends zugestimmt.
Nach unseren Recherchen sind wir als Eigentümer einer „Erholungsfläche“ der Bauordnung der Stadt für den Außenbereich unterstellt. Wieso sollten wir dann dennoch den Verein um Erlaubnis fragen müssen was wir auf unserem Grundstück machen? Das Grundstück war nicht gerade billig. Warum sollte man ein Grundstück kaufen, wenn man am Ende dann praktisch nicht mehr Rechte hat als ein Pächter?
Danke für eure Antworten.