Rechtliche Lage Kleingarten Eigentumsgarten

Hallo in die Runde,

wie haben im Sommer 2016 ein Gartengrundstück gekauft. Wir haben auf eine Annonce reagiert, einen Termin beim Notar ausgemacht und dieses als „Erholungsfläche“ ausgewiesene Stück Land käuflich erworben. Dieses Grundstück hat knapp 750qm und liegt innerhalb einer Kleingartenanlage, in der es allerdings noch mehrere Eigentumsgärten gibt. Der damalige Eigentümer hat uns versichert das er nicht Mitglied des Vereins ist und man es auch nicht werden müsse. Wir wollten uns damals aber einbringen und fanden den Verein sinnvoll. Also sind wir beigetreten. Das Grundstück selbst war völlig verwahrlost. Ein Urwald.
Wir sind dort mehrere Tage mit der Kettensäge unterwegs gewesen. Wir können aber nicht immer wie wir wollen, da wir drei Kinder haben. Aber wir tun was wir können und kommen langsam aber stetig voran. Letztes Jahr bekamen wir allerdings eine recht barsche Aufforderung die Außenseiten unseres „verwahrlosten“ Grundstücks zu pflegen und obwohl wir versicherten zu tun was wir können, es aber mit Neugeborenem gerade nicht einfach sei, bekamen wir eine Frist von zwei Wochen innerhalb derer der Garten in einem „tadellosem Zustand“ zu seine habe und die Aussage Kinder seine keine Ausrede und wir seien eventuell ungeeignet einen Garten zu führen. Lange Rede kurzer Sinn. Es gab eine Auseinandersetzung bei der der Verweis auf das Eigentum die Sache beendete. Damals habe ich auch ein kleinen Baumhaus für meine Kinder errichtet da wir im Nachbargarten auch eines vorfanden. Nun kam der Vorstand nach drei Jahren auf uns zu und gab uns eine Frist von 4 Wochen innerhalb derer das Baumhaus abzubauen sei. Ohne Diskussion. Es bräuchte einen Bauantrag dafür. Auch wenn wir Eigentümer seien. Vereinssatzung.
Wir wollen es aber nicht abbauen da auch die Kinder viel Arbeit investiert haben und daran hängen. Nun haben wir uns nach einem ärgerlichen Schriftwechsel dazu entschlossen den Verein zu verlassen.
Der Vorstand behauptete das sei sinnlos. Die Ordnung gelte für die ganze Anlage und wenn wir den Verein verlassen würde das Baumhaus dennoch entfernt werden müssen, unsere Kinder dürften nicht mehr auf den Spielplatz und man würde uns das Wasser abdrehen.
Ist das Rechtens? Der Verein ist Zwischenpächter. Die Anlage öffentlich. Das Grundstück unser Eigentum. Es gebe angeblich ein Verabredung mit der Stadt in der auch Eigentümer verpflichtet seien sich an die Vereinssatzung zu halten, obwohl sie nicht Mitglieder sind. Aber von so einer Abmachung ist uns beim Kauf nicht bekannt gewesen. Wir haben nichts dergleichen unterschrieben. Nirgends zugestimmt.
Nach unseren Recherchen sind wir als Eigentümer einer „Erholungsfläche“ der Bauordnung der Stadt für den Außenbereich unterstellt. Wieso sollten wir dann dennoch den Verein um Erlaubnis fragen müssen was wir auf unserem Grundstück machen? Das Grundstück war nicht gerade billig. Warum sollte man ein Grundstück kaufen, wenn man am Ende dann praktisch nicht mehr Rechte hat als ein Pächter?
Danke für eure Antworten.

Dann wendet Euch doch mal bei der Stadt an das dafür zuständige Amt und bezieht Euch auf diese Aussage mit der Frage ob dies mit dem Verein, seitens der Stadt schriftlich fixiert wurde:

Denn bevor das geklärt ist, wird´s mit dem Verein keine Einigung geben. Genauso mit dem Wasser für das Ihr doch sicherlich auch zahlt. ramses90

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Und da: https://www.rkpn.de/kleingartenrecht/veroeffentlichungen/strom-und-wasser-in-der-kleingartenanlage.html
lest Euch mal durch was da zur Wasser- und Stromversorgung steht. Es geht im Artikel zwar um Pächter aber auch Ihr werdet ja mit dem Verein vertragliche Regelungen getroffen haben. ramses90

Nein es gibt darüber nichts Schriftliches.

Dann laßt Euch vom Verein nicht ins Boxhorn jagen! schreibt dennen, dass Ihr Euch jetzt und für die Zukunft jeglichen Versuch des Vereins, die Gestaltung Eures Grundstückes betreffend, verbietet, dass Ihr die Forderung das Baumhaus zu entfernen als schikanöse Einflussnahme versteht ebenso wie die Drohung des Wasserabstellens und dass Ihr umgehend gerichtliche Schritte gegen den Verein einleiten werdet, sollte der sein derzeitiges Verhalten nicht umgehend auf 0 zurück fahren oder seine Drohungen in die Tat umsetzen. ramses90

Und damit sind eure Rechte und Pflichten ziemlich eindeutig definiert.

Es gelten die Gesetze und Verordnungen von Stadt, Land und Bund.

Ach, ihr möchtet die Einrichtungen des Vereins nutzen? Wasser, Strom, Spielplatz?
Darauf habt ihr natürlich Kraft eures Grundstückseigentums KEINEN Anspruch.

Das ist eine blöde Mischung aus Eigentum und Abhängigkeit. Wenn ihr weiter die Infrastruktur nutzen wollt, die der Verein zur Verfügung stellt, dann MÜSST ihr euch mit dem Verein arrangieren.

Absprachen zwischen Stadt und Verein - da sollte es so etwas wie städtische Verordnungen geben.
Bauantrag für Baumhaus? Ist Ländersache, aber in meinem Bundesland ist so etwas in der Regel nicht genehmigungspflichtig.

Ich kann in dieser Situation nur empfehlen, eine Mediation anzustreben.

Kleingartenvereine sind manchmal „schwierig“, manche neigen zur einer sehr strikten Regulierung.
Wenn dann jemand kommt, der das etwas lockerer sieht, ist Ärger programmiert.

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Hallo,
ist das Grundstueck Eigentum?
Dann muesste es im Grundbuch als Flurstueck o818 in der Gemeinde abc verzeichnet sein. Habt ihr mit Notar gekauft, den Grundbuchauszug noch lagernd? Ansonsten beim Grundbuchamt einsehen. Falls Rechte des Vereins dort eingetragen sind, koennt ihr es lesen.
Wie liest man in Corona Zeiten im Grundbuch? Notar vorschicken, die haben oft elektronisch Zugriff. Bauamt der Gemeinde?

Hallo,

Es ist nicht nur das Grundbuch, in dem etwas geregelt sein könnte:
Was steht im Kaufvertrag? Möglicherweise im „Kleingedruckten“?
Gibt es kommunale Satzungen, die irgendwas regeln?
Hat der Herr Kleingartenvereinsvorsitzende irgendwas schriftlich, das für oder gegen Euch verwendet werden kann?
Was ist mit dem Verkäufer? Was weis der? Und welche seiner Informationen sind sicher?

Fragt bei der Gemeinde/Stadt nach und bittet den Notar um Hilfe/Beratung/Erläuterung.

Gruss
Jörg Zabel

Ist unbedingt zu empfehlen. „Krieg am Gartenzaun“ hat meistens zwei Verlierer.

Hallo Jörg,

Aber nur dort lässt sich erkennen, ob das vermeintliche Eigentum denn eines ist. Das hat einen ziemlichen Einfluss auf das Rechtsverhältnis zwischen Hendrik und dem Verein.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Im Ursprungsbeitrag ist von „käuflich erworben“ und „Notar“ die Rede. Ich gehe vom Eigentum an einem bestimmten Grundstück aus, das erscheint mir am wahrscheinlichsten.
Ich schrieb „nicht nur …“, damit ist der Grundbuchinhalt nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus interessiert mich der Inhalt des Kaufvertrages.

Aber bevor der Fragesteller keine weiteren Informationen gibt, kommen wir nicht weiter.

Gruss
Jörg Zabel

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Hallo,

im Grundbucheintrag ist nichts verzeichnet. Der Kaufvertrag ist ein Standardvertrag.
Eine Nachfrage ergab diese Antwort:

"Nach internen Recherchen habe ich rausbekommen, dass die Gebäude der Kleingartensiedlung mit einer Sammelgenehmigung zugelassen worden sind.

In dieser Genehmigung AZ 629/75 aus 1975 müssten auch die weiteren Bedingungen für die Bebauung getroffen worden sein.

Die planungsrechtliche Beurteilung der Bebauung richtet sich im Grunde nach dem Bundeskleingartengesetz."

Das Bundeskleingartengetz sagt aber selbst in Paragraph 2 das ein Eigentumsgarten nicht als Kleingarten zählt.

Und nun?

Gruß Hendrik.

Hallo,

Wer hat das für wen recherchiert? (Es hätte mich gewundert, wenn irgendwas im Grundbuch stehen würde.)
Wer hat beurteilt, ob es sich um einen Standardvertrag handelt?

Und nochmal:
Was wurde erworben? Ein einzelnes Grundstück oder ein Anteil an irgendeiner grösseren Fläche?
Was steht über die Nutzung bzw. Nutzungseinschränkungen im Kaufvertrag?
Welche kommunalen Regelungen gibt es? (Bebauungsplan?)
Wurde der Verkäufer kontaktiert? Was sagt der?
Wie begründet der Kleingartenverein seine Forderungen?

Gruss
Jörg Zabel

wissen wir immer noch nicht, ob Du Eigentümer des Grundstücks (und zwar der konkreten Gartenparzelle, die Du nutzt) bist oder nicht.

Das steht im Grundbuch, Abteilung 1.

Schöne Grüße

MM

Das hat ein Mitarbeiter des Bauamtes recherchiert.

Gruß Hendrik

Wir sind Eigentümer.

Mal angenommen hier würde tatsächlich das Bundeskleingartengesetz greifen, wer ist für die Einhaltung zuständig? Es gibt ein Zuständigkeitsgesetz in dem geregelt ist das eine Kommune das einem Verein übertragen kann. Aber ich denke genau deshalb steht im Bundeskleingartengesetz das es eben nicht auf Eigentum anwendbar ist. Der Verein selbst ist ja auch nur Zwischenpächter. Mal angenommen der Verein löst sich auf und das Gelände ist wieder im Besitz der Stadt, dann wäre ich immer noch da. In meinem Augen ist der Verein mein Nachbar der selbst nicht Eigentümer ist. Wie kann der entscheiden was auf meinen Grund passiert? Dafür muss doch die Stadt verantwortlich sein. Der Mitarbeiter selbst meinte das Bauamt hätte kein Problem mit einem kleinen Bauhaus.
Im Kaufvertrag steht drin das das Grundstück einen Wasseranschluss hat. Ob mir das was nütztz weiß ich nicht.

Gruß Hendrik.

Hallo,

Das ist für mich eine hübsche Vermutungskette, meinetwegen auch nur eine Anhäufung von Vermutungen.
Aus „irgendwelchen“ Gründen gibt es Probleme mit dem Kleingartenverein. Dazu möchtest Du einen Rat. Um Dir den Rat zu geben, müssen erstmal die Leute, die Dir helfen wollen, den gleichen Kenntnisstand wie Du haben. Vielleicht auch etwas mehr.

Bitte kläre uns darüber auf:

  1. Wie ist das mit dem Eigentum an der Fläche? Du schreibst, dass Ihr Eigentümer seid. Von was? Hast Du ein Grundbuch? Was steht da im Bestandsverzeichnis und in der Abteilung 1?

  2. Was ist im Kaufvertrag geregelt? Übernahme von Rechten und Pflichten ist da ein Zauberwort. Nutzung und Nutzungsbeschränkungen auch. Möglicherweise hat der Verkäufer Regelungen zugestimmt, die Ihr „einfach“ übernommen habt.

  3. Was hat der Mitarbeiter des Bauamtes zur „Genehmigung AZ 629/75 aus 1975“ gesagt? Dort könnten wichtige Sachen stehen. Wenn er schon recherchiert, dann gibt es möglicherweise noch mehr? (Du hast Probleme mit „Bebauung“ und dann wird nicht weiter nachgefragt? Oder sollte es dort für Dich „negative“ Regelungen geben, die Du hier nicht erzählst?)
    Welche kommunalen Regelungen gibt es noch?

  4. Wie begründet der Kleingartenverein seine Forderungen? Was sagt die Kommune dazu?

  5. Gibt es Kontakt zum Vorbesitzer? Der sollte einiges an Kenntnissen haben.

Und ganz ehrlich: ich habe hier schon oft erlebt, dass es bei Leuten, denen man jedes Detail erst mit mehreren Rückfragen aus der Nase ziehen muss, eine „Geschichte hinter der Geschichte“ gibt. Ist das bei Dir auch so?

Gruss
Jörg Zabel

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Nicht nur der. Es soll ja auf dem Gelände noch weitere Eigentümer geben. Hat man die gefragt ? Offenbar ja, denn sonst könnte man ja auch nicht wissen, dass sie Eigentümer und nicht nur Pächter sind.

MfG
duck313

unterstuetzend
Was steht in Deinem Grundbuch
Beispiel Grundbuch Abt 1 Eigentuemer jetzt die Hausfrau Brunhilda
Um selber Eigentuemer zu sein, muss Dein Name da drin stehen, sonst bist Du kein Eigentuemer Deines Grundstueckes, sondern vielleicht Mit-Eigentuemer von einer groesseren Flaeche unter gemeinsamer Verwaltung. Moeglicherweise hast Du auch nur das Zubehoer wie Gartenhuette und Recht auf Nutzung gekauft, manchmal Abstandszahlung an Vorbesitzer genannt. Bei Immobilien (wie zB Grundstuecke) zaehlt der Kaufvertrag oder die Bezahlung nicht (viel) bei dem Eigentumsuebergang, es muss auch noch im Grundbuch stehen. Wenigstens einige Wochen nach Kauf, denn in Minuten schreiben sie im Grundbuchamt auch nichts um.
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Bis jetzt (nach meinem Verstaendnis) kennt hier noch keiner die rechtliche Grundlage zu Deinen Fragen.