Rechtsabbiegen

Hallo,

gerade wird ja über den Abbiegeassistenten für LKW diskutiert.
Was ich mich schon lange frage - warum kann man in der Straßenverkehrsordnung nicht einfach mal festlegen, dass an rechts blinkenden Autos nicht rechts vorbei gefahren werden darf? So wie man links blinkende Autos ja auch nicht links überholen darf.
Mir ist schon klar, dass es sicher einen Grund geben wird, warum man das nicht macht, aber welchen denn?

Gruß
Olaf

Was hilft einem Radfahrer an der Ampel, wenn am Lastwagen hinten der Blinker leuchtet?

Bei der klassischen Situation am Fahrradweg sind eben die rechtsblinkenden Autos die, die warten müssen.

Natürlich kann man jetzt mal festlegen, dass Fahrradfahrer auf dem Radweg anhalten müssen, sobald ein Auto links davon rechts blinkt.

Konsequenter wäre es dann aber, gleich das Fahrradfahren im öffentlichen Verkehrsraum zu verbieten. Dann passieren solche Unfälle nicht mehr - oder wenn sie denn doch passieren ist die Schuldfrage automatisch klar.

Oder man verbietet eben die Lastwagen an unübersichtlichen Stellen …

[MOD: X_Strom: Es ist mir unerklärlich, warum du die Lesbarkeit des Forums durch das Einfügen von zig Leerzeilen torpedierst. Ich habe diese jetzt entfernt und forder dich auf, das zukünftig zu unterlassen]

Wann genau sollten denn die Radfahrer auf dem Fahrradweg geradeaus fahren dürfen?
a) Wenn die geradeaus fahrenden Fahrzeuge rot haben?
b) Wenn die geradeaus fahrenden Fahrzeuge grün haben, es aber gerade keine Rechtsabbieger gibt?
c) Überhaupt nicht?
d) Sie müssen auf dem Mittelstreifen fahren, wenn sie geradeaus fahren wollen?
e) Nur nachts zwischen 3 und 5:30?
f) Fahrrad auf den Fahrradträger laden und mit dem Auto transportieren?

So etwa sehe ich det ooch.
Also: ein Verbot bestimmter Arten Fortbewegungsmittel generell (nicht Fahrzeugart, sindern Fortbewegungsmittel allfemein) ist natürlich schwierig, weil vielleicht hunderte Faktoren abgewogen müssen, aber das Beispiel des Linienbusses beweist, daß es machbar ist. Der darf Haltestellen nämlich nicht benutzen. Und die Praxis zeigt, daß dieses Verbot einzuhalten nicht so schwer ist (ein Linienbus darf Haltestellen wenn, dann nur mit auf ein Tausendstel Prozent genau 0 km/h durchfahren - das weiß der Busfahrer und zerlegt er das Wort Haltestelle auch in seine 2 Hälften, weiß er, warum).
Dann zu der Sache mit der eventuell neu zu schaffenden Regel: es ist halt ein Gleichgewicht der Regeln. Für den Grün-Haber gilt, das Grün zu „beachten“, d. h. wr darf jetzt das tun, was er will - fahren - und für den Abbieger gilt die Regel, schauen zu müssen, ob noch welche, die die Kreuzung räumen müssen, in der Kreuzung stehen.
Im Ernst: SORGFALTSPFLICHT steht in der StVO.

Tach,

lustigerweise ist in der StVO klar festgelegt, dass man links überholen muss.
(Vor Ampeln stehende Fahrzuge nehmen am Straßenverkehr teil, sie halten nicht, sie warten verkehrsbedingt. Jede Vorbeifahrt ist daher ein Überholvorgang)
Und noch witziger ist, dass man extra deswegen eine Ausnahme für Räder und Mofas gemacht hat, damit die schnelle voran kommen. Diesen hat man nämlich ausdrücklich durch den Absatz 8 des §5 StVO erlaubt, mit besonderer Vorsicht und mäßiger Geschwindigkeit wartenden Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen rechts zu überholen.

Dass es wirklich trotz der Fülle an Spiegeln rechts an LKW noch einen toten Winkeln neben dem Führerhaus gibt, kann ich nicht wirklich verstehen. Vielleicht ist es auch einfach zu unübersichtlich, angesichts dreier Spiegel - teils mit starkem Weitwinkel (der neben dem positiven weitem Überwachungsbereich eine negative Verkleinerung der Objekte bewirkt) - einen Radfahrer zu bemerken.

Um dem Berrestonator gleich vorzubeugen füge ich hinzu - ergänzend: in Sorgfaltspflucht schlueße ich ooch die Rücksichtnahme, durch Radfahrer auszuübende RÜCKSICHTNAHME, ein.

Ganz einfach: der Geradeausverkehr Fahrzeuge, Radfahrer + Fußgänger haben Vorrang. Abbieger müssen immer den Vorrang der anderen beachten.

Gruß
.

Hi,

gibt es dort nicht auch einen §, der regelt, daß innerorts im fließenden Verkehr bei mehreren Spuren rechts schneller gefahren werden darf und das dann eben nicht als Überholen gilt?

Das gibt es nicht nur in der Stadt, das gilt auch bei stop-and-go auf Autobahnen.

Gruß
.

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Um das, was @michael_sbs weiter oben gefragt hat, nämlich

zu verdeutlichen, hier ein Ausschnitt von Google Maps:
grafik

Seit wir hier wohnen sind zwei tödliche Unfälle passiert: ein elfjähriges Mädchen, wurde 2005 unter den Augen der Mitschüler vom LKW erfasst und mitgeschleift, 2017 wurde ein 83jähriger Radfahrer von einem Betonmischer überrollt worden.

Die Autos warten an der Ampel an der Stelle, wo das rote Quadrat ist. Der Fahrradweg führt an der Stelle an der Straße vorbei, der befindet sich auf dem „Bürgersteig“ (roter Streifen, also kein Weg, den sich Fußgänger und Radfahrer teilen). Die Ampel für Fußgänger und Radfahrer ist logischerweise direkt an der Kreuzung, und die Radfahrer warten dort, wo der grüne Kreis ist. Da kann also keinesfalls die Rede von „rechts überholen“ sein, es ist aber eine Situation, die, neben der von dir beschriebenen, durchaus möglich ist und auch oft genug vorkommt.

Gruß
Christa

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Ich nehme das Komma zurück. :smiley:

Was ich mich frage: warum dürfen Fahrzeuge, die so gebaut sind, dass sie vom Fahrer nicht sicher im Straßenverkehr zu nutzen sind, überhaupt an diesem teilnehmen?
Und damit meine ich Lkw, mit ihrem toten Winkel und die tödliche Gefahr, die sie darstellen.
Verstehe gar nicht, warum die Fahrer da nicht aufbegehren, die sehe ich da mit als Leidtragende.
Und auch von mir: diese Unfälle passieren nicht nur, weil ein Radfahrer rechts ab einem Lkw vorbeifährt, wesentlich häufiger ist der umgekehrte Fall: Lkw überholt Radfahrer und biegt dann rechts ab, selbst schon mehrmals erlebt (und zum Glück auch überlebt).

Und: ist es nicht immer sinnvoller und g erechter, die Quell e der Gefahr zu entschärfen, statt die potentiellen Opfer zu drangsalieren?

Grüße
Bufo

Aber das ist doch gerade die Crux: Der Fahrradfahrer hat Vorrang und nutzt ihn auch, der LKW-Fahrer sieht ihn aber trotz seiner vielen Spiegel nicht.
Ersterem nützt sein Recht recht wenig, wenn er unter dem Laster liegt.

Fahrradfahrer könnte warten, bis er sicher ist, dass der LKW (oder auch „nur“ Autofahrer) tatsächlich anhält, sprich: ihn gesehen hat, und dann sein Recht zur Vorbeifahrt nutzen. Das ließe sich durchaus in die StVO aufnehmen und widerspräche nicht dem Prinzip „wer geradeaus fährt, hat immer Vorrang“.

Gruß,

Kannitverstan

der sich die allgemeine Empfehlung „defensiv Fahren“ vor allem von Radfahrern stärker beherzigt wünschen täte.

Also befindet sich der Radweg deiner Meinung nach auf der falschen Seite? Oder sollte dessen Benutzung verboten werden?

Das Problem sind nicht die Radfahrer, sondern die Mengen an riesigen LKW, die in einer Stadt eigentlich gar nichts zu suchen haben. Aber wir haben nun mal den Anspruch, dass alles noch billiger und noch schneller geliefert werden muss.

Es gibt durchaus Sensoren, die den gefährlichen Bereich überwachen könnten. Das kostet aber Geld und dann kommt wieder das ‚ICH WILL BILLIG‘ ins Spiel.

Schön, dass Du festlegst, wer was in der Stadt zu suchen hat und wer nicht. In Berlin hat kürzlich ein Müllwagen einen solch tragischen Unfall verursacht, soll der seinen Müll doch woanders einsammeln.
Die Rechtslage ist eindeutig, nützt dem Radler unter dem LKW aber herzlich wenig. Einfach mal einsehen, dass man nicht unsterblich ist. Dann stelle ich mich eben nicht neben einen LKW, bin aber abends bei meiner Familie. Bei vielen hier merkt man auch noch, dass sie vermutlich noch nie in einem LKW Führerhaus gesessen haben.

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Hallo Olaf,

ergänzend zu dem, was ich vorher geschrieben habe:

du setzt offensichtlich voraus, dass alle Autofahrer, die abbiegen wollen, sei es rechts oder links, tatsächlich blinken. Das ist leider ziemlich realitätsfremd. Lies mal auch hier, und das entspricht auch meinen Erfahrungen auf den Straßen:


Selbst wenn die Regelung so wäre, wie von dir gewünscht/vorgeschlagen: was machen wir mit denen, die abbiegen, obwohl sie nicht geblinkt haben? Köpfen?

Gruß
Christa

Hast du irgendwann in letzter Zeit mal was von Luftverschmutzung in Städten gehört? Nein?

Oh, das tut mir aber leid.

Und du glaubst ernsthaft, weil es ein Gegenbeispiel gibt, wäre das Argument widerlegt?

Schön, dass du hier festlegst, wer die Unfälle eigentlich verusacht: die Opfer.

Kommt als nächstes dann, dass die vergwaltigten Frauen auch selber Schuld sind, wegen ihrer kurzen Röcke? Und was haben die Leute eigentlich am Bahnhof zu suchen? Und in der Ubahn?

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Deine Antwort ist an Zynismus kaum zu überbieten.
Du meinst also, es ist für LKW Fahrer quasi unvermeidlich und deren gutes Recht, dann und wann mal so einen dummen Radfahrer platt zu machen? Und jeder, der schon mal in einem LKW gesessen habe, müsse das einsehen?

Zum Glück denken die allermeisten LKW-Fahrer nicht so. Man merkt, dass du dich nicht in einen Menschen einfühlen kannst, der trotz Vorsicht und Gewissenhaftigkeit einen tödlichen Unfall verschuldet hat.

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Lesenswert (englisch): http://www.copenhagenize.com/2009/10/sacred-bull-in-societys-china-shop.html

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Dann schaffen wir also auch alle PKW ab?
Oder siehst Du ein Kleinkind, das direkt hinter Deinem PKW steht?