Nicht zu vergessen, dass der Radfahrer eh selbst Schuld ist, wenn das Haupt nicht durch einen Helm gekrönt wird.
(Für Nicht-Eingeweihte: es gibt keine Helmpflicht für Radfahrer in Deutschland)
Und wenn das Rad keine Schutzbleche hat. Oder keine Seitenreflektoren. Oder Batterielampen anstelle eines Seitenläufer-Dynamos.
(Für Nicht-Eingeweihte: Schutzbleche sind keine Pflicht, Batterielampen seit 2013 erlaubt und müssen auch nicht immer mitgeführt werden, viele Reifen haben heutzutage ein reflektierende Karkasse)
Der Radler selbst kann auch viel falsch machen. Entweder ist er in zu dunklen Klamotten unterwegs und wird deswegen ‚übersehen‘ oder in zu bunten Klamotten und ist damit gleich ein ‚verhinderter Lance Armstrong‘
(Für Nicht-Eingeweihte: solange schwarze, graue und braune Autos in Deutschland erlaubt sind, so lange darf man auch in schwarz radeln; solange gelbe und hüpfergrüne Autos erlaubt sind, darf man auch in quietschbunt radeln. Die Stylepolizei unter Radfahrern regelt das ganz allein)