Rechtsanspruch auf Kita-Platz - Streik

Der Streik hat schon seine Richtigkeit. Soziale Berufe werden gemessen an Wichtigkeit,  Verantwortung, Länge der Ausbildung und Arbeitsbelastung viel zu schlecht bezahlt.

Wir legen diesen Leuten das Wohlergehen unserer Kinder in die Hand und bezahlen sie dafür trotzdem einfach ungerecht. DAmit sich was ändert muss auch die Öffentlichkeit die Wichtigkeit dieser Menschen erkennen.

Ein Rechtsanspruch auf Erstattung gibt es übrigens nicht.

Kann ich die Kindergartengebühren erstatten lassen?
Eltern haben keinen Anspruch darauf, die Gebühren für den Kindergarten zurückzuerhalten, da Streiks gesetzlich erlaubt sind und als „höhere Gewalt“ angesehen werden. Außerdem gilt es zu beachten, dass mögliche Kosten für Tagesmütter oder Babysitter nicht erstattet werden müssen.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline

Der Streik hat schon seine Richtigkeit. Soziale Berufe werden
gemessen an Wichtigkeit,  Verantwortung, Länge der Ausbildung
und Arbeitsbelastung viel zu schlecht bezahlt.

Das Problem ist, daß natürlich alle unterschreiben würden, daß Polizisten, Feuerwehrleute, Erzieher, Lehrer, Krankenschwester und Altenpfleger zu schlecht bezahlt werden, nur wenn es ans bezahlen geht, wird dann so mancher zurückhaltend oder - wenn es mit dem Gedächtnis nicht so weit her ist - beschwert sich gar darüber, daß die Inanspruch genommenen Leistungen in keinem Verhältnis zum Preis stehen.

Und weil es gerade so schön paßt: heute war in der Zeitung die neue Tabelle für die Kita-Preise abgedruckt. Der Preis für die 45 Stunden-Betreuung (was bei einer normalen Arbeitszeit zzgl. gesetzlicher Mittagspause zzgl. Fahrzeiten keiner Vollzeitstelle entspricht)
für Kinder unter zwei erhöht sich ab Sommer von 450 auf 630 Euro in der obersten Einkommensklasse. Und da sind die aktuell in Rede stehenden Tarifänderungen noch gar nicht inklusive.

Mal kurz gerechnet: bei 85.000 Euro Einkommen (dort verläuft die Grenze zur obersten Klasse) bleiben netto rd. 45.000 Euro. Somit machen die allein Kita-Kosten knapp 17% des Haushaltseinkommens aus. Wird ein zweites Kind auch noch in der OGS betreut, kommt man schnell zu der Erkenntnis, daß für Urlaub und andere große Sprünge nicht mehr allzu viel übrig bleibt, wenn das Einkommen nicht substantiell über die genannte Einkommensgrenze hinausreicht.

Wir legen diesen Leuten das Wohlergehen unserer Kinder in die
Hand und bezahlen sie dafür trotzdem einfach ungerecht.

Was wäre denn „gerecht“ in einem Beruf, den niemand unter Zwang ergreift?

Hallo,

Das ist nicht so ganz korrekt.
Meine bessere Hälfte ist (wie die überwiegende Mehrheit in
Krefeld) „nicht organisiert“ und trotzdem wird dort eine nicht
geringe Anzahl des Personals zumindest tageweise streiken.

was schon erstaunlich ist, weil es dann ja kein Streikgeld gibt. Was einen auf den Gedanken bringen könnte, daß das Einkommen der Erzieher nicht unbedingt den größten Teil zum Haushaltseinkommen beiträgt.

Es gibt aber gerade unter den nicht organisierten Mitarbeiter
die häufig verbreitete Meinung, dass die Bezahlung soo mies
nicht ist und man lieber den Personalschlüssel sowie die
Infrastruktur verbessern sollte, da dies tatsächlich einer
Entlastung gleichkäme - aber das ist eine andere Geschichte

Zumindest ein nicht irrelevanter Teil der Geschichte und Teil des Hauptproblems, daß sich nämlich die Gewerkschaften auf die quantifizierbaren und damit besser kommunizierbaren Forderungen konzentrieren, anstatt tatsächlich die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Teilweise kommt sogar das Gegenteil dabei heraus, denn bei steigenden Kosten werden die Arbeitgeber das Personal reduzieren oder zumindest nicht wie im gewünschten/erforderlichen Maß aufstocken, was insbesondere vor dem Hintergrund der verstärkten Betreuung von Kindern unter drei und dem an sich lobenswerten Ansatz der kiintegrativen Betreeung viel eher notwendig wäre.

Das Ergebnis wird sein, daß die Erzieher mehr Arbeit bei unterproportional mehr Geld haben werden und für Kinder über drei noch weniger Plätze vorhanden sind als das eh schon der Fall ist. Immerhin können sich da Politik und Gewerkschaften die Hand reichen.

Gruß
C.

Hi!

was schon erstaunlich ist, weil es dann ja kein Streikgeld
gibt. Was einen auf den Gedanken bringen könnte, daß das
Einkommen der Erzieher nicht unbedingt den größten Teil zum
Haushaltseinkommen beiträgt.

Ich habe kürzlich erfahren, dass der Organisationsgrad irgendwo bei 30% in Krefeld liegt und man rollierend eben halt nur einen Tag streikt …

Zumindest ein nicht irrelevanter Teil der Geschichte und Teil
des Hauptproblems, daß sich nämlich die Gewerkschaften auf die
quantifizierbaren und damit besser kommunizierbaren
Forderungen konzentrieren, anstatt tatsächlich die Interessen
der Arbeitnehmer zu vertreten. Teilweise kommt sogar das
Gegenteil dabei heraus, denn bei steigenden Kosten werden die
Arbeitgeber das Personal reduzieren oder zumindest nicht wie
im gewünschten/erforderlichen Maß aufstocken, was insbesondere
vor dem Hintergrund der verstärkten Betreuung von Kindern
unter drei und dem an sich lobenswerten Ansatz der
kiintegrativen Betreeung viel eher notwendig wäre.

Ich habe mich mal ein wenig mit den Forderungen beschäftigt, und dort entdeckt, dass diese „Arbeitnehmervertretung“ den gleichen Status für Erzieherinnen erreichen will, wie es bei Lehrern der Fall ist.

Das hieße dann konkret, dass man die Erzieherinnen dem Land statt den Kommunen unterstellen will.
Wenn ich mir so ansehe, wie „großartig“ die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und dem Land NRW in den letzten Jahren bezüglich der angestellten Lehrer so lief, frage ich mich wirklich, ob die noch ganz sauber ticken …

Das Ergebnis wird sein, daß die Erzieher mehr Arbeit bei
unterproportional mehr Geld haben werden und für Kinder über
drei noch weniger Plätze vorhanden sind als das eh schon der
Fall ist.

Das Ergebnis wird (hoffentlich) sein, dass die unteren Entgeltgruppen etwas angehoben werden (die Einstiegsgehälter sind tatsächlich mickrig) und somit die Sprünge weniger groß sind.
Das wäre zumindest eine sinnvolle Lösung zur „Aufwertung“.
Die Ü3-Plätze sind hier in der Ecke übrigens kein echtes Problem.

VG
Guido

Hi,

…Teil des Hauptproblems, daß sich nämlich die Gewerkschaften auf die quantifizierbaren und :damit besser kommunizierbaren Forderungen konzentrieren, anstatt tatsächlich die :Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten.

das taten die Lokführer ja beim vorletzten Streik, was dann sehr „qualifizierte“ Bemerkungen deinerseits zur Folge hatte.

Gruß
T.

…Teil des Hauptproblems, daß sich nämlich die Gewerkschaften auf die quantifizierbaren und :damit besser kommunizierbaren Forderungen konzentrieren, anstatt tatsächlich die :Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten.

das taten die Lokführer ja beim vorletzten Streik, was dann
sehr „qualifizierte“ Bemerkungen deinerseits zur Folge hatte.

Was auch immer Du meinst: es hat mit Kommunalpolitik gar nichts mehr zu tun.

Hallo,

Ein Rechtsanspruch auf Erstattung gibt es übrigens nicht.

Weil es Gebühren sind oder weil Streiks gesetzlich zulässig sind? Im Zusammenhang mit den vielen Bahnstreiks sind mir Meldungen in Erinnerung, dass die Länder dabei Geld sparen, weil sie für die nicht erbrachten Fahrleistungen auch nicht zahlen bräuchten. Und auch bei den Kindergärtnerinnen wird es doch so sein, dass die Kommune denen für die Zeit des Streikes keinen Lohn zahlen müssen? Zumindest vor diesem Hintergrund finde ich die Frage durchaus verständlich. Hinzu kommt dann noch der Rechtsanspruch auf Betreuung. Dass dieser erfüllt wird, ist doch Problem der Kommune?

Grüße

Moin,

Ein Rechtsanspruch auf Erstattung gibt es übrigens nicht.

Weil es Gebühren sind oder weil Streiks gesetzlich zulässig
sind?

Steht doch im dann folgenden Zitat, Höhere Gewalt.
Hinzu kommt dann

noch der Rechtsanspruch auf Betreuung. Dass dieser erfüllt
wird, ist doch Problem der Kommune?

Woher nimmst du denn einen Rechtsanspruch auf Betreuung?

Hallo,

Ein Rechtsanspruch auf Erstattung gibt es übrigens nicht.

Weil es Gebühren sind oder weil Streiks gesetzlich zulässig sind?

Steht doch im dann folgenden Zitat, Höhere Gewalt.

Und warum brauchen dann die Länder die nicht erbrachten Bahnleistungen oder die Arbeitgeber ihre streikenden Angestellten nicht bezahlen? Das könnten die doch mit dem Argument höhere Gewalt auch müssen?

Hinzu kommt dann noch der Rechtsanspruch auf Betreuung. Dass dieser erfüllt wird, ist doch Problem der Kommune?

Woher nimmst du denn einen Rechtsanspruch auf Betreuung?

Habe ich nur die letzten Jahre gelesen und gehört. Kann sein, dass das alles nur Quatsch war.
Auf der Seite des BMFSFJ habe ich zum Beispiel diese Formulierung gefunden: Seit dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuung splatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Möglicherweise verliert man seine Rechte durch Streiks. Genau das sollte ja die Frage hier klären. Und dann ist es eben so. Oder es ist einfach so, weil es sich um Gebühren handelt und damit ohnehin kein Anspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen verbunden ist.

Grüße

Hallo,

Steht doch im dann folgenden Zitat, Höhere Gewalt.

Und warum brauchen dann die Länder die nicht erbrachten
Bahnleistungen oder die Arbeitgeber ihre streikenden
Angestellten nicht bezahlen? Das könnten die doch mit dem
Argument höhere Gewalt auch müssen?

Da bin ich aber bessere Argumente von Dir gewohnt. Die Streikenden sind die höhere Gewalt und haben auch keine Kundenbeziehung zum Arbeitgeber. Bei der Bahn gibt es ein diesbzgl. Verordnung für Fahrgäste, aus denen die Entschädigung hervorgeht. Diese gilt aber nicht, wenn man einen Dauervertrag hat (Monatskarte o.ä.).
Das Argument „höhere Gewalt“ greift aber lt. Urteil des EuGH dennoch nicht: http://www.reiserecht-fuehrich.de/ vgl. hierzu „6. Haftung auch bei Streik“

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/menschen-wirts…
http://www1.wdr.de/themen/aktuell/kita-streik-kommun…
Da müssen die Eltern eben mal ein Blick in die Verträge werfen und ggf. auch ihre Ansprüche geltend machen. Ggf. bis ein höherinstanzliches Urteil vorliegt.

Noch gibt es anscheinend keines.

Gruß
vdmaster

Moin,

Steht doch im dann folgenden Zitat, Höhere Gewalt.

Und warum brauchen dann die Länder die nicht erbrachten
Bahnleistungen

Dafür dürfte es wohl dementsprechende Verträge geben.

oder die Arbeitgeber ihre streikenden
Angestellten nicht bezahlen? Das könnten die doch mit dem
Argument höhere Gewalt auch müssen?

Höhere Gewalt, wenn man freiwillig nicht zur Arbeit geht? Komische Auffassung.

Hinzu kommt dann noch der Rechtsanspruch auf Betreuung. Dass dieser erfüllt wird, ist doch Problem der Kommune?

Woher nimmst du denn einen Rechtsanspruch auf Betreuung?

Habe ich nur die letzten Jahre gelesen und gehört. Kann sein,
dass das alles nur Quatsch war.
Auf der Seite des BMFSFJ habe ich zum Beispiel diese
Formulierung gefunden: Seit dem 1. August 2013, nach Abschluss
der Ausbauphase, gilt der Rechtsanspruch auf einen Betr
euung
splatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr.

Der Betreuungs platz ist ja auch nicht weg.

Möglicherweise verliert man seine Rechte durch Streiks.

Nö.

Gruß

TET