Hallo,
Wahr ist: Gutachter Klaus Leipziger (Erstgutachter in
Bayreuth) stützte sich keineswegs nur auf Akten, er erlebte
Mollath fünf Wochen lang auf seiner Station und versuchte in
der Zeit mehrfach, mit ihm ins Gespräch zu kommen. Herr
Mollath zeigte in dieser Zeit vielfache bizarre
Verhaltensweisen.
Wie würdest du dich verhalten, wenn du zwangsweise von einem Tag auf den anderen gegen deinen Willen eingesperrt würdest?
Außerdem ist es m.E. weder strafbar noch ein Grund, gemeingefährlich zu sein, nicht einmal ein Grund, als krank eingestuft zu werden, wenn man Schrullen hat.
Er lief dort tagelang spärlich bekleidet auf
der Station herum, obwohl man ihn mehrfach bat, etwas
überzuziehen. Er verweigerte das Waschen, bis er so stank,
dass es zu Konflikten mit den Mitpatienten kam
Mollath hat eine Allergie gegen bestimmte Seifen. Man hat ihm verweigert, solche zu besorgen! Da hat eine Klinik von Anfang an auf völlige Beugung gesetzt.
und schrieb
sich von einer Tube mit Reinigungsmittel eine Telefonnummer
ab, weil er glaubte, man wolle ihn in der Klinik mit Seife
vergiften.
Die Darstellung der Klinik. Nach Mollath ging es darum, unparfümierte Seife zu bekommen.
Der zweite - diesmal auf Wunsch der Verteidigung externe -
Gutachter, Hans-Ludwig Kröber aus Berlin, war nach Bayreuth
gereist, um mit Mollath zu sprechen, aber der lehnte ein
Gespräch ab.
Wenn man die Begleitumstände weg lässt, dann spricht das gegen Mollath. Wenn man sie nennt, dann kommen Kröber und Konsorten nicht gut bei weg. Mollath hat die Begutachtung durch Kröber begrüsst. Zuvor wollte er aber Akteneinsicht, was ihm als Patient zusteht, und er wollte darüber informiert werden, wann Kröber kommt. Kröber stand dann aber urplötzlich in der Tür und Akteneinsicht hatte man Mollath verweigert.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-im-fall…
Kröber stützte sich deshalb unter anderem auf die
Strafakten, auf Mollaths Briefe, das Vorgutachten und auf die
Pflegeberichte der Klinik. Das ist kein unwissenschaftliches
Vorgehen, wie verschiedentlich behauptet wurde, sondern so
wird notgedrungen immer dann verfahren, wenn jemand die
Exploration verweigert, und wenn, wie im Fall Mollath,
genügend anderes aussagekräftiges Material zur Verfügung
steht.
Kröber weist aber in seine Vorträgen und Büchern aber immer darauf hin, dass bei Gutachten, die ohne persönliche Begutachtung erfolgen, im Gutachten betont werden muss, dass die Auswertung nur eingeschränkt tauglich ist.
Sollten die zitierten Aussagen oben (das mit dem Waschen und
der Seife etc.) korrekt sein, dann sähe man daran, dass es gar
nicht so sehr um den evtl. realen Kern des Komplotts geht,
sondern um Mollaths Einschätzung seiner evtl. Bedrohungslage
und um den Umgang damit.
Wie sieht das vor dem Hintergrund aus, dass man jemandem, der sich lediglich in der Phase der Begutachtung befindet, rigoros solche Dinge wie unparfümierte Seife verweigert, wenn derjenige allergisch darauf reagiert?
Grüße
Lissy