Rechtsverbindlichkeit Preisauszeichnung 2

A kauft im M-Markt ein. Sie hat einen tollen Kopfhörer für 20 Euro gefunden. Sie packt ihn in den Einkaufskorb, und daneben noch zahlreiche weitere Gegenstände. Die legt sie dann allesamt aufs Band und wird schlussendlich mit 240 Euro abkassiert. Den Kassenzettel nimmt sie mit, um, wie sie meint, damit später eventuelle Gewährleistungsrechte geltend machen zu können.

Zu Hause fällt ihr auf, dass der Kopfhörer mit 25 Euro berechnet wurde. Dabei war er doch aber mit einem Preis von 20 Euro ausgezeichnet! Ihre Freundin, die dabei war, bestätigt diesen Befund. Außerdem ergibt eine Nachforschung im M-Markt, dass das elektronische Preisschild, während A sich auf dem Weg zur Kasse befand, von 20 auf 25 Euro umgestellt wurde.

A ist der Meinung, einen Vertrag über den Kauf zum Preis von 20 Euro geschlossen zu haben, und verlangt nun vom M-Markt die „zu viel“ gezahlten 5 Euro heraus. Zu Recht?

Abwandlung: Auf der Kopfhörerverpackung befand sich ein Preisschild – der Kopfhörer wurde auf 15 Euro reduziert. Trotzdem wurde er, wiederum neben zahlreichen anderen zugleich gekauften Dingen, mit 20 Euro berechnet, wie A jedoch wieder erst zu Hause feststellte. Sie verlangt nunmehr die zu viel gezahlten 5 Euro heraus.

Bearbeitervermerk für unsere speziellen Freunde: Bei der Reduzierung handelt es sich nicht um einen Irrtum. Der Kopfhörer wurde bewusst und bedacht mit 15 Euro bepreist. Dies wurde leider an der Kasse fälschlicherweise nicht berücksichtigt. Trotzdem möchte der M-Markt die 5 Euro jetzt nicht mehr herausgeben, da er der Meinung ist, „der Vertrag ist an der Kasse zustande gekommen“.

Hallo,
Der Vertrag kommt tatsächlich an der Kasse zustande. Vorher ist es eine Willenserklärung zum Kauf. Und mal ganz ehrlich: Wer nimmt sich die Zeit und die Nerven, wegen 5 Euro rum zu machen? Diese Zeit und Nerven kann man anders verdingen, die 5 Euro um ein deutliches übersteigen. Und sei es nur, um auf der Couch zu sitzen und glücklich zu sein.
Gruß

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Na toll.
Beim nächsten Grosseinkauf im Supermarkt frage ich das Verkäufy an der Kasse bei jedem einzelnen Trumm, ob es mit dem Handel zu diesem Preis einverstanden ist.

Wie die Omas, die immer mittags zwischen 12:00 und 12:30 einkaufen, mit lauter Kupfer bezahlen und sich nochmal mit dem Kassenbeleg umdrehen, weil die sich sicher um 2Cent verrechnet haben müssen, während die Mittagspause dahinschwindet.

Oh ja, das kenne ich nur zu gut. Schlag Mittag in den Supermarkt gehen um Essen zu holen für die Mittagspause. Sag mal, kapieren es die Rentner, Hausfrauen und Erwerbslosen nicht? Kann man da nicht eine Stunde vorher oder nacher den Wocheneinkauf machen? Warum genau punkt 12? Der Überbringer der Lösung bekommt von mir ein Freibier.
Gruß

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das ist einfach:

ein zwickl bitte.

e.c.

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schöner Beitrag, aber überzeugt nicht wirklich. Das Zwickl geb ich dir trotzdem gerne aus, bei nächster Gelegenheit.
Gruß

Ich halte den Beitrag für utopisch. Im Edeka hat man mir versichert, dass die Preise während meines Besuchs nicht geändert werden. Im M-Markt würde ich das genauso erwarten.

Hi Fips

Ob die Preise elektronisch in der Zeit vom Regal zur Kasse geändert wurden, kann man im Markt selber feststellen - dort wird dann Uhrzeit Kassenzettel mit Preisänderungszeit abgeglichen und gut ist

Und wie du richtig sagst, werden sie eben um Probleme zu vermeiden außerhalb der Öffnungszeiten geändert

Gruß h

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Der Arbeitnehmer sollte sich halt einfach seine Butterbrotdose oder Henkelmann mit zur Arbeit nehmen. Dann muss er im Supermarkt nicht Schlange stehen.

Auf das freibier verzichte ich, ein guter Rotwein ist mir lieber. :innocent:

:wine_glass: zum Wohl

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In der Regel wird der Preis beim Scannen auf dem kleinen Bildschirm angezeigt und zusätzlich gibt es nach Ende des Bezahlvorgangs noch einen Kassenzettel.

Im übrigen ist die ganze Situation eher theoretischer Natur. Die Preise werden in der Regel nicht untertägig geändert - u.a., um solche Situationen zu vermeiden.

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Zu mir hat mal im Supermarkt eine alte Dame gesagt, sie gehe immer nur dann einkaufen, wenn „was los ist“ und sie viele Leute sieht/trifft. In der Mittagszeit oder zwischen 17 und 18 Uhr.

Freibier braucht’s net.
Und Gruß

fein - gleich morgen beim hofer links, wo die kollegen schon mit silvesterbrause sitzen.
ab mittags 12 sind die brutalböller billiger & wir spielen „haha hand ab, wer ruft zuletzt die ambulanz“. bis dahin,

e.c.

Also ich freue mich, es wurde angeregt und feuchtfröhlich … sich ausgetauscht :smiley: Neben den nicht weniger amüsanten Themen „am Rande der Frage“ gab es ein paar Äußerungen, die darauf hindeuten, dass es sich anscheinend nicht um ein echtes „Problem“ handelt – und ich muss sagen, das ist auch völlig in Ordnung für mich.

Denn s handelt sich, wie C-Punkt sagt, erst mal um ein rein theoretisches Problem. Wer sich nicht dafür interessiert, muss das auch nicht tun. Worauf ich mit dem Thema nur hinauswollte, ist, dass es jedenfalls nicht SO fernliegend ist, dass die Dinge doch einmal relevant werden, die in den in letzter Zeit wieder häufiger anzutreffenden Fragen aufgeworfen werden: Diese Fragen drehen sich letztlich immer wieder darum, wann und zu welchem Preis der Vertrag zustande kommt. Und die Antworten beziehen sich im Prinzip immer wieder gegenseitig aufeinander. Einer sagt was von Invitatio, der nächste von Anfechtung; ein weiterer weist darauf hin, dass sich das ja sowieso an der Kasse auflöst, wenn der Preis verlangt wird.

Aber man kauft nicht immer nur einen einzigen Gegenstand. Man kann nicht immer anfechten. Und es ist auch nicht gottgegeben, dass es sich um eine Invitatio handelt oder dass diese einen überhaupt würde retten können.

Ich denke, es würde nicht für Expertentum sprechen, dass man das Problem, wie verbreitet üblich, wegredet oder gar weglacht :smiley: Aber es war wohl auch erkennbar, dass es sich nicht um eine ernste Frage handelte. Von daher, geschenkt^^ Allerdings wäre ich eben nicht überrascht, wenn wir nicht mehr allzu lange auf einen Fall warten müssen, der so liegt wie oben beschrieben. Und dann helfen pauschale Antworten nicht mehr weiter. Es geschieht nicht zu Unrecht, wenn Karl2 im anderen Thread davon schreibt, er gehe natürlich beim Bezahlen davon aus, dass der Regalpreis berechnet wurde. So was ist für die Frage relevant!

Und was die läppischen 5 Euro angeht. Abgesehen davon, dass es für die Klärung der Rechtsfrage nur eine Vereinfachung ist; es kann ja ohne Weiteres auch mal um mehr gehen, oder man ist einfach nicht mit einer gewissen, hypothetischen, Praxis von Einzelhändlern einverstanden. Aber man sollte nicht verkennen, A, was für seltsame Fälle das Leben schreibt. Das kann sich wirklich keiner ausdenken. Und B, um was für Beträge man – leider – vor Gericht manchmal streiten muss, obwohl es sich quasi um einen Schulbuchfall handelt: Da geisterte neulich der Erstattungsanspruch in Höhe von 4,60 Euro gegen die Deutsche Bahn durch die Medien. Sind es nur 4,60 Euro? Ja. Doch warum hat Die Bahn sie dann nicht einfach gezahlt? Dazu gehören immer zwei Seiten; nicht nur die Oma zwölf Uhr mittags :wink:

Vielleicht, aber nur vielleicht, liegt das daran, dass die Rechtslage ganz einfach ist und sich nicht dadurch ändert, dass man die Realität ins Spiel bringt. Jeder, der auch nur eine halbe Stunde in einer Erstsemesterveranstaltung zum Bürgerlichen Recht zugebracht hat, weiß, dass die Beweisbarkeit von Umständen nichts an der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhaltes ändert.

Und nur, weil am Laptop ein Preisschild mit der Aufschrift „heute nur € 2,50“ angebracht hat, kann man sich nach drei Wochen nicht noch auf diesen Preis berufen, wenn man an der Kasse damit beschäftigt war, die richtige App zum Bezahlen der 2.540 Euro zu suchen, die der Laden für den 3,50 Euro Laptop und die zwei Kästen Bier haben wollte.

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Also in Kurzform ‚Bla‘ - habe ich das richtig zusammengefasst?

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Der Rückbezug auf verschiedentlich denkbare Umstände, um einer rein rechtlichen Beurteilung auszweichen, ist gerade eine Spezialität, die ich an diesem Forum bemängeln würde.

Und nein, die Rechtslage ist nicht ganz einfach. Das merkt man nur nicht, wenn man keine Ahnung davon hat, und noch weniger merkt man es anscheinend, wenn man ein bisschen darüber weiß. Und vor allem bleibt es dabei, dass es in der Praxis „einfach“ sein kann, solange bestimmte Umstände dafür sorgen, dass sich die Probleme bislang nicht nachhaltig stellen – aber wenn die Frage in einem Forum aufgeworfen wird, während die ganzen pauschalen Antworten alle schon bekannt sind, dann ist es doch sinnfrei, sich daran zu ergötzen, wenn jemand darauf hinweist, dass es dazu tatsächlich mehr zu sagen gäbe.

Aber hier gibt es nicht viel aufzuklären, wenn einem nur immer neuer Käse in den Mund gelegt wird, wenn nicht aus voller Überzeugung und Irrung, dann wohl um abzulenken :smiley: Sei es drum, dann haben wir wohl alle, was wir wollen^^

Ja, richtig, du hast es kapiert. Du bist sehr schlau und blickig. Dein Beitrag ist eine Bereicherung für dieses Forum.

Ich wollte mich einfach mal kurz auf dein Niveau begeben … aber keine Sorge ich gehe jetzt wieder rauf :grin: