Hallo,
angenommen:
Eine Ware - nicht im Schaufenster und nicht im/am Regal, sondern explizit unmittelbar und direkt an der Ware - ist mit zwei Preisschildern versehen. Ein weißes mit 9,95 €, und einem orangen mit „Sonderpreis 4,00 €“.
An der Kasse soll die Ware 14,95 € kosten!
Es ist bekannt, dass ein Kaufvertrag erst an der Kasse zustande kommt. Mir ist auch bei einer solchen Sachlage das geflügelte Wort von einerm „invitatio ad offerendum“ geläufig.
An andere Stelle (Verbraucherzentrale) konnte ich jedoch auch finden:
„Juristisch verbindlich ist der Preis, den ein Produkt direkt trägt. Das Problem: Preisetiketten gibt es kaum noch, der Preis ist im Strichcode versteckt.“
Wer kann es auflösen? Bitte kein „ich Glaube“, sondern nur Wissen. Irrtümer sind natürlich erlaubt!
MfG