Rechtsverbindlichkeit Preisauszeichnung

Hallo,
angenommen:
Eine Ware - nicht im Schaufenster und nicht im/am Regal, sondern explizit unmittelbar und direkt an der Ware - ist mit zwei Preisschildern versehen. Ein weißes mit 9,95 €, und einem orangen mit „Sonderpreis 4,00 €“.
An der Kasse soll die Ware 14,95 € kosten!
Es ist bekannt, dass ein Kaufvertrag erst an der Kasse zustande kommt. Mir ist auch bei einer solchen Sachlage das geflügelte Wort von einerm „invitatio ad offerendum“ geläufig.
An andere Stelle (Verbraucherzentrale) konnte ich jedoch auch finden:
Juristisch verbindlich ist der Preis, den ein Produkt direkt trägt. Das Problem: Preis­etiketten gibt es kaum noch, der Preis ist im Strichcode versteckt.
Wer kann es auflösen? Bitte kein „ich Glaube“, sondern nur Wissen. Irrtümer sind natürlich erlaubt!

MfG

Hallo :slight_smile:

„Es ist bekannt, dass ein Kaufvertrag erst an der Kasse zustande kommt. Mir ist auch bei einer solchen Sachlage das geflügelte Wort von einerm „invitatio ad offerendum“ geläufig. An andere Stelle (Verbraucherzentrale) konnte ich jedoch auch finden …“

Das ist bereits des Rätsels Lösung: Dazu gibt es keine einheitliche Lösung, und trotzdem wird da sehr oft vieles pauschal behauptet. Zum Beispiel, dass es sich um eine invitatio handelt, ohne sich Gedanken zu machen, wozu sie dient und ob sie hier nötig ist. „Geflügeltes Wort“ beschreibt dieses Phänomen daher gar nicht mal so schlecht :smiley: Oder sogar, was überhaupt „juristisch verbindlich“ heißen soll.

Stattdessen kann man die Dinge auf verschiedene Weise betrachten, wann und wie der Vertrag zustande kommt, und eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt es auch noch immer nicht. Das ist gar nicht so sehr eine Frage von Glauben und Wissen. Entweder man möchte sich tiefer damit beschäftigen, dann sind diese pauschalen Aussagen eh egal, weil die ja keine Substanz liefern, sondern nur Behauptungen aufstellen. Oder man besteht trotzdem auf ein einfaches Ja oder Nein, dann wird es das so, wie man sich das wohl vorstellt, nur geben, wenn man jetzt wirklich mal auf Herausgabe der Ware für 4 Euro klagt.

Was genau ist denn die Frage? Ob da ein Irrtum im Warenwirtschaftssystem vorliegt? Ja, wahrscheinlich. Dass da irgendwas nicht so gelaufen ist, wie gewollt, ist doch offensichtlich. Drei Preise sind denkbar: 9,95 Euro, 4 Euro und - etwas abwegig - 13,95 Euro. 14,95 Euro ist ganz offensichtlich falsch.

Gruß
C.

womöglich sind die aufgedruckten Preise aber manipuliert worden … und der einzig richtige Preis ist der, der vom Kassensystem aus dem Barcode ausgelesen wurde - deswegen werden ja jetzt die Barcodes verwendet, weil diese fälschungssicherer sind.

M.W. gilt immer noch, dass der Vertrag erst an der Kasse zustande kommt. Will man die Sachen zu dem dort angezeigten Preis nicht haben, kommt der Vertrag nicht zustande :woman_shrugging: oder hat sich die Rechtsprechung geändert?

Beispiel https://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Vertragsrecht/Preis.html

Gruß h

„oder hat sich die Rechtsprechung geändert?“ –> Genau das ist der Witz: Welche Rechtsprechung? :wink:

Das ist ohnehin klar, aber was der Fragesteller hier wohl entwickeln will, ist so eine Art von Anspruch auf Aushändigung der Ware zu dem auf der Ware angebrachten Preis.

Und was sagt uns das?

Gruß
C.

Das ist wohl richtig. Aber ein Stricchkot ist Imho kein lesbares Angebot… und wird erst unmittelbar vor dem Kaufvertrag (an der Kasse) für den Kunden ersichtlich!?
Und wen das aufgeklebte Preisschild (zufällig) auf dem Barcode klebt? :wink:

… und genau den Anspruch gibt es eben nicht

:roll_eyes: natürlich ist es lesbar … jeder Barcodescanner kann Barcodes lesen

Verträge kommen durch die Abgabe von mindestens zwei Willenserklärungen zustande , die inhaltlich übereinstimmen und mit Bezug aufeinander abgegeben wurden. Diese Willenserklärungen werden unterschieden in Angebot (§ 145) und Annahme (§§ 146 ff. BGB )

Das Etikett ist kein Angebot und war nie eines, sondern war immer nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots … sprich: erst an der Kasse entscheidet sich (bei jedem einzelnen Produkt), ob die Willenserklärungen inhaltlich übereinstimmen und mit Bezug aufeinander abgegeben werden oder nicht - einigt man sich nicht, gibt es keinen Vertrag.

Das ist interpretationsfrei - du hast keinen Anspruch darauf, dass dir der Verkäufer die Ware zu einem anderen als den an der Kasse festgestellten Preis (14,95€) verkauft - er darf es, aber er muss es nicht. Und du darfst sein Angebot annehmen - musst es aber nicht, er kann dich also nicht dazu zwingen die 14,95€ zu bezahlen - du darfst die Ware im Laden lassen :slight_smile:

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Das ist mitnichten mein Anspruch! Ich wäre nur dankbar zu wissen, ob ich diesen Anspruch zurecht hätte (Konjunktiv). Aber es kristallisiert sich wohl heraus, dass es dazu keinen dezidierten Urteilsspruch - geschweige denn letztinstanzlich - gibt!?

@C_Punkt Ja, was sagt es uns?

Ja interessant!
Ich finde es jetzt nicht so wahnsinnig weit hergeholt, dass man als Kunde davon ausgeht, dass der Preis an der Ware das ist, was ich zahlen soll. Ich würde von einem Verkäufer auch mindestens erwarten, dass er im betreffenden Fall sagt: Oh tut mir leid, da scheint es einen Fehler zu geben. Die Ware kostet leider x. Möchten Sie es dafür kaufen?

Natürlich nicht.

Natürlich nicht.

Daraus, dass es den nicht gibt, kann man einiges ableiten.

Für einen Sonderfall gibt es tatsächlich ein letztinstanzliches Urteil:
Urteil des VIII. Zivilsenats vom 26.1.2005 - VIII ZR 79/04 - (bundesgerichtshof.de)

Und auch daraus kann man für den konkreten Fall etwas ableiten.

Leider endet die Geschichte ja bei der Ausrufung des Preises an der Kasse. Weder die Reaktion der kassierenden Person noch des potentiellen Käufers ist überliefert.

Naja, das BGB gibt es seit gut 120 Jahren und wenn es keine Klärung zu dieser Frage vor dem BGH und seinen Vorgängern gegeben hat, dann liegt das daran, dass die Frage keiner Klärung bedurfte. Aber wie gesagt: für einen Spezialfall gibt es ja ein Urteil (s.o.).

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Ist auch tatsächlich nicht so wahnsinnig weit hergeholt. Du darfst da durchaus auf dein Gefühl vertrauen. Das heißt ja nicht, dass es zwingend so sein müsste. Aber was wir hier sehen, ist nur wieder das oben schon genannte „Geflügelte Wort“, dass man diese Auffassungen und Aussagen gar nicht mehr hinterfragt und auch gar nicht davon ausgeht, dass es überhaupt etwas zu hinterfragen gibt.

genau - und das wäre dann wieder ein neues Angebot und dem Käufer steht es frei, dieses anzunehmen oder beleidigt den Laden zu verlassen :slight_smile:

Alles OK! Warum aber, klebt man dann ein Etikett (oder gar deren 2) auf eine Ware die schon ein Barcode hat?

sag mal … bist du Kratzlufts Sockenpuppe?

Okay, ich bin nur irritiert, dass du mich das so bedeutungsschwanger gefragt hast, was uns das sagt. Schließlich habe ich nur auf die Frage reagiert, ob es eine Änderung der Rechtsprechung gegeben hätte.

Was? :joy: Nein, ich habe nur ab und zu Lust, hier mitzudiskutieren.

Klingt find ich eher nach Tempomat - beide waren aber noch deutlich ahnungsloser: Ich schätze, es handelt sich um irgendwas Infektiöses.

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