Rechtsverbindlichkeit Preisauszeichnung

Ja, mit Leuten, die Selbstverständlichkeiten hinterfragen, haben wir in den letzten 10 Jahren nur gute Erfahrungen gemacht.

  • Die Erde ist eine Kugel? Beweis das erst einmal.
  • Das kann keine Virus-Pandemie sein; Viren sind ja noch nicht einmal nachgewiesen worden.
  • Wieso werden in China trotz Maskenpflicht gerade so viele Menschen krank? Ich stelle nur Fragen.
  • Wieso war es vorletzte Woche so kalt, wenn sich das Klima doch angeblich erwärmt?

Nein. Zunächst hast Du rumgeschwafelt und Dich dann darüber mokiert, dass es angeblich keine Rechtsprechung gibt und nun kommst Du mit „warum stellt denn keiner außer mir die richtigen Fragen?“. Überflüssig, anstrengend, nervtötend und in keinster Weise einem Wissensforum angemessen.

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Was impliziert, ich wäre ahnungslos, auch wenn es fast schon ein Kompliment zu sein scheint, dass die anderen noch deutlich ahnungsloser wären :smiley: Ich finde das aber jedenfalls sehr bezeichnend: Meine Aussagen hier sind allesamt offen formuliert, und falsch war bestimmt auch keine dabei – trotzdem bin ich natürlich „ahnungslos“ und eine Sockenpuppe :smiley: Aber Hut ab für die Namen, die man sich hier immer ausdenkt :sweat_smile:

der Barcode gehört zum Warenwirtschaftssystem - weil Barcodes leichter und automatisiert zu scannen und weiter zu verarbeiten sind

nicht jeder Kunde läuft mit einem Barcodescanner herum - also wird für die Kunden in menschenlesbaren Zahlen etikettiert

idealerweise stimmen Etikett und Barcode überein - hin und wieder aber eben auch nicht (weil Menschen Fehler machen) und dann ist es hilfreich zu wissen, welche Rechte man hat und welche eben nicht.

Oder es handelt sich um einen Fehler des Azubis, der Ware A von 9,95 auf 14,95 unmetikettieren sollte und Ware B (ebenfalls 9,95 Euro) mit dem Sonderpreis 4,00 Euro versehen und natürlich wieder mal alles durcheinandergebracht hat … :slight_smile:

Letzendlich dürfte es darauf hinauslaufen, dass der richtige Preis der ist, von dem der Händler sagt, dass es der richtige Preis ist, und das ist ganz offensichtlich 14,95 Euro …

Gruß,
Max

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Der Fragende hat einen Widerspruch aufgezeigt – so sehr scheint es sich also doch nicht um eine Selbstverständlichkeit zu handeln ;D Was wir hier sehen, ist, dass das Problem nicht aufgedröselt, sondern weggeredet wird. Du hast ihm sogar ausdrücklich eine andere Frage in den Mund gelegt :smiley: Und so werden in einer Tour falsche Dinge insinuiert, inklusive ich wäre hier der Anstrengende und Nervtötende :joy:

  • näher läge glaub ich, dass der Sonderpreis 4,00 € ein bissle gar zu geschwind von Hand in die WaWi geklopft worden ist, der flinke Finger auf dem Weg zur 4 noch eben die 1 mitnahm und, bevor er die 95 überschreiben konnte, schon zum nächsten Artikel weitergerannt war.
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Dieser vermeintliche, tatsächlich nicht existierende Widerspruch hätte von jemandem mit Ahnung von der Materie in einem Satz aufgelöst werden können (wie es ja tatsächlich auch geschah). Blöderweise kamst Du dazu, hast einen Eimer Benzin in den Thread gegossen, ein Streichholz, ganz viel dummes Zeug und noch viel mehr Smilies hinterher geworfen.

Damit ist niemandem geholfen und wahrscheinlich ist sogar das Gegenteil der Fall.

Billy Madison - Everyone in this Room is Now Dumber - YouTube

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Wir bewegen uns da allmählich in der Sphäre der vulkanischen Philosophie, deren Grundsatz ja „Unendliche Mannigfaltigkeit in unendlicher Kombination“ lautet. :slight_smile:

Lebe lang und in Frieden!
Max

Ich kenne Katzluft nicht. OK, bin hier neu und man kann durchaus mutmaßen, dass hier jemand mit Subaccount tätig wird. Aber jetzt mal ganz ehrlich:
Was ist so schwer an meiner Frage zu verstehen? Es ist mir durchaus bekannt, dass Preisauszeichnungen an/in Schaufenster und Warenregal nicht rechtsverbindlich sind!
Aber, und ich habe ja die VBerbtraucherzentrale (bzw. deren Juristen) zitiert; wenn eine Ware direkt(!) mit einem Preis ausgezeichnet ist, und das Ganze zweimal und dann auch noch falsch, dann kann man Imho nicht mehr von Irrtum spechen, sondern von (ja ich weiß, unterstellt) absichtlicher Irreführung! Wie rechtsverbinbdlich ist also nun das Preisschild „Sonderpreis 4,00 €“?
Und ein Strichcode ist nun einmal kein „invitatio ad offerendum“!

Das ist wirklich witzig :smiley: Was macht dir denn so Angst an „es gibt dazu verschiedene Sichtweisen und noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung“? Was kann daran wirklich nervig sein? Alles Weitere folgte erst aufgrund der für dieses Forum so typischen Zwangshandlungen – aber ICH bin natürlich der, der Benzin hier reingegossen und angezündet hat :joy:

Und Ahnung habt ihr davon „ganz viel“, das sehe ich deutlich :joy: Das erkennt jeder sofort, der wirklich Ahnung hat.

Nein, aber der an der Kasse genannte Preis ist das Gegenangebot des Händlers auf dein „Angebot“. Du kannst es annehmen oder die Ware liegen lassen.

Hier noch etwas zum Nachlesen:

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/preisschild-oder-kassenscan-was-gilt

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Zitiert hast du die Stiftung Waqrentest:

Juristisch verbindlich ist der Preis, den ein Produkt direkt trägt. Das Problem: Preis­etiketten gibt es kaum noch, der Preis ist im Strichcode versteckt.

Und da geht es im nächsten Satz weiter mit:

Dennoch gilt der Preis, den die Kasse ausliest.

Das es diverse Möglichkeiten eines Fehlers von wurstigen Wursfingern bis zu ahnungslosen Azubis vorliegen, wurde ja bereits aufgezeigt. Absichtliche Irreführung halte ich persönlich sogar für den denkbar unwahrscheinlichsten Fall.

Wie rechtsverbinbdlich ist also nun das Preisschild „Sonderpreis 4,00 €“?

Dennoch gilt der Preis, den die Kasse ausliest.

Gruß,
Max

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:point_up: Wozu in der Ferne suchen, wenn das Wahre liegt so nah! Große Worte, gelassen ausgesprochen… :stuck_out_tongue_winking_eye:

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Warum gab es eigentlich noch keine höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage, ob eine rote Ampel wirklich bedeutet, dass man davor anhalten soll? Haben die Richter etwa Angst vor dieser Entscheidung. Nein! Diese Frage ist vor Gericht noch nicht geklärt worden, weil ganz einfach, laut und deutlich in der StVO steht, was an einer roten Ampel zu tun ist. Und genauso steht im BGB ganz laut und deutlich, wie ein Vertrag zustande kommt. Aus dem Grund sind die einzigen, aus deren Sicht es an höchstrichterlichen Entscheidungen mangelt, Trottel, die meinen,

  • dass im Internet einfach noch nicht genug Meinung von ahnungslosen Menschen steht,
  • dass man einfach alles hinterfragen muss und
  • dass Expertentum etwas für Weicheier ist.

Natürlich wird es auch Fälle geben, in denen der Preis aus der Kasse auch falsch ist oder es einen anderen Grund gibt, vom Preis „aus der Kasse“ abzuweichen. Am Ende ist der Preis relevant, zu dem ein dazu befugter Mitarbeiter bereit ist, einen Kaufvertrag einzugehen.

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Sagt wer? Eine „invitatio ad offerendum“ muss mE noch nicht einmal einen Preis enthalten.

Gruß,
Max

Natürlich ist Expertentum nichts für Weicheier :smiley: Ich bin ja selber Experte, und zwar auf dem Gebiet des Rechts, im Gegensatz zu manch anderen, die sich aber anscheinend dazu aufschwingen. Aber sei es drum; ist die Liste irgendwelcher aus den Fingern gesaugter Behauptungen der www-Stammbelegschaft eben wieder um eins gewachsen :smiley:

Du zeichnest dich gerade dadurch aus, den Dingen NICHT auf den Grund zu gehen UND andere anzugreifen, die dies aber tun. Möchte mal wissen, wie DU dann ausgerechnet dazu kommst, was auf Expertentum zu geben^^ Natürlich handelt es sich letztlich um eine theoretische Frage. Die „einfachen“ Antworten, die für die Praxis bislang noch fast immer ausreichen, kennt der Fragende ja ausdrücklich selbst. Wenn du kein Interesse an theoretischen Fragen hast, dann überlass das Thema doch den Experten? Du kannst nicht ernsthaft sinnvoller finden, dem Fragenden die rein praktisch orientierten Antworten aus dem Internet, die er ja bereits kennt, noch mal vorzukauen?

Herr Haintz, sind Sie das? Ich habe Ihnen doch schon mehr als einmal erklärt, dass Sie besser bei Bau- und Architektenrecht bleiben sollten.

Danke für die konkrete Antwort!
Puh, hätte jetzt nicht gedacht, dass eine so simple Frage soviel Dissens…, nein, ich muss wohl bessser sagen ‚‚Diskussionsbedarf‘‘, auslösen kann. Aber egal, allen(!) gilt mein Dank.
Noch etwas zu dem was ich aus dem von Dir verlinkten Artikel nicht zitiert habe; du schreibst richtig:

Das soll das letzte Wort gewesen sein. Allerdings… :shushing_face: steht er im Widerspruch zu dem, was dort vorher geschrieben stand, das ich zitiert habe, nämlich was ich für den Verbraucher am naheliegensten gehalten habe:

„Juristisch verbindlich ist der Preis, den ein Produkt direkt trägt.“

Nichts für ungut! :wink:

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OK, ergänze mein Geschriebenes mit dem Zusatz: Für den Kunden erkennbaren Preis…

Das ist aber inzwischen überholt. Der Herr wäre um ein Haar auch noch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht geworden!