Guten Tag
an einem Beispiel möchte ich eine Frage stellen:
Ein Autofahrer überholt einen LKW auf der Autobahn. Vom LKW lösen sich zwei Eisplatten, die größere etwa 50cm trifft den PKW. gerade noch so kann er seinen PKW unter Kontrolle bringen.
Er folgt dann dem LKW und ruft gleichzeitig die Autobahnpolizei an. Die fragt ob denn überhaupt ein Schaden entstanden sei. Das weiss der Fahrer nicht aber aufgrund des knalls geht er davon aus. Er notiert sich alle Daten des LKW (Kennzeichen, Beschriftung, Rufnummern) fährt rechts ran und prüft die Schäden am PKW.
Danach ruft er erneut bei dem Autobahnpolizisten an und schildert die Schäden. Nicht erheblich aber immerhin.
Nun kommt die Aussage des Autobahnpolizisten das man hier recht wenig chancen hat da Aussage gegen Aussage steht. Der LKW fahrer wolle unter Benennung von Zeugen belegen können dass die Dachfläche gräumt sei, der Eisbrocken müsse von einem anderen LKW gekommen sein.
Der PKW Fahrer dachte das alleine die Aussage das ein bestimmter LKW zu einer bestimmten Uhrzeit ausreichend ist um den Schaden um vorallem eine Strafe für den Fahrer festlegen kann.
Die Benennung von Zeugen bei einem laufenden Verkehr ist doch überhaupt nicht machbar.
Der Polizist meinte in meinem Beispiel man hätte den LKW stoppen müssen.
Meine Frage nun:
Wo liest man als Laie sich in die Thematik der Rechtsgrundlagen ein um im Falle eines solchen Problems richtig reagieren zu können?
Danke Daniel