Rechtswissen für Laien, was kann man empfehlen?

Hallo,

Meine Frage nun:
Wo liest man als Laie sich in die Thematik der
Rechtsgrundlagen ein um im Falle eines solchen Problems
richtig reagieren zu können?

mal als Gegenfrage:

Wenn man sich auf die Fresse legt und sich dabei einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch zuzieht, geht man dann zum Fachmann, also zum Arzt, oder „liest man sich schnell mal die in die Thematik ein um selbst richtig reagieren zu können“?

Sorry. Aber die Kenntnisse der Rechtswissenschaften kann man sich nicht „mal eben so“ aneignen. Nicht umsonst studieren Juristen einige Semester.

Also ab zum Anwalt und die Fragen werden beantwortet.

Gruß

S.J.

Hi,

Der PKW Fahrer dachte das alleine die Aussage das ein
bestimmter LKW zu einer bestimmten Uhrzeit ausreichend ist um
den Schaden um vorallem eine Strafe für den Fahrer festlegen
kann.
Die Benennung von Zeugen bei einem laufenden Verkehr ist doch
überhaupt nicht machbar.

Dann denk mal ein bißchen weiter: Angenommen, jemand würde sich einen Spaß machen wollen und mit einem Hammer auf dem Autodach eine Beule anbringen. Anschließend bemüßigt er sich, irgendeinen LKW, der zu einer bestimmten Uhrzeit auf einer bestimmten Autobahn fährt in der von Dir erwähnten Weise anzuzeigen.

Noch Fragen?

Gruß S

Preiskrönung…
…für die dümmste Antaort, welche ich je hier im Rechtsbrett gelesen habe!

Ich hau also mit dem Hammer auf mein Auto und suche mir jemand den ich belangen kann, weil er eine Eisplatte verloren hat. Ja ne, schon klar - Deutsches Eis auf LKW´s ist hart wie Deutsches Krupp-Stahl und verursacht die selben Spuren und Schäden.

Und so ein Driss bekommt auch noch ein Stern - weia!

Von mir bekommst Du den ersten Preis für absoluten Beitragsschei**

LG

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Hallo,

das Verhalten und die Aussagen des/der Polizisten sind schon grenzwertig! Dies ist aber sein anderes Thema.

Der LKW fahrer wolle unter Benennung von Zeugen belegen können dass die Dachfläche gräumt sei, der Eisbrocken müsse von einem anderen LKW gekommen sein.

Der Lenker des LKW wird dafür sicherlich Belege haben, wann und wo er diese Enteisung durchgeführt hat. Er wird die sicherlich bei seinem Arbeitgeber erstattet wissen.

Er selber kann dies nicht getan habe denn, der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein LKW eisfrei sein muss. Und jetzt kommt der Punkt:

Die Berufsgenossenschaft verbietet es LKW-Lenker auf das Dach des LKW zu steigen um diese zu enteisen. Da kann er Zeugen haben wie er will. Er brauch einen Beleg, dass er dieses hat enteisen lassen. Und dafür, der Bogen schliesst sich, gibt es Belege. Sollte der Lenker des LKW diesen nicht haben, kann er sicherlich benennen, wo und wann diese Enteisung geschah, oder?

LG

Hallo,

Der Lenker des LKW wird dafür sicherlich Belege haben, wann
und wo er diese Enteisung durchgeführt hat. Er wird die
sicherlich bei seinem Arbeitgeber erstattet wissen.

Blödsinn. 90 % der Lkw-Fahrer haben trotz Eisräumung keinen Beleg dafür.

Er selber kann dies nicht getan habe denn, der Gesetzgeber
schreibt vor, dass ein LKW eisfrei sein muss.

Er kann es selbst nicht getan haben, weil der Gesetzgeber vorschreibt, dass ein Lkw eisfrei sein muss? Wie meinen?

Die Berufsgenossenschaft verbietet es LKW-Lenker auf das Dach
des LKW zu steigen um diese zu enteisen. Da kann er Zeugen
haben wie er will. Er brauch einen Beleg, dass er dieses hat
enteisen lassen.

Ebenfalls Blödsinn. Der Lkw-Fahrer, der auf dem Autobahnparkplatz zugeschneit wurde, wird mit Sicherheit nicht warten, bis sein Lkw eisfrei ist und dann zu einer Enteisungsstation fahren. Entweder klettert er hoch und fegt oder er stößt mit einem Besen von unten die Plane hoch…oder er fährt einfach so los. Gerade beim Planenaufbau ist die Gefahr hoch, denn dort können sich Eistaschen bilden, die man kaum weggeschoben bekommt.
Sollte der Lkw-Fahrer Zeugen haben, so ist ein „Beleg“ obsolet. Ein Beleg zählt auch nur dann was, wenn ein Zeuge dahinter steht.

Und dafür, der Bogen schliesst sich, gibt es
Belege. Sollte der Lenker des LKW diesen nicht haben, kann er
sicherlich benennen, wo und wann diese Enteisung geschah,
oder?

Ziemlich praxisfern, oder?

Gruss

Iru

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Hallo,

…für die dümmste Antaort, welche ich je hier im Rechtsbrett
gelesen habe!

dass es lediglich eine Metapher war, ist dir entgangen?

Und so ein Driss bekommt auch noch ein Stern - weia!

das gleiche kann man von deinem Beitrag sagen.

Von mir bekommst Du den ersten Preis für absoluten Beitragsschei**

dito.

Iru

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Hallo,

ein vergleichbares Thema hatten wir schon vor einiger Zeit hier:

/t/ohne-anwalt-auf-jedem-parkett-rechtssicher-sein/6…

Gruss

Iru

Hallo,

ich dachte immer, die Floskel „Aussage gegen Aussage“ gehört zum Allgemeingut.

Stell mal vor, Dir würde jemand Unfallflucht vorwerfen, hast aber nichts mitbekommen.

VG
EK

Oh, Deine Antwort ist mir zu intellektuell. Da kann ich nicht mehr mithalten.

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Ich habe die Gesetze und Vorschriften nicht geschrieben!

Praxisfern? Dann wende Dich an Herrn Ramsauer - ich habe nur geschildert wie die rechtliche Lage ist.

Und nur so am Rande von wegen 90% - Er wird nachweisen müssen, dass sein LKW enteist wurde und dies geschieht, wenn überhaupt, durch qualifiziertes Personal!

Wenn der Lenker auf irgend einem Rastplatz OHNE Möglichkeit zur Einteisung steht, dann muss er warten bis er jemand kommt und diesen professionell enteist!

Lass also bitte in Zukunft Deine unqualifizierten Beiträge - danke!

LG

Servus, OlVr

ich weiß aus Erfahrung, daß Irubis Antworten eigentlich immer sehr kompetent sind. Und auch ich kenne es so, wie er es geschildert hat.

Kannst du vielleicht mal die Vorschrift benennen, derzufolge ein LKW-Fahrer seinen Lkw nicht selbst enteisen darf?

Schließlich geht es hier nicht um ein Flugzeug. Bei nem Lkw kriegt man das Eis in der Regel mit einfachen Mitteln ab. Der Aufbau muß ja anschließend auch nicht „porentief rein“ sein.

Gruß Manu

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Hallo,

Und nur so am Rande von wegen 90% - Er wird nachweisen müssen,
dass sein LKW enteist wurde und dies geschieht, wenn
überhaupt, durch qualifiziertes Personal!

andersrum wird ein Schuh daraus: Im Falle eines Schadens wird man glaubhaft darlegen müssen, dass das Eis von diesem bestimmten Lkw stammt und nicht der Lkw-Fahrer, dass es nicht von ihm stammt. Dessen Aussage, dass er den Lkw schnee-/eisfrei gemacht hat, steht erstmal.

Wenn der Lenker auf irgend einem Rastplatz OHNE Möglichkeit
zur Einteisung steht, dann muss er warten bis er jemand kommt
und diesen professionell enteist!

Dann wären die Rastplätze des Winters überfüllt.

Lass also bitte in Zukunft Deine unqualifizierten Beiträge -

„Oh, Deine Antwort ist mir zu intellektuell. Da kann ich nicht mehr mithalten.“

(Shim Pan Sen)

Gruss

Iru

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Hallo!

Entschuldige mal, aber hast du sie noch alle? Pöbel hier nicht so rum oder red’s in a Sackerl und stell’s vor die Tür!

Die relevante Fragen ist: Kommt die Eisplatte von diesem LKW oder nicht?
Das ist eine Beweisfrage und fertig.

Gruß
Tom

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Lau BG Verkehr müssen sie sogar räumen
Hoi.

Also laut BG Verkehr siehst das so aus:

http://www.bg-verkehr.de/medien/medienkatalog/aktion…

Ciao
Garrett

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Servus, Garrett,

sorry, aber ich werde mir das jetzt nicht kostenpflichtig herunterladen.

Gibt es nun gesetzliche Vorgaben oder nicht? Oder sind von dem anderen Poster erwähnten Vorgaben der BG nur „Empfehlungen“ ?

Gruß Manu

Hallo,

Gibt es nun gesetzliche Vorgaben oder nicht?

Nein. Nur richterliche. Weil da ganz einfach eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht. Übrigens gilt genau das gleiche für die netten Zeitgenossen, die den Schnee nur Quadratzentimetergroß von der Windschutzscheibe entfernen statt vom kompletten Fahrzeug. Näheres dazu sicher im Brett Verkehrsrecht.

Anyway: hier ging es um die Frage, wer was beweisen muss. Und die ist davon schließlich völlig unabhängig.

Gruß
loderunner (ianal)

Hi Manu,

kostet nix:

www.bg-verkehr.de/medien/medienkatalog/aktionsmedien…

Gruss

Iru

Hallo,
danke für den Link. Der zeigt aber sowas von deutlich, dass da jemand genau gar keine Ahnung hat, wenn er was von ‚muss nachweislich reinigen lassen‘ palavert. Aber das war ja auch offensichtlicher Unsinn.

Es zeigt sich aber auch, dass es kein spezielles Gesetz zur Enteisung gibt, sondern nur das ganz normale „Der Fahrer ist für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich (§23 StVO).“
Gruß
loderunner

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Serbvus, Irubis, servus loderunner,

danke für eure Antworten.
Das mit der Beweispflicht ist mir klar. Ich wollte halt, daß OlVr mal seine Behauptungen, die er mit solcher Vehemenz verteidigt hat, auch mal belegt.
Und offensichtlich kann er das nicht.

Gruß Manu
die im Winter immer u.a. Handfeger, Starthilfekabel und etwas Sand im Auto hat.

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Hallo,

wenn wir für jeden einen Euro bekämen, der irgendwann dieses Forum entdeckt, meint, genug Halbwissen zu haben und daher gleich mit rechtlichem Blödsinn vollmüllt, dafür Dresche von denen bekommt, die sich wirklich auskennen und dann wieder von dannen zieht, was wären wir reich.

VG
EK

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