Hallo,
Der Lenker des LKW wird dafür sicherlich Belege haben, wann
und wo er diese Enteisung durchgeführt hat. Er wird die
sicherlich bei seinem Arbeitgeber erstattet wissen.
Blödsinn. 90 % der Lkw-Fahrer haben trotz Eisräumung keinen Beleg dafür.
Er selber kann dies nicht getan habe denn, der Gesetzgeber
schreibt vor, dass ein LKW eisfrei sein muss.
Er kann es selbst nicht getan haben, weil der Gesetzgeber vorschreibt, dass ein Lkw eisfrei sein muss? Wie meinen?
Die Berufsgenossenschaft verbietet es LKW-Lenker auf das Dach
des LKW zu steigen um diese zu enteisen. Da kann er Zeugen
haben wie er will. Er brauch einen Beleg, dass er dieses hat
enteisen lassen.
Ebenfalls Blödsinn. Der Lkw-Fahrer, der auf dem Autobahnparkplatz zugeschneit wurde, wird mit Sicherheit nicht warten, bis sein Lkw eisfrei ist und dann zu einer Enteisungsstation fahren. Entweder klettert er hoch und fegt oder er stößt mit einem Besen von unten die Plane hoch…oder er fährt einfach so los. Gerade beim Planenaufbau ist die Gefahr hoch, denn dort können sich Eistaschen bilden, die man kaum weggeschoben bekommt.
Sollte der Lkw-Fahrer Zeugen haben, so ist ein „Beleg“ obsolet. Ein Beleg zählt auch nur dann was, wenn ein Zeuge dahinter steht.
Und dafür, der Bogen schliesst sich, gibt es
Belege. Sollte der Lenker des LKW diesen nicht haben, kann er
sicherlich benennen, wo und wann diese Enteisung geschah,
oder?
Ziemlich praxisfern, oder?
Gruss
Iru