Reifenhändler verkauft nicht zugelassene Felgen!

Hallo liebe rechtwissenden und Gelehrten! :wink:

Heute ergab sich bei meiner Schwiegermutter folgende Problematik. Vor ca. 2 Jahren kaufte sie bei einem Reifenhändler Winterreifen inkl. Alufelgen. Sie hatte keine besonderen Wünsche bezüglich der Felgen (weil auch keine Ahnung), das Auto sollte nur mit passenden Winterreifen und Felgen ausgestattet werden.

Beim heutigen TÜV-Termin stellte sich heraus, dass diese Felgen aufgrund einer abweichenden Einpresstiefe garnicht an dem Auto hätten verbaut werden dürfen! Die TÜV-Abnahme wurde selbstverständlich verweigert.

Wie gestaltet sich nun die Rechtslage? Der Reifenhändler, als kompetenter Fachmann, hätte doch anhand des Fahrzeugscheins schon sehen müssen, dass die Felgen-Fahrzeug-Kombination nicht passt.

Ist nach inzwischen knapp 2 Jahren ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich? Wie sieht es mit „Schadensersatz“ für den nun entstandenen Mehraufwand/Nachprüfungsgebühren usw. aus? Was ist mit den montierten Reifen? Durch die falsche Einpresstiefe und der dadurch fehlerhaften Achssymetrie entstand evtl. ja auch eine ungleicher Reifenabrieb/-verschleiß?

Am wichtigsten hierbei wäre die Rücknahme/Tausch der Felgen…

Ich wäre froh wenn Ihr eine Rat für mich bzw. meine Schwiegerma hättet!

Besten Dank im Voraus!

Carsten

Hallo liebe rechtwissenden und Gelehrten! :wink:

Hallo!

Ich bin zwar wenig rechtswissend, und gleich garnicht gelehrt, aber ich versuche mich trotzdem mal.

Heute ergab sich bei meiner Schwiegermutter folgende
Problematik. Vor ca. 2 Jahren kaufte sie bei einem
Reifenhändler Winterreifen inkl. Alufelgen. Sie hatte keine
besonderen Wünsche bezüglich der Felgen (weil auch keine
Ahnung), das Auto sollte nur mit passenden Winterreifen und
Felgen ausgestattet werden.

Das ist normal. Stahlfelgen hätte aber sicher auch gereicht.

Beim heutigen TÜV-Termin stellte sich heraus, dass diese
Felgen aufgrund einer abweichenden Einpresstiefe garnicht an
dem Auto hätten verbaut werden dürfen! Die TÜV-Abnahme wurde
selbstverständlich verweigert.

Das ist eine Sauerei, wenn der Reifenhändler das nicht in die Reihe bekommt,
kann man sein Zeug im Prinzip ja gleich bei E*** kaufen,
so hat der Reifenhändler ja keine Existenzberechtigung mehr.
Das könntest Du dem mal so etwa vermitteln.

Wie gestaltet sich nun die Rechtslage? Der Reifenhändler, als
kompetenter Fachmann, hätte doch anhand des Fahrzeugscheins
schon sehen müssen, dass die Felgen-Fahrzeug-Kombination nicht
passt.

Dazu ist er Reifenhändler, und sollte das wissen.
Auch sollte klar sein, dass das Auto praktisch fast 2 Jahre ohne Betriebserlaubnis unterwegs war.

Ist nach inzwischen knapp 2 Jahren ein Rücktritt vom
Kaufvertrag möglich? Wie sieht es mit „Schadensersatz“ für den
nun entstandenen Mehraufwand/Nachprüfungsgebühren usw. aus?
Was ist mit den montierten Reifen?

Durch die falsche
Einpresstiefe und der dadurch fehlerhaften Achssymetrie
entstand evtl. ja auch eine ungleicher
Reifenabrieb/-verschleiß?

Nein, glaub ich nicht. Technisch gesehen ist das nicht schlimm, schlimmer ist es, wenn mal ein Unfall passiert, und die Mühlen der Bürokratie in Gang kommen.
Das gibt dann arge Probleme.

Am wichtigsten hierbei wäre die Rücknahme/Tausch der
Felgen…

Ich wäre froh wenn Ihr eine Rat für mich bzw. meine
Schwiegerma hättet!

Na, da würde ich das Auto so wie es ist dem Reifenhändler hinstellen, oder besser von dem abholen lassen,
und der soll sehen, wie er das hinbekommt. Kopie der Rechnung der Räder, eine Kopie des TÜV Protokolles, dann kann er sich Gedanken machen.
Es kann möglich sein, dass die Räder durch eine Einzelabnahme eingetragen werden können, das kostet aber auch ~ 100€. Ev. auch mit Distanzscheiben, aber davon würde ich abraten.
Soll aber nicht Dein Problem sein.

Besten Dank im Voraus!

Carsten

Grüße, E !

Hi

Was steht dann in der ABE für diese Felgen und dieses Auto ?

es gibt tatsächlich Felgen die für verschiedene Fahrzeuge zugelassen sind , obwohl die Einpresstiefe unterschiedlich ist.
dann kommen lediglich Distanzscheiben zusätzlich zum Einsatz , die hier möglicherweise vergessen wurden.

Ich habe das selbe mit meinen Sommerreifen , das sind auch zukauf - Felgen , allerdings vom Tuner und nicht vom Reifenhändler , auch diese benötigen original vom Hersteller vorgesehen , Distanzscheiben für die Montage auf meinem Wagen.

möglicherweise waren die auch im ersten Jahr auf dem Auto und im zweiten Winter wusste keiner wass das ist und blieben im Keller liegen ?

gruss

Toni

Wie gestaltet sich nun die Rechtslage?

Bist ja doch irgendwie im falschen Brett, ne?

Der Reifenhändler, als
kompetenter Fachmann, hätte doch anhand des Fahrzeugscheins
schon sehen müssen, dass die Felgen-Fahrzeug-Kombination nicht
passt.

Ist nach inzwischen knapp 2 Jahren ein Rücktritt vom
Kaufvertrag möglich?

Auftrag: „4 passende Winterreifen und Felgen.“

Bekommen: Nicht passende Felgen.

Folge: Sachmangel!

Abhilfe: Sachmangel beim Verkäufer reklamieren, Nachbesserung verlangen. 6 Monate nach Gefahrübergang sind vergangen, also muss der Käufer nachweisen, dass:

  1. ein Sachmangel vorliegt (ist mit dem TÜV Protokoll geschehen)
  2. dass dieser Sachmangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Das ist auch klar, denn an den Felgen wurde ja nichts geändert. Sie sind und waren wohl nicht an dem Fahrzeug zugelassen.

Wie sieht es mit „Schadensersatz“ für den
nun entstandenen Mehraufwand/Nachprüfungsgebühren usw. aus?
Was ist mit den montierten Reifen? Durch die falsche
Einpresstiefe und der dadurch fehlerhaften Achssymetrie
entstand evtl. ja auch eine ungleicher
Reifenabrieb/-verschleiß?

Das ist jetzt ein klarer Fall für eine hypothetische Anfrage (FAQ dort beachten!!!) im Rechtsbrett.

Besten Dank für die Antworten, Tipps u. Hinweise. Werden damit nun zum Ex -Reifenhändler-unseres-Vertrauens und versuchen die Sache zu klären!

Herzliche Grüße

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