Hallo liebe rechtwissenden und Gelehrten!
Heute ergab sich bei meiner Schwiegermutter folgende Problematik. Vor ca. 2 Jahren kaufte sie bei einem Reifenhändler Winterreifen inkl. Alufelgen. Sie hatte keine besonderen Wünsche bezüglich der Felgen (weil auch keine Ahnung), das Auto sollte nur mit passenden Winterreifen und Felgen ausgestattet werden.
Beim heutigen TÜV-Termin stellte sich heraus, dass diese Felgen aufgrund einer abweichenden Einpresstiefe garnicht an dem Auto hätten verbaut werden dürfen! Die TÜV-Abnahme wurde selbstverständlich verweigert.
Wie gestaltet sich nun die Rechtslage? Der Reifenhändler, als kompetenter Fachmann, hätte doch anhand des Fahrzeugscheins schon sehen müssen, dass die Felgen-Fahrzeug-Kombination nicht passt.
Ist nach inzwischen knapp 2 Jahren ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich? Wie sieht es mit „Schadensersatz“ für den nun entstandenen Mehraufwand/Nachprüfungsgebühren usw. aus? Was ist mit den montierten Reifen? Durch die falsche Einpresstiefe und der dadurch fehlerhaften Achssymetrie entstand evtl. ja auch eine ungleicher Reifenabrieb/-verschleiß?
Am wichtigsten hierbei wäre die Rücknahme/Tausch der Felgen…
Ich wäre froh wenn Ihr eine Rat für mich bzw. meine Schwiegerma hättet!
Besten Dank im Voraus!
Carsten