Reklamation nicht anerkannt - nach nur 2 Tagen!

Hallo,

mein Mann hat sich letzten Samstag in einem großen Herrenausstatter in Hamburg einen Anzug und eine Lederjacke gekauft.

Zu Hause angekommen, hat er alle Labels an der Kleidung entfernt und weggeworfen und beides in den Kleiderschrank gehängt. Sonntag wollte er noch einmal in Ruhe die Sachen anprobieren. Dabei hat er festgestellt, dass an der Lederjacke ein kleiner Riss am Kragen zu sehen war.

Am Montag ist er gleich in das Geschäft gegangen und wollte die Lederjacke reklamieren. Einen Kassenzettel konnte er vorweisen, der war ja nur knapp 2 Tage alt. Die Verkäuferin lehnte sofort ab. Mein Mann verlangte nach dem Geschäftsführer des Ladens. Auch er war der Meinung, dass die Reklamation nicht anerkannt werden kann. Nach dem Motto: wo sind die Labels der Jacke und außerdem geht jedes Kleidungsstück durch die Qualitätskontrolle. Der Kassenzettel interessierte nicht. Es wurde nicht mal angeboten, den Riss zu vernähen … Mein Mann hat sich den Namen des Geschäftsführers geben lassen und auch die Uhrzeit des Gesprächs auf dem Kassenzettel notiert und als nächsten Schritt die Verbraucherzentrale informiert.

Es handelt sich hier um einen renommierten Laden in der Innenstadt Hamburgs. Keine gute Reklame für den Herrenausstatter. Ungalublich!!! Schließlich hat mein Mann hier nicht nur ein Paar Socken gekauft …

Wer hat nun recht und was kann er tun??? Wahrscheinlich hilft in diesem Fall nur ein Rechtsanwalt???

Gruß
Asta54

Servus,

Das finde ich auch:

Dass es heute noch Männer gibt, die dermaßen ungeschickt sind, dass sie so ein Zeug machen, hätte ich nicht geglaubt. Vermutlich muss man ihm auch immer zwei gleiche Socken rauslegen, damit der nicht verschiedene anzieht.

Schöne Grüße

MM

Sorry, aber diese Antwort verstehe ich nicht ???

Stellt sich die Frage, was mit „Label“ genau gemeint ist.

Die ganzen Pappdinger, die mit Plastikfäden an der Ware befestigt sind (z.B. Preisschild)?
Oder eingenähte Schilder des Herstellers (z.B. Waschanleitung)?

Gruß
Dirk

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Servus,

vor dem Anprobieren und genauen Betrachten der Ware die Nachweise dafür, dass sie noch nicht getragen wurde (und natürlich auch beim Tragen beschädigt worden sein könnte), ist gerade bei einer nicht ganz billigen Jacke schon in bizarrer Weise weltfremd. Ungefähr so, wie wenn man aus Spaß an der neuen Küche erstmal munter alle Knöpfchen drückt (die Bedienungshandbücher kann man ja später noch lesen) und sich dann wundert, wenn alle Geräte auf ‚Error‘ gehen und man erstmal den Elektriker braucht, wenn man sich eine Dose Ravioli heißmachen möchte. Der Elektriker, der dann bei den Geräten, bei denen ein Reset nicht funktioniert, die Software neu aufspielen muss, hat das natürlich für Gotteslohn zu machen, nicht wahr?

Wie soll denn jetzt ein Nachweis dafür möglich sein, dass nicht der Kunde die Jacke beschädigt hat, sondern der Schaden beim Kauf vorlag?

Schöne Grüße

MM

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Servus,

die Pappdinger dienen als Nachweis, dass die Kleidung noch nicht getragen wurde. Wenn sie weg sind, kann der Schaden alle möglichen Ursachen haben und geht den Händler nichts mehr an.

So verrückt, einen Umtausch einer Jacke zu verlangen, aus der er vorher Etiketten herausgeschnitten hat, wird dann doch wohl keiner sein?

Schöne Grüße

MM

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Erratum

//die Nachweise dafür zu entfernen//

du meinst sicher, dass er den anzug gemietet hat, richtig? oder warum sonst steht deine frage unter ‚mietrecht‘?

Servus,

vermutlich meint sie, dass ihr unbeholfener Gatte miet Recht stinkig ist, wenn man ihn so pöse behandelt.

Schöne Grüße

MM

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Passiert dir das oft? :joy:

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Nein - wenn mich die Lust auf Dosenravioli überkommt, verzehre ich sie stilgerecht bei Raumtemperatur!

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Guten morgen,

als ich vor einigen Jahren ein neues Teesieb kaufen wollte, stieß ich bei Kaufhof auf ein Exemplar, das meine Billigung fand. Allerdings hatte ich vorher vergessen, den Durchmesser meiner Teekanne auszumessen, so daß ich mir nicht sicher war, ob das Sieb meiner Träume dort auch vernünftig hineinpassen würde. Der Verkäufer meinte, ich solle das Sieb doch einfach kaufen und zu Hause an der Kanne testen, ob die Sache denn auch funktionieren täte.

Aber ich solle doch - bitte, bitte - das Sieb nicht gleich mit Tee ausprobieren, denn sonst würde das mit einem etwaigen Umtausch eher schwierig werden. Wofür er mich denn hielte und auf einen derart blöden Gedanken käme doch wohl niemand, antwortete ich. Da solle ich mich mal schön wundern, auf welche Ideen die Leute kämen, meinte er. Er hätte sogar schon Leute dagehabt, die eine benutzte Pfanne umtauschen wollten, da sie ihnen nicht gefiele.

Da fiel mir dann wiederum nichts mehr ein.

Gruß
C.

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Ein Fall für Ingo Lenßen

Oh hauerhauerha - da kann man mal sehen, wofür Advopedia gut ist!

MM

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Der Händler muss die Ware umtauschen (wandeln, reparieren, auf jeden Fall den Schaden beheben), ohne wenn und aber!

Die Beweislast, dass dieser Schaden schon beim Kauf vorhanden war, dürfte allerdings bei Deinem Mann liegen. Das könnte ein wenig schwierig werden, wenn ihr nicht gerade eine Verkäuferin findet, der das auch schon aufgefallen war.

Viel Erfolg.

Ja, aber warum formuliert der Gesetzgeber im BGB das dann irgendwie anders:
§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Mal abgesehen davon, daß Du Dir selbst widersprichst:

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Umgekehrt wird ein Schuh draus, wobei man als Kunde dafür wohl kaum den Klageweg eingehen wird, daher sind die Verkäufer sich recht sicher wenn sie etwas Ablehnen.

Beweislast bei Mängeln

Ich finde eher deine Sicht bizarr…

Wir haben etwas namens Gewährleistung, bei der der Händler für Schäden haftet, die beim Kauf schon vorhanden waren, oder durch Mängel entstanden, die beim Verkauf vorhanden waren.
In den ersten sechs Monaten kann der Händler eine Reklamation ablehnen, wenn er beweisen kann, daß der Schaden/Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war, danach muß der Kunde beweisen, daß es doch so war.

Ich gebe zu, bei Kleidung ist das ganze schwierig. Nun ist Leder allerdings recht robust, und es dürfte schwer fallen, grade ein Riss am Kragen auf unsachgemäßen Umgang zu schieben. Die Zeitspanne zwischen Kauf und Reklamation ist auch extrem kurz, was auch dafür spricht, daß der Schaden vorher schon da war.
Eine gerissene Naht unter der Achsel ließe sich eher auf den Kunden abwälzen, da er die Kleidung anscheinend ne Nummer zu klein gekauft hat, und eigentlich auch hätte merken müssen, daß es spannt. Aber am Kragen?

Wie auch immer. Der Laden kann die Rücknahme der Kleidung verweigern, wenn die Etiketten weg sind. Schließlich ist das eine reine Kulanz-Leistung, und er muß eigentlich gar nichts zurück nehmen.
Aber bei einer Reklamation muß der Händler auf jeden Fall umtauschen, auch ohne Etiketten.

Oder anders: Darf mir der Händler den Umtausch eines defekten Kochfeldes verweigern, weil ich die Aufkleber darauf entfernt habe, ich also die Dreistigkeit besessen habe, ihn benutzt zu haben?

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Die Dose?

No na, die Lust!