Reklamation nicht anerkannt - nach nur 2 Tagen!

Hi,

die Schilder usw an der Kleidung dienen dem Nachweis, dass die Kleidung noch nicht benutzt wurde. Wenn sie ab sind, wurden sie höchstwahrscheinlich benutzt. So ist das. Dass die Geschichtre so abgelaufen ist, wie von der UP dargestellt, KANN der Verkäufer glauben - muss er aber nicht.
Meine persönliche Vermutung ist, dass der Händler die Jacke zurückgenommen hätte, wenn das Preisschild entfernt worden wäre. Weiter vermute ich, dass auch der Waschzettel und der Aufnäher mit dem Herstellernamen entfernt wurden. Dann ließe es sich nicht mehr verkaufen, und der Händler nimmt es nicht zurück.

die Franzi

Hi,

mit wenn und aber, eines davon hast du ja selber genannt, und zwar das wichtigste: wenn der Kunde den Schaden nach dem Kauf herbeigeführt hat, oder der Schaden nach dem Kauf entstanden und auch verursacht wurde, dann nicht.

die Franzi

Servus,

liegen bei der Jacke aber nicht vor: Der Käufer hat sie getragen, dabei ist ihm ein Missgeschick mit dem Kragen passiert und dieser ist eingerissen.

Unabhängig davon, dass im Sachverhalt nicht geschildert wird, was genau die ‚Labels‘ sind, die der Käufer entfernt hat - wenn er tatsächlich ein- und aufgenähte Teile entfernt hat, gibt es nichts zu gewährleisten.

Schöne Grüße

MM

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wie du an der hier erzählten geschichte sehen kannst ist das offensichtlich falsch.

und abgesehen davon ist es bei der sachmangelhaftung komplett banane, ob die sache benutzt wurde oder nicht.

ein blick ins gesetz erspart geschwätz:
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
wo steht da was von ‚sachmangelhaftung erlischt bei benutzung‘?

Aber Du beschreibst doch genau das, was ich auch schrieb.

Im UP gehen die Käufer m.E. davon aus, dass der Schaden vor Kauf bestand.

In dem Fall muss der Verkäufer Ersatz leisten, ohne wenn und aber, also auch vermutlich, wenn die Etiketten heraus sind (da dies in der Regel als marginal gegenüber dem eigentlichen Schaden angesehen wird).

In diesem Fall (Etiketten raus und weg, also potentiell getragen) könnte aber sehr wohl Dein ebenfalls zitierter Satz greifen:

so dass der Käufer die Beweislast trägt.

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schau ins gesetz:
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html
der VERKÄUFER muss beweisen, dass die jacke beim kauf in ordnung war.

warum nicht? nach einer netten fristsetzung oder endgültiger ablehnung der sachmangelhaftung zahlt der verkäufer sowohl den prozess als auch meinen anwalt.

und hier geht es nicht um ein ei mit sprung, sondern um eine teure lederjacke.

Servus,

tut er ja auch - bei ihm ist, wie im Sachverhalt beschrieben, gewährleistet, dass keine Ware ohne vollständige Sichtkontrolle in den Verkauf gelangt. Somit kann auch eine Jacke mit eingerissenem Kragen nicht verkauft worden sein.

Schöne Grüße

MM

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sorry, das ist ganz einfach unsinn. es gibt keine 100%-fehlerfrei-kontrolle.

Hi!

Ja, das ist das, was der Verkäufer behauptet. Der behauptet auch, daß die Jacke durch eine Qualitätskontrolle ging, und gar keine Schäden haben konnte. Nun, das gilt für so ziemlich ALLE Produkte, die man so kauft. Demnach kann man die Gewährleistung in die Tonne treten, schließlich passiert es niemals, daß defekte Ware raus gegeben wird.

Aber ich frage mich eben auch, wie man einen Riss am Kragen einer Jacke durch ein Missgeschick verursacht, Leder ist eben sehr robust. Und es ist auch gut möglich, daß man den Riss dort vor dem Kauf nicht entdeckt hat. Es klingt daher schon plausibel, daß der Schaden vorher da war.

Natürlich, der Ehemann könnte beim Sonntagsspaziergang von einem überdimensionalen Adler am Kragen gepackt und durch die Luft getragen worden sein, was den Riss verursacht hat. Aber… ich finde es anmaßend, hier andauernd den Fragestellern zu unterstellen, daß die Sachlage doch anders ist, als sie es geschildert haben.

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Hi,

es geht darum, ob der Schaden durch Benutzung entstanden ist oder vorher da war. In dem Moment, wo die Etiketten ab sind, ist es nicht mehr eindeutig so, dass der Schaden vor Benutzung da war. Damit muss der Einzelhändler nicht mehr WUMS geben (Wandel, Umtausch, Minderung, Schadenersatz). So wird es auch das Gericht sehen - und die Prozesskosten zahlt der, der verliert.

die Franzi

das heraustrennen der schildchen hat mit dem mangel genau gar nichts zu tun. der besteht schließlich in einem riss am kragen.
die unvereinbarkeit bezieht sich auf mängel, die ganz offensichtlich nicht beim kauf vorgelegen haben können, zum beispiel ein fehlender ärmel oder eine vase, die nur noch aus einem haufen scherben besteht.

ich wiederhole: das interessiert genau gar nicht. der VERKÄUFER muss die mangelfreiheit beweisen. oder eben, dass der mangel durch die benutzung entstanden ist. hast du http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html schon mal irgendwann gelesen?

interessant. du hast den schaden nicht gesehen, kennst nicht mal die rechtslage, weißt aber angeblich ganz genau, wie das ein richter sehen würde?

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche verfallen nicht durch die Benutzung der Sache! Ist doch wohl logisch! Ansonsten würde bei einem Auto, das ich gekauft habe sofort die Gesetzlichen Gewährleistung verfallen. Schließlich benutze ich dieses ja, ebenfalls eine Jacke oder einen Anzug! Zu diesem Zweck (der Benutzung) werde ich mir solche Sachen kaufen! Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäfer oder Hersteller mir eine Schuld an dem Sachmangel nachweisen! Erst danach gilt die Beweisumkehr.

In den meisten Fällen sind die Kunden nicht nur so dreist, sondern haben damit auch Erfolg. Darum war die Bitte wohl sicher auch ernstgemeint. Großen Ketten sind bei Pfennigsartikeln sehr kulant. Vom wie selbstverständlich erbetenen Ersatz der Flasche, die vor dem Wagen in Scherben sprang, bis zu „Knopfzellen, die im falschen Blister verpackt waren, was man erst gemerkt hat, als alle offen waren und für die Gebrauschsspuren / Alterserscheinungen gab es auch einen Grund“ (selbst bei Conrad erlebt).

Hallo - genau das ist mir schon aufgefallen, dass ich mich wohl schlecht ausgedrückt habe.
Natürlich meine ich damit die Papieranhänger, wie Preisschild etc. … Die macht ja wohl jeder gleich ab und entsorgt sie.

Ha, ha - an Ingo Lenßen habe ich auch schon gedacht. Er hat ja bald eine neue Sendung, wo alle solche Fragen geklärt werden.

es heißt eigentlich nicht mehr gewährleistung, sondern sachmängelhaftung.

was ein sachmangel ist, steht hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html - du benutzt den begriff falsch.

der verkäufer muss auch nicht die schuld nachweisen, sondern beweisen, dass zum zeitpunkt des kaufs der mangel noch nicht vorlag. es gibt schließlich auch mängel, an denen keiner schuld trägt.

das hast du falsch verstanden. die beweislastumkehr gilt in den ersten 6monaten. danach die normale beweislast.

im prinzip hast du aber recht.

Noch mal zum Verständnis. Habe mich schlecht ausgedrückt. Schilder wurden n i c h t rausgetrennt. Lediglich die Papierschilder (Preis), die an der Jacke hingen, wurden selbstverständlich abgeschnitten.

war ein Fehler meinerseits. Natürlich wurde der Anzug gekauft.