du meinst sicher, dass er den anzug gemietet hat, richtig? oder warum sonst steht deine frage unter ‚mietrecht‘?
Servus,
vermutlich meint sie, dass ihr unbeholfener Gatte miet Recht stinkig ist, wenn man ihn so pöse behandelt.
Schöne Grüße
MM
Passiert dir das oft?
Nein - wenn mich die Lust auf Dosenravioli überkommt, verzehre ich sie stilgerecht bei Raumtemperatur!
Guten morgen,
als ich vor einigen Jahren ein neues Teesieb kaufen wollte, stieß ich bei Kaufhof auf ein Exemplar, das meine Billigung fand. Allerdings hatte ich vorher vergessen, den Durchmesser meiner Teekanne auszumessen, so daß ich mir nicht sicher war, ob das Sieb meiner Träume dort auch vernünftig hineinpassen würde. Der Verkäufer meinte, ich solle das Sieb doch einfach kaufen und zu Hause an der Kanne testen, ob die Sache denn auch funktionieren täte.
Aber ich solle doch - bitte, bitte - das Sieb nicht gleich mit Tee ausprobieren, denn sonst würde das mit einem etwaigen Umtausch eher schwierig werden. Wofür er mich denn hielte und auf einen derart blöden Gedanken käme doch wohl niemand, antwortete ich. Da solle ich mich mal schön wundern, auf welche Ideen die Leute kämen, meinte er. Er hätte sogar schon Leute dagehabt, die eine benutzte Pfanne umtauschen wollten, da sie ihnen nicht gefiele.
Da fiel mir dann wiederum nichts mehr ein.
Gruß
C.
Ein Fall für Ingo Lenßen
Oh hauerhauerha - da kann man mal sehen, wofür Advopedia gut ist!
MM
Der Händler muss die Ware umtauschen (wandeln, reparieren, auf jeden Fall den Schaden beheben), ohne wenn und aber!
Die Beweislast, dass dieser Schaden schon beim Kauf vorhanden war, dürfte allerdings bei Deinem Mann liegen. Das könnte ein wenig schwierig werden, wenn ihr nicht gerade eine Verkäuferin findet, der das auch schon aufgefallen war.
Viel Erfolg.
Ja, aber warum formuliert der Gesetzgeber im BGB das dann irgendwie anders:
§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Mal abgesehen davon, daß Du Dir selbst widersprichst:
Umgekehrt wird ein Schuh draus, wobei man als Kunde dafür wohl kaum den Klageweg eingehen wird, daher sind die Verkäufer sich recht sicher wenn sie etwas Ablehnen.
Ich finde eher deine Sicht bizarr…
Wir haben etwas namens Gewährleistung, bei der der Händler für Schäden haftet, die beim Kauf schon vorhanden waren, oder durch Mängel entstanden, die beim Verkauf vorhanden waren.
In den ersten sechs Monaten kann der Händler eine Reklamation ablehnen, wenn er beweisen kann, daß der Schaden/Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war, danach muß der Kunde beweisen, daß es doch so war.
Ich gebe zu, bei Kleidung ist das ganze schwierig. Nun ist Leder allerdings recht robust, und es dürfte schwer fallen, grade ein Riss am Kragen auf unsachgemäßen Umgang zu schieben. Die Zeitspanne zwischen Kauf und Reklamation ist auch extrem kurz, was auch dafür spricht, daß der Schaden vorher schon da war.
Eine gerissene Naht unter der Achsel ließe sich eher auf den Kunden abwälzen, da er die Kleidung anscheinend ne Nummer zu klein gekauft hat, und eigentlich auch hätte merken müssen, daß es spannt. Aber am Kragen?
Wie auch immer. Der Laden kann die Rücknahme der Kleidung verweigern, wenn die Etiketten weg sind. Schließlich ist das eine reine Kulanz-Leistung, und er muß eigentlich gar nichts zurück nehmen.
Aber bei einer Reklamation muß der Händler auf jeden Fall umtauschen, auch ohne Etiketten.
Oder anders: Darf mir der Händler den Umtausch eines defekten Kochfeldes verweigern, weil ich die Aufkleber darauf entfernt habe, ich also die Dreistigkeit besessen habe, ihn benutzt zu haben?
Die Dose?
No na, die Lust!
Hi,
die Schilder usw an der Kleidung dienen dem Nachweis, dass die Kleidung noch nicht benutzt wurde. Wenn sie ab sind, wurden sie höchstwahrscheinlich benutzt. So ist das. Dass die Geschichtre so abgelaufen ist, wie von der UP dargestellt, KANN der Verkäufer glauben - muss er aber nicht.
Meine persönliche Vermutung ist, dass der Händler die Jacke zurückgenommen hätte, wenn das Preisschild entfernt worden wäre. Weiter vermute ich, dass auch der Waschzettel und der Aufnäher mit dem Herstellernamen entfernt wurden. Dann ließe es sich nicht mehr verkaufen, und der Händler nimmt es nicht zurück.
die Franzi
Hi,
mit wenn und aber, eines davon hast du ja selber genannt, und zwar das wichtigste: wenn der Kunde den Schaden nach dem Kauf herbeigeführt hat, oder der Schaden nach dem Kauf entstanden und auch verursacht wurde, dann nicht.
die Franzi
Servus,
liegen bei der Jacke aber nicht vor: Der Käufer hat sie getragen, dabei ist ihm ein Missgeschick mit dem Kragen passiert und dieser ist eingerissen.
Unabhängig davon, dass im Sachverhalt nicht geschildert wird, was genau die ‚Labels‘ sind, die der Käufer entfernt hat - wenn er tatsächlich ein- und aufgenähte Teile entfernt hat, gibt es nichts zu gewährleisten.
Schöne Grüße
MM
wie du an der hier erzählten geschichte sehen kannst ist das offensichtlich falsch.
und abgesehen davon ist es bei der sachmangelhaftung komplett banane, ob die sache benutzt wurde oder nicht.
ein blick ins gesetz erspart geschwätz:
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
wo steht da was von ‚sachmangelhaftung erlischt bei benutzung‘?
Aber Du beschreibst doch genau das, was ich auch schrieb.
Im UP gehen die Käufer m.E. davon aus, dass der Schaden vor Kauf bestand.
In dem Fall muss der Verkäufer Ersatz leisten, ohne wenn und aber, also auch vermutlich, wenn die Etiketten heraus sind (da dies in der Regel als marginal gegenüber dem eigentlichen Schaden angesehen wird).
In diesem Fall (Etiketten raus und weg, also potentiell getragen) könnte aber sehr wohl Dein ebenfalls zitierter Satz greifen:
so dass der Käufer die Beweislast trägt.
schau ins gesetz:
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html
der VERKÄUFER muss beweisen, dass die jacke beim kauf in ordnung war.
warum nicht? nach einer netten fristsetzung oder endgültiger ablehnung der sachmangelhaftung zahlt der verkäufer sowohl den prozess als auch meinen anwalt.
und hier geht es nicht um ein ei mit sprung, sondern um eine teure lederjacke.