Hallo,
und jetzt bitte mal vom Stammtisch aufstehen, und sich mal ernsthaft mit den Erfolgen von mehr oder minder harten Strafen für die General- und Spezialprävention, und demgegenüber den Erfolgen von Resozialisierungsmaßnahmen auseinander setzen. Man mag es kaum glauben, aber es gibt einen Haufen von Wissenschaftlern, die nichts anderes tun, unglaubliche Datenmengen ausgewertet haben, und nicht müde werden, immer wieder neue Ansätze zu erproben, um Leute erst gar nicht zu Tätern werden zu lassen, oder die Geschichte möglichst schnell wieder in Richtung einer möglichst positiven Vita zu bringen. Dazu gibt es Berge an Literatur on- und offline, die man durchaus lesen kann, darf und sollte, wenn man sich zu solchen Themen meint äußern zu müssen. Die ist frei verfügbar, und gilt nicht als geheime Verschlusssache.
Das Beispiel der kurzzeitig im alten England geltenden Todesstrafe für Taschendiebe ist bekannt? Während der Hinrichtungen wurden die Zuschauer so massiv beklaut, dass man bald das Einsehen hatte, dass das wohl ein Schuss in den Ofen gewesen war.
Unser Strafvollzugssystem hat Defizite, und sicherlich werden im Einzelfall auch mal Täter zu locker angefasst. Es ist aber trotzdem z.B. grundsätzlich gut, dass die Hürde bis zur Haft ohne Bewährung recht hoch liegt, weil diese einen sauber statistisch belegten Knick im Lebenslauf bedeutet, nach dem es erheblich schwieriger ist, jemand wieder auf den Pfad der Tugend zurück zu holen.
Was den Opferschutz angeht, so ist auch hier noch deutliches Verbesserungspotential gegeben, allerdings hat sich auch hier schon viel getan. Nur sind Strafvollzug und Opferschutz nun mal zwei voneinander vollkommen getrennte Themen, und daher hat es überhaupt keinen Sinn, immer wieder beide gegeneinander aufzurechnen, oder von Richtern und Staatsanwälten konkrete Hinwendung zum Opfer zu verlangen. Das ist nicht deren Aufgabe! Dafür braucht es andere Einrichtungen mit ganz anders ausgebildetem Personal. Richter und Staatsanwälte haben weder Psychologie noch Medizin, … studiert, sondern nun mal Jura, und da geht es eben u.a. um die Bewertung von Straftaten. Das machen sie üblicherweise recht anständig, und Ende. Du kannst auch nicht zum Metzger gehen, und von dem verlangen, dass er Dich bzgl. des Brots zur Wurst berät weil man beide Sachen doch zusammen isst, oder vom Brauer erwarten, dass er Dich zum Wein berät, nur weil beides alkoholische Getränke sind.
Gruß vom Wiz