Hallo!
Hausbesetzung ist allemal Hausfriedensbruch und damit illegal.
Alles weitere ist romantisierendes 80er-Jahre Geschwätz.
Das ist eine politische Diskussion.
Hier bei w-w-w findet eine politische Diskussion statt. Auf Versammlungen kann man politisch diskutieren. Man kann genehmigte Infostände aufbauen, Flugblätter verteilen, eine BI gründen und vieles mehr. Eine Hausbesetzung selbst ist keine politische Diskussion.
Artikel 1 GG: Die Wuerde des Menschen ist unantastbar. Keinen
Wohnraum zu haben ist nicht wuerdevoll und wenn das GG bedroht
ist hat der Deutsche die Pflicht sich dagegen zu wehren.
Das ist doch Westentaschenjuristerei. Und auch noch völlig lückenhafte. Erstens ist fehlender Wohnraum keine Entwürdigung des Menschen durch den Staat, sondern ein kommunaler Mißstand. Zweitens gibt es für so etwas Notunterkünfte ggf. weitere Hilfe des Staates. Und der Widerstandsartikel auf den Du Dich berufst, solltest Du auch inhaltlich verstehen. Er ist der meistmißbrauchte Artikel des GG, weil er immer von denen herangezogen wird, denen das gültige Rechtssystem nicht passt (wieder egal ob rechts oder links). http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Zitat: „(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Erstens hat niemand versucht, die in 1-3 benannte Ordnung abzuschaffen. Zweitens wäre andere Abhilfe möglich, indem ein Gericht angerufen wird.
Falls Du es nicht weißt: Der Artikel gewährt jedem das Recht zum aktiven Widerstand gegen „innere und äußere Feinde“, die den Staat in seinem Kern abschaffen wollen und auch die überwältigende Macht dazu haben. Zudem müssen sie es gerade aktiv tun oder zumindest planen. Falls die Staatsorgane selbst nicht mehr in der Lage sind, die Situation zu handhaben, dann kannst Du aktiv (notfalls mit Waffengewalt) diese Feinde hindern. Dies besagt er - in aller Kürze zusammengefasst.
Er besagt jedoch nicht, dass man das Recht hat, eine Hausbesetzung durchzuführen, nur weil man soziale Notstände sieht/erlebt o.ä. und zu faul oder ansonsten ungewillt ist, z.B. ein Gericht anzurufen.
Da das GG ueber dem Strafgesetz steht ist Hausbesetzen damit in
einigen Faellen legal.
Stuss! Allenfalls kannst Du gegen den Willen eines Hauseigentümers sein Eigentum vorübergehend in Besitz nehmen, wenn eine lebensbedrohliche Situation vorliegen würde. Bspw. falls es gerade eine Flut gibt, der Staat nicht angerufen werden kann und Du gerade in Lebensgefahr schwebst oder sich diese aktuell abzeichnet. Dann kannst Du gegen den Willen des Eigentümers in sein Haus eindringen und Dich da breit machen. Bis zur Möglichkeit der Befriedung dieser Situation durch bspw. Evakuierung oder Nichtbestehen der Lebensgefahr.
Auch kann ein Eigentümer zur Unterbringung von Personen per Gesetz/Rechtsentscheid gezwungen werden.
So schauts aus im Lande D.
Nein, mit solchen autonomen Zentren wird der Allgemeinheit
gedient indem z.B. politische Informationsveranstaltungen
abgehalten, Demonstrationen organisiert, Menschen
aufgenommen… werden. Es macht einen Unterschied ob jemand
das Haus besetzt um dort einen Supermarkt zu eroeffnen oder um
fuer sich und andere Wohnraum zu schaffen und/oder die Politik
damit mitgestaltet.
Völliger Humbug. Der Rechtsbruch bleibt. Es mag moralisch einen Unterschied darstellen. Aber die Besetzer nehmen für sich in Anspruch etwas „besonders gutes zu tun“, ohne dass sie dazu befugt, ernannt oder legitimiert wären. Und darüberhinaus entbindet es sie nicht von der Pflicht, die angebotene Befriedung anzunehmen.
Wer aber damit argumentiert, dass er keine Befriedung der
Situation wünsche, der zeigt, dass er mit dem Rechtsstaat
nichts am Hut hat und erhebt sich vollends über die geltenden
Normen, davon ausgehend, dass seine Einstellung wertvoller sei
als die des „bösen Staates“. Obs dann ein Linker, ein
(Pseudo)Anarchist oder ein Rechter ist, ist mir völlig egal.
Ja, das ist die wahrscheinliche Botschaft. Weil eben die
aktuellen Gesetze eine Minderheit benachteiligen ist es deren
demokratisches Recht sich dagegen zu wehren.
Das ist völliger Unsinn, wie ich mit Verweis auf Artikel 20 des GG bereits darlegte.
Nur weil ich nicht das nötige Geld habe, um mir einen neuen Ferrari kaufen zu können (also objektiv gegenüber Reichen benachteiligt bin), kann ich nicht in den Ferrariladen gehen und mir einen klauen.
vdmaster