Rückführung von "Boat-People"

Hallo,
hat die pfiffige Idee des Innenministers eine Chance?


Der Flüchtling wird nicht nach Europa, sondern bis zum Abschluss seines Verfahrens in ein sicheres Domizil auf dem Heimatkontinent verbracht. Bei Erfolg wird der Asylant kostenfrei nach Europa verbracht, ohne dass das Geld seiner Familie in den gierigen Rachen der Schlepperverbrecher geworfen wird. Der Schurke geht leer aus und der Flüchtling entgeht der Gefahr des Ertrinkens.
D muss sich dagegen erst mit den Migrationsproblemen beschäftigen, wenn der berechtigte Anspruch hierfür feststeht. In meinen Augen eine „win-win-Situation“.
Gruß
rakete

Nö, die Afrikaner werden diesem System kein Vertrauen schenken und es somit auch nicht nutzen. Die (schon sehr alte) Idee ist von der „Misere“?

Glückauf!

Nein, diese Schnapsidee wird wohl eher nicht umgesetzt werden, denn es gibt dafür keinerlei rechtliche Grundlagen. Es fängt damit an, dass ein Asylantrag nicht vom Ausland aus gestellt werden kann, und hört mit der Genfer Flüchtlingskonvention noch lange nicht auf.

:paw_prints:

Ähh, ich glaube man sollte die Glücksritter nicht unbedingt fragen. Man würde Antworten bekommen, die man gar nicht hören möchte. Wenn man den Seelenverkäufer aufgebracht hat, sollte das Anlaufen eines sicheren Hafens, z.B. in Tunesien erfolgen. Um Tunesiern gerecht zu werden, könnte z.B. danach Marokko angelaufen werden.
Gruß
rakete

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Daran muss man natürlich arbeiten. In Frage kommende afrikanische Staaten müssen selbstverständlich angemessene Fördermittel erhalten.

warum soll man keine rechtlichen Möglichkeiten einrichten können, die es einem verfolgten ermöglichen, in einem Konsulat oder besser einem EU-Büro, das die jeweiligen Möglichkeiten nach der spezifischen bedarfs- und EU-quotengerechte Verteilung dem Antragsteller darlegt, nachzufragen.

Wer um den halben Erdball reist, obwohl in nächster Nähe Aufnahmestaaten
http://www.unhcr.de/fileadmin/rechtsinfos/fluechtlingsrecht/1_international/1_1_voelkerrecht/1_1_1/FR_int_vr_GFK-Liste_Vertragsstaaten.pdf existieren, kann nicht glaubhaft asylsuchend sein.
D hätte den genügenden politischen Einfluss, in die Sache Bewegung reinzubringen, wenn es denn nur wollte.
Gruß
rakete

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Wie stellst Du Dir das bitte vor? Ich glaube nicht, dass man diese Leute, nach der Rückkehr aufs Festland, auf afrikanischem Boden „inhaftieren“ kann/darf/sollte. Die haben sich ja nur auf ein Boot gesetzt und sind losgefahren. Das dürfte auch in Afrika nicht verboten sein.

Glückauf!

Sich In Seenot Befindende werden an Bord genommen und fahren dorthin, wo das Schiff hin muss. Verlassen des Schiffs erfolgt in Absprache mit dem jeweiligen Staat. Den (ausgeschilderten) Weg zu den Konsulaten, Aufnahmecentern sollten die Flüchtlinge selbst hinbekommen. Alternativ Weitereise in ein Land nach ihrer Wahl. Über ein Schiff/Bus/Bahnticket ins jeweilige Heimatland kann man eventuell man reden.
Gruß
rakete

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Damit disqulifizierst du dich bereits für jeden ernsthaften Diskussionsversuch, denn du unterstellst den Bootsflüchtlingen grundsätzlich, keine „echten“ Flüchtlinge zu sein.

:paw_prints:

Welche für Asyl in Frage kommenden sicheren Aufnahmestaaten hat denn beispielsweise ein Flüchtling aus Eritrea durchquert, der in Libyen ein Boot besteigt?

:paw_prints:

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Was sind denn „sichere Aufnahmestaaten“? Wer hat die definiert? Und was spricht dagegen dass ein Eritreer in Ägypten oder dem Sudan Schutz/Asyl beantragt? Beide Staaten sind 1981 bzw. 1974 der GFK beigetreten.

Wird er dort automatisch verfolgt weil wir Deutschen meinen diese Staaten seien für Asylsuchende nicht sicher?

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Die echten hätten doch die allerwenigsten Probleme sich dem angedachten Verfahren zu stellen?

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Hallo,

die Idee ist nicht neu, aber ihre Umsetzung problematisch.

Gemäß UN-Seerechtsübereinkommen müssen „Schiffbrüchige“ in einen sicheren Hafen verbracht werden. Hierfür sind alle nordafrikanischen Länder (mit Ausnahme größerer Teile Libyens) geeignet.

Bei Vorbringen eines Asylbegehrens müssten die Personen sofort eindeutig identifiziert werden (Foto+Fingerabdruckscan). Der betreffende EU-Staat muss lediglich das Begehr zur Kenntnis nehmen und prüfen. Während dieser Prüfung müsste er sicherstellen, dass der Antragsteller unter Schutz steht.

Natürlich umginge man so die Aufnahme von Personen, die man später durchfüttern muss obwohl sie nach Ablehnung ausreisepflichtig wären. Oder - im schlimmeren Fall - deren plötzliches Verschwinden bevor die Rückführung durchgezogen wird.

Sicher wäre es nötig, dass mehrere Staaten Erklärungen bzgl. der EMRK (evtl. auch GFK) abgeben. In denen könnte konkretisert werden unter welchen (exakt auszuformulierenden) Voraussetzungen sie Teile als nicht rechtl. bindend ansehen. Ein Alleingang Ds wäre ja herzlich uninteressant, solange die „Schiffbrüchigen“ nicht gerade von einem dt. Marineschiff aufgenommen werden würden. Denn bekanntlich funktionieren die Regelungen von Schengen nicht wirksam.

Asylantragsstellungen via Botschaft (ausschliesslich für „Schiffbrüchige“) einzurichten dürfte hingegen das geringste Problem sein.

Mittelfristig geht sicher nichts daran vorbei, Artikel 16a GG zu streichen und ausschliesslich mit Kontingenten auf freiwilliger Basis zu arbeiten (->UNHCR->Resettlement).

Gruß
vdmaster

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Hallo!

Bevor es um Asyl geht, hat man es zunächst mit Menschen in seeuntauglichen Booten bzw. Schiffbrüchigen zu tun. So aufgefischte Menschen müssen aus akut lebensbedrohlicher Situation gerettet werden, ungeachtet des Sachverhalts, dass sie sich selbst vorsätzlich in solche Lage begaben. Die Rettung aus Seenot führt bisher direkt nach Europa. Warum eigentlich? Es wäre naheliegender, sie dorthin zu bringen, wo sie herkamen. Natürlich ist bekannt, dass die Menschen Asyl begehren, nach Möglichkeit auch noch in einem Land nach Wunsch. Für solche Ansinnen gibt es weder eine Rechtsgrundlage, noch sind Ansinnen auf Schaffung der Rechtsgrundlage in irgend einem Land Europas mehrheitsfähig.

Bürger Syriens oder Eritreas fallen nicht allesamt unter das Asylrecht nach GG oder die Flüchtlingskonvention. Unerfreuliche Lebensbedingungen und nicht unseren Vorstellungen entsprechende Machtsysteme reichen nicht als Türöffner.

Gruß
Wolfgang

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Okay, Dein Szenario setzt Kooperation von verschiedensten Seiten voraus; maßgeblich ist aber das, was die Flüchtlinge wollen. Und die machen nicht unbedingt genau das, was wir wollen. Die werden, an dieser Stelle, immer einen Weg finden. Das empfinde ich als eine Tatsache, auf die wir keinerlei Einfluss haben…

Ich bleibe dabei: Das funktioniert nie!

Glückauf!

PS: Glaube bloß nicht, wir könnten dort jemand „zwingen“. Wir sind dort die „Ausländer“ und außerdem will doch wohl hoffentlich niemand, dass es in Nordafrika auch noch zu Unruhen kommt. Es ist doch schon genug los…

Hmm, hört sich für mich an wie „ein Grenzzaun bringt nichts, weil die immer einen anderen Weg finden werden“. Dabei zeigte sich, dass auch Grenzzäune in mehreren Punkten sehr viel brachten und bringen. Und entgegen der ganzen Unkerei wechselten nach dem EU-TÜR-Deal die „Schiffbrüchigen“ nicht auf die mittlere Mittelmeerroute.

Vielleicht mal eine Anregung: http://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlingspolitik-von-spanien-blockieren-und-abschieben/12995346.html

Gruß
vdmaster

Kann man sichern ändern, wenn es an dieser Formalie scheitern sollte. Es werden doch heute bereits Flüchtlinge nach Deutschland geflogen. Scheint also irgendwie zu gehen.

Was sagt denn die Genfer Flüchtlingskonvention zu Schiffbrüchigen, denen beim Gerettetwerden einfällt, dass sie nicht nur einen kleinen Schiffsausflug machen, sondern eigentlich Asyl in einem Land ihrer Wahl beantragen wollen?
Schiffbrüchige werden gerettet und an Land gebracht. Schreibt die GFK vor, dass das in einem Land der Wahl der Schiffsbrüchigen zu geschehen hat? Muss das aufnehmende Schiff dann im Zweifel 14 verschiedene Länder ansteuern, wenn es verschiedene Wünsche gibt? Was ist, wenn das Wunschland gar keinen Zugang zum Meer hat? Welche Antworten hat die Konvention darauf?
Wahrscheinlich finden sich da eher Regelungen in der SRÜ, die aber vorrangig die Frage behandeln wird, welchen Hafen das aufnehmende Schiff anfahren darf. Die Wünsche der Geretten werde da eher keine Rolle spielen können. Schließich handelt es sich nicht um eine gebuchte Überfahrt, sondern um eine Ausnahmesituation, da ja die aufnehmenden Schiffe in aller Regel nicht darauf ausgelegt sind ggf. wochen- oder auch nur tagelang die Versorgung von Hunderten zuaätzlichen Menschen sicherzustellen. Die befinden sich praktisch selbst in Seenot.
Die wollen ja alle was zu beißen, pennen, ärztliche versorgt werden und auch nicht ganz unwesentlich, mal Pullern und Kacken. Da bricht ruckzuck das große Kotzen und Scheißen aus. Und das macht dann auch vor der eigentlichen Besatzung nicht halt.
Wenn da also auch noch vertraglich mit einem Küstenstaat vereinbart ist, dass das aufnehmende Schiff in dessen Territorialgewässer und in einem Hafen zwecks Ausschiffung der Geretteten einfahren darf, dann dürfte das nicht mal die Genfer Flüchtlingskonvention berühren. Schon gar nicht, wenn die dort zwecks Antragstellung und Prüfung untergebracht und versorgt werden.

Grüße

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Maßstab sollte vielleicht nicht sein, dass es dann nicht trotzdem welche probieren. Wenn es 99% abhält, ist es auch schon ein Erfolg.
Kann schon funktionieren. Andersrum funktioniert es ja auch. Derzeit setzen wir große Anreize herzukommen: lange Bearbeitungszeiten inklusive erfolglosem Widerspruch und Klage. Und selbst dann immer noch keine Abschiebung. Das Ganze bei paradiesicher Versorgung, die ganz individuell durch spontane Eigentumsübertragungen usw. noch aufgebessert werden kann.
Wie das funaktioniert, konnten wir letztes Jahr sehen.

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Du lediglich RB versuchsweise, ohne hierfür eine Ermächtigung zu haben. Keine Trillerpfeife, kein „Recht der roten Karte“ :smirk:.

Es kann sich sehr wohl um Glücksritter handeln, auch wenn sie u.U. berechtigt aus ihrem Herkunftsland geflohen sind. Denn im Gegensatz zu Millionen anderen versuchen sie ihr Glück, sich gleich bis nach Nordwest-europa durchzuschlagen. Nicht etwa, weil sie nur in Europa vor der Verfolgung sicher wären, sondern weil sie dort auch ihr Glück machen wollen (Gewinnmaximierung). Und anteilig sehr viele nur, weil sie dort ihr Glück machen wollen und nicht etwa, weil sie verfolgt wären.

Bevor Du nun mit Eritreern um die Ecke kommst: Die machen aktuell (2016) gerade einmal 12% der in Italien Ankommenden aus.

vdmaster

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Eine eigentlich sehr wichtige Frage:

Warum sollte es den Flüchtling interessieren, was wir für ihn so „vorgesehen“ haben?

…spaßeshalber: Google-Maps >> Sinai -Halbinsel >> Zoom; alles was geht >> Küste und „Satellit“ >> gaaanz langsam Richtung Marokko „scrollen“…

Verdammt lange Reise und vor allem: Küste! Wenn deren Wege länger würden, brauchen sie, die „Schlepper“, nur „einigermaßen“ seetaugliche Schiffe oder genügend NGOs.

Glückauf!

Ja, aber dieser Grenzzaun steht doch auf Land und nicht mitten im Mittelmeer… :unamused:

Glückauf!