Eritrean refugees cross into Ethiopia through 16 entry points from which
they are collected and brought to a reception station for screening and
registration. Before departure from the reception centre, the refugees
are issued with basic assistance items, including sleeping mats,
blankets, jerry cans, water buckets, soap and mosquito nets. They are
also provided with tents and food rations once they get to the new camp.
Hey, mein „Resultat“ ist nicht „ideologischer“ Natur. Einfach nur Schlussfolgerungen. Das, was Du da anreißt, ist ein ganz anderes Thema; und vor allem diskutiere ich das hier nicht.
…ich mag das einfach nicht, hat nix mit Dir zu tun, Sorry!
Ich habe zwar auch eine Meinung dazu; sie ist Dir aber vollkommen unbekannt.
Sobald nun ein „Schiffbrüchiger“ in die Hoheitsgewalt eines EU-Staates gelangt, in dem er bspw. das Deck eines staatlichen Schiffes (z.B. dt. Bundesmarineschiff) betritt, untersteht er der Rechtszuständigkeit des Flaggenstaates. Dort gilt dann auch das GG und es ergibt sich somit die Möglichkeit, ein Asylbegehren vorzubringen.
Durch welche Kniffe es so geregelt ist, dass die „Schiffbrüchigen“ auf dem dt. Staatsschiff dann doch in Italien abgeliefert werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Allein aus Sicht der GFK und des SRÜ betrachtet, könnten die Vertragsstaaten der GFK problemlos angesteuert werden, falls es sich nicht um den etwaigen Verfolgerstaat handelt.
Es wird nur den Flüchtlingen etwas bringen, welche hier dann anerkannt werden und Asyl bekommen.
Alle Abgelehnten werden genau so wie jetzt in die Seelenverkäufer steigen und die Schlepperbanden bezahlen.
Die Schlepperbanden machen auch entsprechendes Marketing. So wird erzählt, dass jeder Flüchtling in Deutschland 3’000 Euro Begrüssungsgeld bekommt. In den Herkunftsländern sind dies einige Jahreslöhne!
Stimmt - warum sollte sich ein Rechtsstaat wie der unsere denn nur an die Gesetze, die er sich selbst gegeben hat, und die internationalen Vereinbarungen, die er freiwillig eingegangen ist, auch halten? Völlig blödsinniger Gedanke!
Welche der Flüchtlinge, die über das Mittelmeer nach Europa kommen, sind denn deiner Ansicht nach „Wirtschaftsflüchlinge“? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der „Wirtschaftsflüchlinge“ an der Gesamtzahl der Flüchtlinge genau?
Na ja, Du führst ihr Zusammenspiel bewusst nicht weiter aus, um den Eindruck zu erwecken, dass diese Situation unveränderbar wäre und man sich damit abzufinden habe.
Nun ist aber Politik u.a. die Kunst des Möglichen. Und es ist durchaus möglich, Vereinbarungen und Gesetze abzuändern. Noch viel leichter möglich wäre es, turnusmäßig bei Bedarf eine Aussenstelle des BAMF in einer Botschaft einzurichten. IMHO steht dem kein Gesetz entgegen.
Interessanter ist die Frage, wer tatsächlich aus Gründen einer Verfolgung (gem. GFK) kommt. Noch interessanter die Frage, wer den Schutz nur in Europa, aber nicht in Afrika finden kann.
Sorry, ich glaube, dass Du den Vorschlag von TdM nicht verstanden hast. Er bezieht sich IMHO ausschliesslich auf diejenigen, die man „aufgefischt“ hat. Diejenigen mit Asylanspruch müsste man dann ggf. auch aufnehmen.
Diejenigen, die einen ablehnenden Bescheid erhalten, würden sich eine erneute Schleppung knapp aus den internationalen Gewässern heraus mehr als nur zigmal gut überlegen, weil sie damit rechnen müssen, erneut aufgefischt zu werden und ein zweites Mal ihr Geld zu verlieren. Beim EU-TÜR-Deal hat ein ähnliches System bislang sehr effektiv die Zahl der Überfahrtversuche gesenkt.
Bislang hat die Ausweitung der Rettungsmissionen auch die Anzahl der Toten nicht gesenkt und war damit sinnlos, was ich am Rande mal erwähnen will. Man könnte sie genausogut wieder auf die eigenen Küstengewässer beschränken. Solange man mehr oder minder direkt vor der libyschen Küste rettet, werden Schlepper auch nicht mehr einsetzen müssen als bessere Paddelboote. Das allein steigert ihren Gewinn erheblich.
Orientiere dich meinetwegen an den Anerkennungs- bzw. Ablehnungsquoten oder nimm mal -nur zum Spaß- an, der prozentuale Anteil könnte eventuell größer als „0“ sein (und beantworte die einfache Frage von @Ultra_78f7d2
Es gibt eine ewig-lange Küstenlinie in Afrika, die einer ebensolchen, in **EU-**Europa, gegenüber liegt. Es ist vollkommen unmöglich (und utopisch) zu denken, man könne das alles kontrollieren. Kontrollieren mit „angemessenem“ Aufwand; das versteht sich von selber…
Für die „Schlepper“ ist es doch ein Leichtes, die europäischen Grenzschützer auszutricksen. Da kann die „Misere“ auch noch so viele „rechtsdrehende-Beruhigungspillen“ in den Raum werfen. Das einzig maßgebliche für die Flüchtlinge ist (und bleibt) die Qualität (z. B. die „Hochseetauglichkeit“) der verwendeten Boote oder Schiffe.
Es wäre sogar eine Art Börse vorstellbar, wie die der Piraten in Somalia. Um den doch immensen „Verschleiß“ an Schiffen zu finanzieren. Jeder, die über ein „gesundes“ Maß an krimineller Energie verfügt, kann Geld, Sachwerte oder Waffen investieren und dafür eine „saftige“ Rendite bekommen.
…wenn es so etwas noch nicht gibt, muss man es eigentlich erfinden!Das schreit doch nach einem 1A „Krautfanding“!Das dazugehörige nt-v-Fernsehsehformat:"Marhaba - Die Höhle der Schlepper"
Wo steht das so? Es ist doch vielmehr so, dass Schiffe nichtmal in internationalen Gewässern schwimmendes Territorium des Flaggenstaates darstellen, also auch Kriegsschiffe nicht. Also befindet sich der schiffbrüchige Asylbewerber auch nicht auf Bundesgebiet. Genau diesen teritorialen Bezug stellt doch aber das Asylgesetz her. Wenn darauf abgestellt wird, dass Asylanträge nicht vom Ausland aus gestellt werden können und Schiffe kein Inland darstellen, dann also auch keine Pflicht ihm mit Rettung auch gleich noch Asyl in Deutschland gewähren zu müssen.
Klar, vorbringen kann auf einem Bundesmarineschiff jeder, was er will. Der Knackpunkt wird doch sein, ob das die angestrebte rechtliche Wirkung hat. Das deutsche Besatzungsmitglied hat da sicher aufgrund seiner Staatsbürgerschaft und seines Dienstverhältnisses andere Rechte und Pflichten als ein Schiffbüchiger. Dass der Flaggenstaat auf seinem Schiff Hoheitsgewalt ausüben darf, heißt doch nicht, dass es sich um Hoheitsgebiet im Sinne von Inland handelt und ein geretteter Schiffbrüchiger dort die gleichen Rechte wie im Bundesgebiet hat. Der Asylantrag ist im Bundesgebiet = Inland zu stellen. Das ist das Schiff eben nicht, also Essig.
Das mag für solche Glücksritter und alle guten Menschen unbefriedigend sein. Das wird ebenso sicher auch keinen Kanzler oder Minister davon abhalten, das Gesetz mal zu ignorieren. Vielmehr können sie bestimmen sagen, dass ein Asylantrag auch auf einem solchen Schiff als formal im Inland gestellt gilt. Dieses Recht haben sie, nur eben nicht die Pflicht dazu.
Einen Anspruch aus der GFK oder dem GG auf Bearbeitung eines auf einem Bundesmarineschiff gestellten Asylantrag gibt es jedenfalls bisher nicht. Die haben den Anspruch aus Seenot gerettet zu werden. Aus humanitären Gründen mag es dann dem deutschen Kapitän auch verboten sein, denn wider in das Land zurück zu bringen, aus dem er vorgibt vor politischer usw. Verfolgung geflohen zu sein. Wenn der dann in Italien, Spanien, Griechenland oder der Türkei ausgeladen wird, ist auch das erfüllt. Wenn die dann außerdem in Marokko oder Ägypten einen Antrag stellen können, der dann geprüft wird und die dort solange untergebracht und versorgt werden, dann ist damit schon der GFK genüge getan.
Mein Gott, unser Navi und unser Smartphone spüren doch schon so viel auf (Pokémons , Radarfallen). Mit Drohnen und Satelliten sollte eine „Smart-Border“ möglich sein.
Gruß
rakete
Auch eine Nutzung militärischer Radardaten (Schiffe u. AWACS) wäre theoretisch verflechtbar. Ebenso der Einsatz von Drohnen, die auch immer leistungsfähiger werden.
Gruß
vdmaster
P.S.: Klar, ein kleines Motorboot oder Kunstoffpaddelboote sind viel schwerer zu orten als ein abgewrackter Frachter, der 200 Personen an Bord hat.
Man kann ja mal testweise versuchen, ein US-Kriegsschiff in dt. Gewässern ohne US-Erlaubnis zu betreten. Das könnte (sogar für dt. Polizisten) der erste und letzte Versuch gewesen sein, falls man sich besonders blöd anstellt. Und das völlig zu Recht.
Gruß
vdmaster
P.S.: Sicher gibt es eine Grauzone auf so einem Kriegsschiff. Man kann aber eben nicht einfach an Land zurückbringen, ohne das Begehr berücksichtigen zu müssen. Wie es berücksichtigt wird, genau darum geht es ja in diesem Vorstoss von TdM.
Okay, wohl (!) nicht wirklich Territorium, aber im Ergebnis des Abschiebeschutzes eben doch irgendwie schon. Vor allem aber ist auch so ein Kurzgutachten kein verbindliches Dokument, wenn es vor Gericht ginge.