Saarländer oder Sarrois?

Meine Mutter ist laut ihrem Passport der Französischen Republik eindeutig Französin oder Sarrois. Ich, Werner Zurek bin als Kind ebenfalls in ihrem Reisepass eingetragen, Ich kann demnach kein Deutscher, allenfalls Franzose oder Sarrois sein. Wie sehen Sie die Sachlage ?

Das kann man mit den mangelhaften Informationen nicht beantworten.

Was ist mit deinem Vater?

Ich sehe die Sachlage so, dass nicht ein Reisepass der Mutter wo man als Kind eingetragen war (und bei Passverlängerungen/Neuausstellungen doch längst nicht mehr !) sondern eine Geburtsurkunde etwas über die Abstammung aussagt.

MfG
duck313

Mein Vater war zu diesem Zeitpunkt Deutscher und war im Saarland nur geduldet.

Wie der Name schon sagt, ist die Abstammungsurkunde aussagekräftiger als die Geburtsurkunde, aber in keiner der beiden steht die Staatsangehörigkeit.

Ich bin z. B. in Rumänien geboren, habe aber (das Recht stand mir zu) die Geburt in Berlin nachträglich beurkunden lassen und habe eine deutsche Geburtsurkunde. :wink:

Ich bin Deutscher, würde aber gerne mein Recht einfordern, Franzose oder „Saarländer“ zu sein !

Na also!

Wie kommst du darauf, du kannst kein Deutscher sein?

Das steht dir möglicherweise durch deine Mutter zu:

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Weil es 1952 im Saarland KEIN deutsches Staatsgebiet gab ! Das Saarland war eindeutig von den Franzosen besetzt und anektiert ! Wie kommt Du darauf, dass ich als Deutscher (welches deutsche Staatsgebiet ?) geboren bin ?

Das sagt doch alles !

Wenn du tatsächlich denkst, das Geburtsortprinzip wäre in Bezug auf die Deutsche Staatsangehörigkeit anwendbar, dann wäre dein Geburtsjahr von Interesse. Liegt es vor der Verabschiedung des RuStAG vom 22. Juli 1913?

Bleib mal geschmeidig.
Erstens hatte ich keine Ahnung, wann du geboren bist.
Zweitens hast DU geschrieben

und danach auch noch

Daher ist meine Frage

mehr als berechtigt. Ob das Saarland 1952 (vermutlich dein Geburtsjahr, deinem Ausbruch nach zu beurteilen) deutsches Staatsgebiet war oder nicht, ist wumpe. Da du offensichtlich meinen ersten Link nicht gelesen hast, schreibe ich hier nochmal das Relevante davon:
Durch Geburt erwirbt ein Kind heute die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist (Abstammungsprinzip).

Und weil der nächste Satz offensichtlich auch auf dich zutrifft, gerne auch den:
Vor 1975 konnte ein Kind nur durch seinen Vater oder seine unverheiratete Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt erwerben.

Wo ist also das Problem?

Er schrieb vorher etwas von 1952, daher gehe ich davon als Geburtsjahr aus.

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Heißt das, dass Sie ein Kind sind?
Dass Sie dort eingetragen wurden, als Sie noch ein Kind waren?
Dass Sie zwar erwachsen sind, aber im Reisepass Ihrer Mutter steht, Sie seien ein Kind?

Was steht denn in Ihrem Personalausweis für eine Staatangehörigkeit?

Reisepass 1

Reisepass 2

Reisepass 3

Reisepass 4

Ja, damals, als das Saarland von den Franzosen

war. :smiley:


passt voll und ganz dazu. :smiley: