heute im radio gehoert + soeben nachgelesen…
http://www.baz.ch/news/index.cfm?ObjectID=0908FEF6-7…
cool!!
khs
heute im radio gehoert + soeben nachgelesen…
http://www.baz.ch/news/index.cfm?ObjectID=0908FEF6-7…
cool!!
khs
Hi!
So schlimm diese Ära für die Sklaven auch gewesen sein mag, so lächerlich ist dieser Vorstoss Jahrhunderte später.
Meinst Du, ein Portugiese könnte seine Regierung auf Schadenersatz für einen auf Magellans Entdeckungsfahrten im 16. Jahrhundert umgekommenen Urahn verklagen?
Auswirkungen ins Heute gibt es ebenfalls, denn durch die falsche Politik damals ist Potugal immer noch Schlusslicht der Seemächte.
Solche Klagen sind also hahnebüchener Schwachsinn, so leid es mir tut…
Grüße,
Mathias
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Meinst Du, ein Portugiese könnte seine Regierung auf
Schadenersatz für einen auf Magellans Entdeckungsfahrten im
16. Jahrhundert umgekommenen Urahn verklagen?
Ich widerspreche Dir hier gar nicht wirklich. Aber verklagt werden nicht Regierungen und Staaten sondern heute noch existierende Firmen. Die haben - so die Anklage - durch Sklaverei einen Gewinn gemacht und von diesem Gewinn profitieren sie immer noch (durch eine gute Ausgangsbasis vor x-Jahren).
Aber Vorbild dieser Klagen sind ja die Klagen gegen die deutschen Sklavenarbeiter in der Nazizeit. Einige Anwälte sind wieder dabei. Da werden die Gerichte Schwierigkeiten haben zu argumentieren, es sei zu viel Zeit vergangen.
hallo,
ich sehe das aehnlich, wie ralf. darueberhinaus: das geld soll dann ja nicht einzelnen personen zugesprochen werden, sondern strukturen und foerderungen schaffen, die dann endlich chancengleichheit schaffen.
gruss
khs
Moin Ralf
Aber Vorbild dieser Klagen sind ja die Klagen gegen die
deutschen Sklavenarbeiter in der Nazizeit. Einige Anwälte sind
wieder dabei. Da werden die Gerichte Schwierigkeiten haben zu
argumentieren, es sei zu viel Zeit vergangen.
Das seh ich anders. Soweit ich weiss konnten nur noch lebende Personen Schadensersatz fordern und genau hier würde ich auch die Grenze ziehen. Schadensersatz für lebende Personen ja. Schadensersatz für Angehörige längst verstorbener nein.
Gruss
Marion
Hi kuddel
Der Fundamentale Unterschied liegt darin, dass die entschädigungszahlungen an zwangsarbeiter auf einem erworbenen Anspruch beruhen. Das Deutsche Reich wie die Unternehmenr haben nämlich die Sozialversicherungsleistungen hinterzogen, die eigentlich hätten gezahlt werden müssen (kein Witz, formal waren sogar KZ-Sklavenarbeiter sozialversichert)
Im Falle der Sklaverei ist die Situation etwas anders.
damals war Sklaverei rechtmäßig. Formal wurde also damals kein Gesetz gebrochen. (Im Gegensatz zu verschiedenen Gesetzen im 3 Reich, die def. auf nicht rechtsstaatlichem Wege zustande kamen.)
Die Schaffung von Strukturen zur Gleichberechtigung wäre also eigentlich eine Aufgabe der entsprechenden US-Bundesstaaten.
Gruß
Mike
Zusammen mit Michaels Argument könntest Du Recht haben. Überzeugt jedenfalls mich. Na ja, mal sehen wie die Gerichte entscheiden werden. Wird ja wahrscheinlich eh mehrere Jahre dauern und bis zum Supreme Court gehen.
Der Papst ist wahrscheinlich der Nächste
Hallo khs
Ich tippe mal, die nächsten Sammelklagen, werden von den Nachfolgegenerationen der Opfer der Inquisition angestrengt.
Der Geldgier von Anwälten sind offenbar keine Grenzen bekannt.
(F)rohe (F)eiertage!
Gruss
CrNiMo
Viel interessanter fände ich in diesem Zusammenhang wie aussichtsreich Klagen (Schadensersatzforderungen) wegen Bruch geltenden Rechts (z.B. Genfer Konvention, UNO-Resolutionen etc.) heute wären.
Mögliche Beispiele:
Vietnam ----> USA
Serbien ----> USA
Palästinenser -----> Israel
Afghanistan ------> USA, Russland
Kuweit ------> Irak
Korea -----> USA
etc.etc.
Gruss
Marion
hallo Michael, wenn ich richtig mitbekommen habe (habe es nur zwischen Tür und Angel gehört) geht es hauptsächlich um die „unentgeldliche“ Arbeit ehemaliger Sklaven **nach>/B> der Abschaffung der Sklaverei.
Und das wäre wieder das gleiche wie die Zwangsarbeiter.
Eines finde ich schön: jetzt geht es allen Staaten für ungerechtigkeiten die sie in der Vergangenheit verbrochen haben langsam an den Kragen. Mal sehen, wann deutsche Kriegsgefangene von den Siegermächten Geld erhalten.
Da kommt scheinbar eine richtige Geldumschichtungwelle auf alle zu.
„die Geister, die ich rief, wie werd´ ich sie nur los?“
Grüße
Raimund**
hallo Marion,
und wie ist es mit der Sklavenarbeit deutscher Kriegsgefangener (waren nicht nur Soldaten) in der Sowjetunion, USA, Frankreich, England?
Da leben noch recht viele!
Grüße
Raimund
Hi raimund
nein, es geht um Sklaverei bis 1860
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,189174,…
Gruß
Mike
hi,
die idee ist super! da ich protestand bin bekomme ich bestimmt auch was, die wurden ja auch verfolgt.
cu
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich denke dass der Hauptunterschied bei den beiden Tatbeständen der Folgende ist:
Einerseits haben wir da Zivilisten die zur Arbeit gezwungen wurden. Andererseits haben wir Soldaten die Kriegsgefangene sind.
SAN
Moin Raimund,
: und wie ist es mit der Sklavenarbeit deutscher
: Kriegsgefangener (waren nicht nur Soldaten) in der
: Sowjetunion, USA, Frankreich, England?
: Da leben noch recht viele!
Soweit ich weiss ist laut Genfer Konvention das Heranziehen von gefangenen Soldaten zu Zwangsarbeit legitim, nicht jedoch das Verschleppen von
Zivilisten und deren Heranziehen zu Zwangsarbeit. (Polnische oder Russische Soldaten, die im Reichsgebiet Zwangsarbeit leisten musste, haben meines
Wissens auch keinen Anspruch auf Entschädigung, sondern ausschließlich verschleppte Zivilisten).
Wer im 3. Reich überhaupt noch Zivilist war, dürfte ebenfalls nicht leicht zu klären lassen. Ich habe weibliche Verwandte, die mit 16 als Flakhelferinnen an
der Front waren… (Soldaten oder zivil ?).
Schließlich galt gegen Ende des Krieges die Gesamtmobilmachung, das heisst, jede® Deutsche, der nicht sonst wo dringend gebraucht wurde und ein Gewehr halten konnte galt defakto als „Soldat“. Andererseits erreichten die Siegermächte das deutsche Reichsgebiet (und damit Zivilisten) erst in einer ziemlich späten Phase des Krieges.
Personen, die jedoch eindeutig Zivilisten waren, von den feindlichen Streitkräften verschleppt wurden und Zwangsarbeit leisten musste, sollten IMHO
jedoch ebenfalls Anspruch auf Entschädungszahlungen haben (sofern sie noch keine erhielten). Ich denke aber, diese Personenkreis dürfte seeeeeehr
klein sein.
Gruss
Marion
Ja ja … in Amerika… aber zu dem Rechtssystem sag ich nichts mehr…
Nur eine Frage: Könnte ich in den USA sämtliche Religionen auf einmal verklagen, da vor ein paar Milliarden Jahren Gott beim Bau der Erde gepfuscht hat? Mängel am Bau werden doch immer offensichtlicher… und da das wohl die Nachfahren sein müssen…
Gruß Ivo
heute im radio gehoert + soeben nachgelesen…
Wir könnten doch eigentlich Italien verklagen, die haben ja Germanen als Sklaven nach Rom verschleppt.
Vielleicht treten die uns Capri dafür ab *g*
*wink*
Rainer
Hallo Marion
: und wie ist es mit der Sklavenarbeit deutscher
: Kriegsgefangener (waren nicht nur Soldaten) in der
: Sowjetunion, USA, Frankreich, England?
: Da leben noch recht viele!Soweit ich weiss ist laut Genfer Konvention das Heranziehen
von gefangenen Soldaten zu Zwangsarbeit legitim,
Nicht zur Zwangsarbeit. Sie dürfen Arbeiten. Doch zwischen Arbeit und Sklavenarbeit ist ein Unterschied. außerdem dürfen Offiziere überhaupt zu keiner Arbeit gezwungen werden.
nicht jedoch
das Verschleppen von
Zivilisten und deren Heranziehen zu Zwangsarbeit. (Polnische
oder Russische Soldaten, die im Reichsgebiet Zwangsarbeit
leisten musste, haben meines
Wissens auch keinen Anspruch auf Entschädigung, sondern
ausschließlich verschleppte Zivilisten).Wer im 3. Reich überhaupt noch Zivilist war, dürfte
ebenfalls nicht leicht zu klären lassen. Ich habe weibliche
Verwandte, die mit 16 als Flakhelferinnen an
der Front waren… (Soldaten oder zivil ?).Schließlich galt gegen Ende des Krieges die
Gesamtmobilmachung, das heisst, jede® Deutsche, der nicht
sonst wo dringend gebraucht wurde und ein Gewehr halten konnte
galt defakto als „Soldat“. Andererseits erreichten die
Siegermächte das deutsche Reichsgebiet (und damit Zivilisten)
erst in einer ziemlich späten Phase des Krieges.Personen, die jedoch eindeutig Zivilisten waren, von den
feindlichen Streitkräften verschleppt wurden und Zwangsarbeit
leisten musste, sollten IMHO
jedoch ebenfalls Anspruch auf Entschädungszahlungen haben
(sofern sie noch keine erhielten). Ich denke aber, diese
Personenkreis dürfte seeeeeehr
klein sein.
nein, ich glaube sehr groß. Denn (wie oben beschtrieben) wurde ein Vernichtungsplan vom Russen (und teilweise von Polen und Tschechen) an Deutschen begangen. Hier ging es nicht um Arbeit, sondern um Gewinnbringende Tötung des ehemaligen Feindes. Auch die Deutschen Soldaten in den USA wurden teilweise sadistisch ermordet. (Erzählung meines Kousins, der als 19-jähriger in Texas auf den Baumwollfeldern arbeiten musste). Die (meist) schwarzen Lagerleiter hatten wenig Hemmungen, sich auszutoben. Und, wie mein Kousin erzählte besonders nach dem Krieg.
Die Frage ist eigerntlich noch eine: wenn der Staat, gegen den Krieg geführt wurde, nicht mehr existiert, sind dann die Gefangenen Soldaten noch Soldaten?
Grüße
Raimund
wow, meine Vorfahren wurden von den Katholischen aus dem Salzburger Land vetrieben.
Mal überlegen:
Was kostete damals so ein Land? Dazu die Mühe, neu in der Fremde anzufangen. Multipliziert mit durchschnittlich 3 % (da bin ich großzügig). Zins und Zinseszins dazu… Na, Billy Gates ist wohl etwas klamm in der Geldbörse.
grüße
Raimund
die loesung!!
hi rainer,
bis zu den germanen wuerde ich nicht zurueckgehen, denn rechtsverwertbare aufzeichnungen gibt es kaum.
voellig ausser zweifel steht jedoch, dass italien als achsenmacht vom deutschen reich in wk II reingezogen wurde - das kompensieren wir dann wie folgt:
in der tat bekommen wir capri oder sardinien ( das loest ggfls separatisten-probleme ) und italien bekommt die ganze ostzone!!
gruss
kuddel