Der Fall ist medienpraesent genug, wenn der Junge jetzt nicht
'ne abschreckende Strafe kriegt, haben wir ruckzuck 'nen
ganzen Batzen weiterer Kids am Hals, die anfangen Wuermer zu
schreiben…Hallo Uwe,
da triffst du den Nagel auf den Kopf. Ich kann dir auch
inhaltlich zustimmen. Aber das hat mit unserem Rechtssystem
eben nichts zu tun. Dieses sieht keine Schauprozesse zur
Abschreckung vor. Bekommt er aber eine hohe Strafe, wäre das
der Fall! Hier sehe ich eben das Problem.
Hallo,
ich glaube nicht, dass es sich hier um einen Schauprozess handelt. In einem Gerichtsverfahren wird die Person, deren Einsicht in die Tat, die Höhe des angerichteten Schadens und die Chance auf Wiedergutmachung berücksichtigt. Die möglichen Folgen dieses Vorgangs, die der Täter zumindest billigend in Kauf genommen hat geht hin bis zur grob fahrlässigen Tötung. Durchaus hätte z.B durch Ausfall in einem Rettungssystem dessen Ausfall dazu führen können, dass bei einem Notfall nicht die sofortige Hilfe hätte erbracht werden können - mit der entsprechenden Todesfolge. Dieser Täter wird, sobald er verurteilt ist, sich mit Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe auseinandersetzen müssen und wird erkennen müssen, dass er den Rest seines Lebens auf legale Art nie den Schaden wird ersetzen können. Innerhalb des europäischen Raum, aber auch in den USA wird er wohl kaum noch berufliche Chancen haben und wenn, dann werden die Gläubiger ihm folgen.
Und ich kann nur jedem Privatmann raten, der durch eine Netzky Version dieses Täters geschäfigt wurde, ihn auch als Privatmann, auch wenn es keine Chance auf Schadenersatz mangels Masse geben wird, zumindest strafrechtlich belangen zu lassen. Wer unbekannten Personen und Firmen, nur weil er mit Microsoft nicht „leben“ kann vorsätzlich Schäden zufügt, darf kein Verständnis erwarten.
Gruss Günter